Illegales Glücksspiel: Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme und Strafen
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Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, weil Sie an einem Glücksspiel teilgenommen haben? Namen wie Lottohelden oder Lottoland tauchen oft in diesem Zusammenhang auf. Doch was bedeutet das für Sie?
Vorladung wegen illegalem Glücksspiel? Keine Panik!
Wenn Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen wegen illegalem Glücksspiel erhalten haben, ist das oft erschreckend. Aber: Sie sind nicht allein! In Deutschland werden jedes Jahr zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet – häufig ausgelöst durch Bankmeldungen oder Transaktionen mit nicht-lizensierten Glücksspielanbietern.
Wichtig: Schweigen Sie zunächst und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Alles, was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Glücksspiel ohne staatliche Lizenz ist illegal (§ 285 StGB).
- Lottohelden und Lottoland sind häufig im Fokus, weil sie keine deutsche Lizenz haben.
- Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate.
- Bei einer Vorladung: Nicht voreilig handeln, sondern einen Anwalt einschalten.
- Akteneinsicht ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung.
Was ist illegales Glücksspiel?
Illegales Glücksspiel ist jedes Spiel um Geld, das ohne eine Lizenz der deutschen Behörden angeboten wird. Beispiele:
- Online-Casinos ohne deutsche Lizenz
- Lotto-Plattformen wie Lottohelden oder Lottoland, die oft aus Malta oder Gibraltar agieren
Wie können Sie erkennen, ob ein Anbieter legal ist? Prüfen Sie, ob der Anbieter auf der White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) steht.
Warum bekomme ich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Die Behörden werden oft durch Bankmeldungen oder verdächtige Transaktionen aufmerksam. Überweisungen an Glücksspielanbieter wie Lottohelden oder Lottoland können automatisch gemeldet werden. Selbst kleine Einsätze können dazu führen, dass Sie ins Visier geraten.
Welche Strafen drohen?
Laut § 285 StGB wird die Teilnahme an illegalem Glücksspiel wie folgt bestraft:
- Geldstrafe: Bis zu 180 Tagessätze (die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen)
- Freiheitsstrafe: Bis zu sechs Monate
- Zusätzlich können Gewinne aus illegalem Glücksspiel eingezogen werden.
Besonders schwer kann es werden, wenn auch eine Anzeige wegen Geldwäsche hinzukommt. Diese erfolgt häufig bei hohen Einsätzen oder Gewinnen.
Was tun bei einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen?
Schweigen ist Gold
Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Machen Sie keine Aussage, bevor Sie die Akten geprüft haben.Akteneinsicht beantragen
Nur durch einen Anwalt erhalten Sie Einblick in die Ermittlungsakte und erfahren, was genau Ihnen vorgeworfen wird.Verteidigungsstrategie entwickeln
Ein Anwalt wird prüfen, ob Ihnen tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden kann. Wussten Sie, dass das Glücksspiel illegal war? Oft fehlt dieser Nachweis, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann.
Sind Anbieter wie Lottohelden oder Lottoland illegal?
Ja, Lottohelden und ähnliche Anbieter gelten in Deutschland als illegal, da sie keine deutsche Lizenz besaßen oder besitzen. Sie agieren oft aus dem Ausland (z. B. Malta) und umgehen so die strengen deutschen Glücksspielgesetze.
Wie läuft eine Verteidigung ab?
- Mandat erteilen: Ein Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit den Behörden.
- Akteneinsicht: Die Ermittlungsakten werden geprüft, um die Beweise und Vorwürfe zu analysieren.
- Strategie entwickeln: Ziel ist es, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest die Strafe zu minimieren.
Tipps für Betroffene
- Überprüfen Sie, ob der Anbieter auf der White-List der GGL steht.
- Keine Aussage ohne Anwalt – auch bei scheinbar harmlosen Fragen der Polizei.
- Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung prüfen, ob die Kosten übernommen werden können.
Fazit
Ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel kann einschüchternd wirken, aber mit der richtigen Verteidigung stehen die Chancen gut, dass das Verfahren eingestellt wird. Schweigen Sie, lassen Sie sich beraten und handeln Sie nicht voreilig.
Haben Sie eine Vorladung erhalten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
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