LightStocksFX bzw. LSFX: BaFin warnt vor Website lightstocksfx.com! Verdacht auf Online-Trading-Betrug

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.06.2024 vor Angeboten von LightStocksFX. Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die Betreiberin der Website lightstocksfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. 

Die Betreiberin tritt zudem unter dem Namen LSFX auf und behauptet, in Irland, Großbritannien und auf St. Vincent und die Grenadinen reguliert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. 

Hier zur Warnmeldung der BaFin 

LightStocksFX bewirbt sich auf seiner Plattform mit den folgenden vielversprechenden Worten:

„Seit 2005 stehen unsere Kunden an erster Stelle

Seit mehr als 15 Jahren unterstützen wir unsere Kunden dabei, die Kontrolle über ihr finanzielles Leben zu übernehmen.

Bei LightStocksFx stand der Kunde immer an erster Stelle. Wir sind bestrebt, Privatpersonen und institutionellen Anlegern eine effiziente, bequeme und umfassende Erfahrung im Online-Handel zu bieten. Das Kernmanagementteam der Gruppe verfügt insgesamt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor. Ausgestattet mit modernster Technologie und einem hohen Maß an Kundenbetreuung sind wir immer auf dem neuesten Stand, was die globale Expansion des Marktes angeht.

Unsere Mission bei LightStocksFx ist es, den Wert unserer Kunden zu maximieren, indem wir ihnen einen exklusiven Kundenservice und Zugang zu den Finanzinstrumenten auf dem globalen Markt bieten.

LightStocksFX handelt ohne Erlaubnis der BaFin 

Laut BaFin besitzt LightStocksFX aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. 

Achtung! Es spricht alles dafür, dass es sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handelt, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.

Haben Sie schlechte Erfahrungen mit LightStocksFX und keine Auszahlung erhalten?

Red flags: 

Webseite erst kürzlich registriert und anonym – Vorsicht bei Offshore-Brokern!

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform lightstocksfx.com näher angesehen: „Die  Betreiber der Handelsplattform behaupten, in Irland, Großbritannien und auf St. Vincent und die Grenadinen reguliert zu sein. Dies stimmt laut BaFin nicht. Bei letzteren sollten sowieso schon alle Alarmglocken schrillen. St. Vincent und die Grenadinen ist ein beliebter Ort für unseriöse Firmen, Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“. 

Die Rechtsanwältin hat weiter recherchiert: „Wir haben zudem festgestellt, dass die Domain „lightstocksfx.com“ erst kürzlich, am 17.10.2023 registriert wurde. Die angebliche Gründung 2005 kann also nicht stimmen. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst NameCheap. Das sind immer alarmierende Zeichen.“

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Opfern eines Trading-Betruges:

„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit lightstocksfx.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de






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