„Ich war nur der Mittelsmann“ – Warum das nicht vor Haftung schützt

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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in einem wegweisenden Urteil (Az.: 19 U 3492/14) mit der Haftung von sogenannten Finanzagenten beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob jemand, der Gelder weiterleitet, die aus betrügerischen Handlungen stammen, leichtfertig oder sogar vorsätzlich handelt. Die Entscheidung sorgt in der juristischen Welt für Diskussionen – und gibt auch Laien Anlass, genau hinzuschauen.


Was hat das Gericht entschieden?


In dem Fall hatte ein Beklagter behauptet, nichts von der betrügerischen Herkunft der Gelder gewusst zu haben, die er als Finanzagent weiterleitete. Das Gericht entschied zugunsten des Beklagten und stellte fest, dass keine ausreichenden Hinweise für Leichtfertigkeit oder Vorsatz vorlagen. Für eine Verurteilung hätte nach Ansicht des Gerichts klar nachgewiesen werden müssen, dass der Beklagte die Herkunft der Gelder bewusst ignoriert oder Hinweise darauf nicht ernst genug genommen hat.


Warum ist das Urteil umstritten?


In der juristischen Fachwelt gibt es Stimmen, die das Urteil kritisch sehen. Einige Experten argumentieren, dass die Schwelle für Leichtfertigkeit zu hoch angesetzt wurde. Wer sich bereit erklärt, als Finanzagent Gelder weiterzuleiten, ohne sich über deren Herkunft ausreichend zu informieren, handle bereits fahrlässig – wenn nicht leichtfertig.


Andere Literaturstimmen gehen noch weiter: Sie sehen die Tätigkeit als Finanzagent ohne genaue Überprüfung der Geldquellen grundsätzlich als risikoreich und fordern, dass Gerichte in solchen Fällen strenger urteilen, um Geldwäsche wirksamer zu bekämpfen.


Warum ist dieses Thema auch für Sie wichtig?


Die Rolle eines „unschuldigen Mittelsmanns“ schützt in vielen Fällen nicht vor rechtlicher Verantwortung. Wer sich in betrügerische Geschäfte oder Geldwäsche verwickeln lässt – bewusst oder unbewusst – kann schnell selbst zur Zielscheibe von Ermittlungen werden. Es reicht oft aus, typische Warnsignale zu ignorieren, um sich rechtlich angreifbar zu machen.


Lassen Sie sich rechtzeitig beraten


Haben Sie Fragen zur Haftung als Finanzagent, oder sind Sie unsicher, ob Sie sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen? Als erfahrene Anwältin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Egal, ob es um die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren oder die Prüfung von Finanzgeschäften geht – kontaktieren Sie mich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen!




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