Immobilie im Erbrecht
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Wenn es im Erbfall zwischen Erben zum Streit kommt ist Anlass meist eine im Nachlass befindliche Immobilie. Ein Teil der Erben will die Immobilie verkaufen, der andere Teil will die Immobilie erhalten oder zu einem höheren Kaufpreis veräußern. Wenn sich die Erben nicht darüber einig werden, wer die Immobilie übernimmt oder wenn bei einem Verkauf der Immobilie über den angemessenen Kaufpreis Streit entsteht ist der einzelne Miterbe keinesfalls rechtlos. Er kann jederzeit die Durchführung der so genannten Teilungsversteigerung beantragen. Das führt im Einzelfall oft zu einem niedrigeren Erlös als bei einem normalen Verkauf, muss vom Miterben allerdings in Kauf genommen werden, wenn er sich z. B. in einer finanziellen Zwangssituation befindet und dringend Geld braucht. Ganz clevere Miterben beantragen die Teilungsversteigerung aber auch, um die Immobilie selbst günstig zu ersteigern.
Rolf Pommée
Rechtsanwalt
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