Geblitzt (mobiler Blitzer)- BAB 72, km 59.3, Fahrtrichtung Leipzig – Hof- Bußgeld vermeiden!

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Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat  als Ergebnis  einer deutschlandweiten Testreihe  zu mehreren Messgeräten allgemein festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Der Erfolg eines Einspruchs kann daher viele Ursachen haben. 

Hier sind es aber fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0, die  den Erfolg eines Einspruchs gegen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot garantieren.

Spezifisch an diesem Blitzer ist sein Messbalken (Sensorkopf), auf dem fünf Helligkeitssensoren montiert sind. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und so die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Bei dieser Messmethode können schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten, Schatten entgegenkommender Fahrzeuge, Bäumen oder Begrenzungen) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf den Messbalken die Registrierung der Helligkeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Bei diesem Blitzer ist es für eine exakte Messung von enormer Bedeutung, dass die Fahrbahnneigung mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen wird. Dieses Erfordernis ist häufig nicht erfüllt oder nicht in den Akten dokumentiert.

Zuordungsprobleme sind bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen zu beobachten. Auch moderne LED- Scheinwerfer können einen negativen Einfluss auf das Messergebnis haben. Daher sind besonders Messungen bei Nacht kritisch zu hinterfragen.

Es reicht diesem Blitzer schon aus, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen.

Ist die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO zwingend vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Dieser Mangel tritt ebenfalls sehr häufig, da eine entsprechende Kontrolle der Fristen versäumt wird.

Diese und noch weitere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Daher lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf die Messung auf und ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen  die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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