Gericht bestätigt: Fristlose Kündigung nach sexuellem Übergriff am Arbeitsplatz – Betroffene sollten sich wehren

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Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg bestätigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein sexueller Übergriff am Arbeitsplatz nachgewiesen wird. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass Betroffene den Mut haben sollten, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Im vorliegenden Fall hatte ein männlicher Arbeitnehmer seine Kollegin zunächst umarmt und anschließend mit einer Hand in ihren Schritt gefasst. Danach fasste er sich selbst in den Schritt und rief aus: „Oh, da tut sich ja was!“ Die betroffene Kollegin, die zunächst geschockt war, vertraute sich später einer anderen Mitarbeiterin an, die sie ermutigte, den Vorfall der Personalabteilung zu melden. Beide Frauen berichteten der Personalleiterin von den Vorfällen.

Das Gericht stellte fest, dass die Vorwürfe durch die Aussage der betroffenen Mitarbeiterin glaubhaft und stichhaltig belegt waren. Trotz des Leugnens des Täters und dem Fehlen vorheriger Abmahnungen, sah das Gericht die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor sexuellen Übergriffen zu schützen und muss in solchen Fällen konsequent handeln.

Die Beklagte, ein holzverarbeitendes Unternehmen, beschäftigte den Kläger seit 2002 als Maschinenführer. Der Kläger bestritt die Vorwürfe vehement und behauptete, die Kollegin nie unangemessen berührt zu haben. Dennoch entschied das Gericht zugunsten der Klägerin, da die Beweisaufnahme eindeutig war. Die Kollegin hatte den Übergriff detailliert beschrieben und war als glaubwürdige Zeugin aufgetreten.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer klaren und entschiedenen Haltung gegenüber sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. Es sendet eine wichtige Botschaft an alle Betroffenen: Ihr habt das Recht und die Möglichkeit, gegen solche Übergriffe vorzugehen. Die rechtliche Grundlage ist stark und die Gerichte sind bereit, diese Fälle ernst zu nehmen und entsprechend zu urteilen.

Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Unternehmen klare Richtlinien und Verfahren zum Umgang mit sexueller Belästigung haben und diese auch umsetzen. Die Beklagte handelte korrekt, indem sie den Vorwürfen nachging und eine klare Entscheidung traf, um die Sicherheit und Würde ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist es entscheidend, den Mut zu finden, Vorfälle zu melden und sich Unterstützung zu suchen. Der Gang zum Anwalt kann helfen, die eigenen Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Anwälte können dabei unterstützen, die richtigen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht unbeantwortet bleiben.

Dieser Fall sollte als ermutigendes Beispiel dienen: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht hinzunehmen und es gibt Wege, sich dagegen zu wehren. 


Betroffene sollten wissen, dass sie nicht allein sind und dass rechtliche Unterstützung verfügbar ist, um ihre Rechte zu schützen und für Gerechtigkeit zu sorgen. Kontaktieren Sie mich. 







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