Kein Geld verschenken – Ansprüche bei Flugverspätungen geltend machen
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Die Rechte der Flugpassagiere bei der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flugreisen sind klar geregelt. So können – je nach Entfernung gestaffelt – bei Verspätungen von mehr als drei Stunden unter Umständen 250,00 €, 400,00 € oder sogar 600,00 € gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Zwar verweisen die Airlines regelmäßig auf außergewöhnliche Umstände und wollen sich einer Zahlungspflicht entziehen. Dabei sind technische Defekte regelmäßig nicht als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten. Dahingehend kann ein Vulkanausbruch, ein Vogelschlag oder ein Blitzeinschlag solch ein außergewöhnlicher Umstand sein. Aber auch in diesen Fällen muss eine Fluggesellschaft alles unternehmen, um die Verspätung so kurz wie möglich zu halten, möchte sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen.
Häufig reagieren die Fluggesellschaften auch überhaupt nicht auf Schreiben der Fluggäste und wollen die Ansprüche der Flugpassagiere damit aussitzen. Dieses Verhalten sollte aber kein Grund sein, auf die bestehenden Ansprüche aus der EG-Verordnung 261/04 zu verzichten.
Nach einer Aufstellung des Verbraucherportals für Fluggastrechte Flightright haben allein in Deutschland rund 1,3 Millionen Passagiere jährlich infolge von Flugverspätungen oder Flugausfällen einen Anspruch auf Entschädigung. Es wird davon ausgegangen, dass aber maximal zehn Prozent der Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen.
Ein erheblicher Millionenbetrag verfällt somit jährlich, weil die Fluggäste nicht informiert sind und ihre Ansprüche nicht gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen und durchsetzen.
Haben Sie eine Flugverspätung gehabt oder Fragen zu den Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen bundesweit.
Ausgleichsansprüche verjähren in Deutschland im Übrigen erst nach drei Jahren.
Ihr
Jörg Schwede
Rechtsanwalt
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