Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 90
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10.12.2010 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… Urteils, Strafbefehls oder Bußgeldbescheids sind gemäß § 84 Abs. 1 S.1 WDO im gerichtlichen Disziplinarverfahren für den Wehrdisziplinaranwalt und das Wehrdienstgericht bindend. Häufig werden Urteile …“ Weiterlesen
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08.12.2010 Rechtsanwalt Christian Steffgen„Wann ist ein Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen? Wie verhält es sich, wenn der Verstoß begangen wurde, aber sonstige Mängel bestehen? Die falsche Bezeichnung des Adressaten im Bußgeldbescheid führt …“ Weiterlesen
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19.11.2010 Rechtsanwältin Janine D. Wagner„… - und Durchsuchungsanordnungen, die Beauftragung eines Sachverständigen, der Erlass eines Bußgeldbescheides, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung, etc. Folge der Verjährung …“ Weiterlesen
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16.11.2010 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… „Raser" wurden laut Pressemeldungen in der letzten Woche vor dem Herforder Amtsgericht freigesprochen und müssen deshalb ihren Bußgeldbescheid vorerst nicht bezahlen. Der zuständige Richter, der seit …“ Weiterlesen
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28.10.2010 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… . Bei den Voreintragungen handelt es sich um vier Bußgeldbescheide von 2004 und 2006 und zwei Straftaten von 2001 und 2000. Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein, wonach die Geldbuße erfolgreich …“ Weiterlesen
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18.10.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid prüft die Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle) zunächst, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten werden kann. Kommt sie zu diesem Ergebnis, gibt …“ Weiterlesen
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30.09.2010 Rechtsanwältin Janine D. Wagner„… beginnt von Neuem. Spätestens nach fünf Jahren müssen diese Punkte jedoch getilgt werden. - Nach 5 Jahren werden die Punkte gelöscht, wenn ein Bußgeldbescheid auf Grund einer Ordnungswidrigkeit erlassen …“ Weiterlesen
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27.09.2010 Rechtsanwältin Janine D. Wagner„… eingetragenen Bußgeldbescheide löschungsreif wären. Beachten Sie jedoch: Es gibt eine 12-monatige Überliegefrist. Das heißt, dass die Löschung auch dann gehemmt ist, wenn Sie eine neue Tat vor Ablauf …“ Weiterlesen
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13.09.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Zeitpunkt des Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid zu beauftragen. (Rechtsstand des Beitrags: September 2010) Der Verfasser, Christian Demuth …“ Weiterlesen
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31.08.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… , wenn auch durch einen Sachverständigen nicht nachvollziehbar ist , inwieweit diese Anforderungen in Bezug auf das konkrete Gerät eingehalten sind. Es kann sich also lohnen, gegen Bußgeldbescheide …“ Weiterlesen
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19.08.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… und gegen den dann folgenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Nach Einlegung des Einspruchs beginnt das Verwaltungsverfahren. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sieht das tschechische Recht …“ Weiterlesen
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05.07.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… nicht (endgültig) gelöscht worden waren und bei gegenteiliger Auffassung im Übrigen auch diejenigen Betroffenen benachteiligt seien, die einen Bußgeldbescheid akzeptieren und die Rechtskraft …“ Weiterlesen
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02.07.2010 Rechtsanwalt Jan Marx„… -toxikologischen Analyse der Blutprobe wurden THC (2,0 µg/L) und THC-Carbonsäure (31 µg/L) nachgewiesen. Deshalb wurde gegen den Antragsteller ein Bußgeldbescheid erlassen, der rechtskräftig ist. Die Behörde …“ Weiterlesen
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16.06.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… eines polnischen Bußgeldbescheids in der BRD? Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Polen richtet sich ebenfalls wie in der BRD nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (kodeks wykroczen). Es gibt …“ Weiterlesen
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16.06.2010 Rechtsanwalt Jan Marx„… in das Verfahrensgefüge eingepasst. Auswirkungen für die Praxis: Grundsätzlich sollte man sich vor den Amtsgerichten keineswegs allein auf die Entscheidung des BVerfG berufen, um den Bußgeldbescheid zu „erledigen …“ Weiterlesen
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02.06.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… , das mit dem deutschen Bußgeldbescheid vergleichbar ist, erging aufgrund der Aussageverweigerung des Vaters. Als der Gerichtsvollzieher vor seiner Tür stand, bezahlte der Vater nur …“ Weiterlesen
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12.05.2010 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft„… , die im Missachtensfall von den Ordnungsbehörden zu ahnden wäre. Rechtsgrundlage für ein solches Bußgeld kann nur ein gültiges Verkehrsschild sein, was dann aber nicht gegeben wäre. Somit wäre der Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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11.05.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, indem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie aufgrund einer polizeilichen Beobachtung über Rot gefahren sind? Dann sollten Sie die Rechtmäßigkeit …“ Weiterlesen
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06.05.2010 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… Fahrzeugführer und so muss er sich auch verhalten. Also gilt für ihn das Verbot, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy zu telefonieren. Ein Fahrlehrer hatte gegen einen Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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30.04.2010 GKS Rechtsanwälte„… ist, wer das Fahrzeug gefahren hat. Sollten Sie schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so müssen Sie unbedingt darauf achten, dass hiergegen innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden muss …“ Weiterlesen
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13.04.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Verkehrsschild sein. Das bedeutet gute Aussichten für Auto- und Kradfahrer, sich mit einem Einspruch erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg fürs Rasen oder Überholen zu wehren …“ Weiterlesen
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15.03.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… nur geraten werden, sich gegen einen Bußgeldbescheid qualifiziert zu Wehr zu setzen. Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth , ist seit Jahren nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts sowie im Fahrerlaubnisrecht tätig. Weitere Infos: www.cd-recht.de“ Weiterlesen
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OLG Düsseldorf: Keine Verwertbarkeit von Geschwindigkeits- u. Abstandsverstößen bei Brückenmessungen05.03.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„… im Oberlandegerichtsbezirk Düsseldorf aufatmen. Doch genügt es für Betroffene nicht einfach nur Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Es muss einer Beweisverwertung qualifiziert widersprochen werden …“ Weiterlesen
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03.03.2010 Rechtsanwalt Christian Demuth„Bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide sind speziell bei Videoüberwachungssystemen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von August 2009 (2 BvR 941/08) rechtliche Bedenken gegen …“ Weiterlesen