MPU-Alarm!
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Bislang hat die Führerscheinbehörde nach einer Trunkenheitsfahrt die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (MPU) – im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt – regelmäßig nur dann angeordnet, wenn es sich bei dem Fahrer um einen Wiederholungstäter handelte oder wenn die Alkoholisierung mehr als 1,6 Promille betrug. Diese Untersuchung ist für den Betroffenen nicht nur teuer, da die Kosten sich auf 500,-- € belaufen, sondern auch unangenehm und peinlich, weil er sein Seelenleben gegenüber dem Psychologen offenbaren muss. Nach einem älteren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts handelte es sich um eine „verhörähnliche Situation“.
Nunmehr droht aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung eine wesentliche Verschärfung und vermehrte Anordnung der MPU. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.2013 (AZ: 3 B 7/12) und einem Beschluss des VGH Mannheim vom 15.1.2014 (AZ: 10 S 1748/13; DAR 2014, 416) kann künftig nach jeder Alkoholfahrt eine MPU angeordnet werden, und zwar unabhängig von der konkreten Promillezahl. Im Bundesland Baden-Württemberg setzen die Führerschein-Behörden diese verschärfte Praxis bereits um. Andere Bundesländer warten die Diskussion der Verkehrsjuristen und -psychologen einstweilen noch ab.
Wer zurzeit in Baden-Württemberg mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sollte daher gegebenenfalls überlegen, seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland zu verlegen, in dem diese strengen Maßnahmen noch nicht greifen.
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