Noch mehr Abzocke im Internet
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Ein Dauerbrenner seit Jahren ist die Problematik der versteckten Kosten bei der Nutzung von vermeintlich kostenlosen Onlineportalen.
Derzeit ist eine neue Abmahnwelle im Anflug. Ein Rechtsanwalt aus Potsdam fordert von Internetnutzern hohe Geldbeträge für die Nutzung eines sogenannten Nachbarschaftsportals.
Die Betroffenen hatten sich bei diesem Onlineportal registriert, in dem Glauben, die Dienste seien kostenlos. Erst nachträglich wurden dann Gebühren erhoben und werden jetzt über den Potsdamer Rechtsanwalt geltend gemacht.
Der Verbraucher bekommt zunächst gar nichts von der Kostenpflicht mit und erhält einige Zeit später eine Rechnung für einen vermeintlich abgeschlossenen Vertrag im Internet. Wird die erste Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins Haus.
Wie aber reagieren auf eine solche Rechnung oder ein Mahnschreiben des Inkassobüros oder des Anwalts?
Zunächst sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abzocke vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen bespricht.
Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben an die Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich zustande gekommenen Vertrages zu vermitteln.
Hier wird durch den Rechtsanwalt hilfsweise der Widerruf des Vertrages erklärt und dieser vorsorglich auch noch angefochten. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie auf der sicheren Seite.
Es kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und insbesondere die mahnenden Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat das Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin dem zu Unrecht angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.
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