OneCoin: Kunden können Schadenersatz einklagen!
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Das Kryptowährungs-Schneeballsystem OneCoin der untergetauchten Initiatorin Dr. Ruja Ignatova hat für große Schäden bei Anlegern gesorgt. Regelmäßig können Anleger ihre Vermittler haftbar machen.
Im Zuge des weltweiten Aufschwungs von Kryptowährungen hatte sich vor einigen Jahren auch die vermeintliche Währung OneCoin etabliert. Die entsprechende Blockchain wurde durch die Unternehmen OneCoin Ltd. (Dubai) und OneLife Network Ltd. (Belize) gehostet, die von Dr. Ruja Ignatova und Sebastian Greenwood gegründet wurden. Der weltweite Schaden, den Investoren durch den Betrug mit der vermeintlichen Kryptowährung erlitten haben, soll mehrere Milliarden US-Dollar betragen. Schließlich hat sich der OneCoin als völlig wertlos herausgestellt. Laut OneCoin Ltd. war das Hauptgeschäft der Firma der Verkauf von Lehrmaterialien über den Handel mit Wertpapieren.
Schon 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Geschäftstätigkeit der OneCoin Ltd., der OneLife Network Ltd. und der IMS International Marketing Services GmbH, die die OneCoin-Gelder international an Offshore-Unternehmen und Konten auf der ganzen Welt weiterleitete. Seit 2017 ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Bielefeld unter anderem wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Gesetz zur Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten gegen die Macher von Onecoin.
„Zuletzt sind auch obsiegende Urteile gegen Vermittler von OneCoin ergangen. Das Landgericht Dresden hatte mit Urteil vom 7. September 2022 einen Vermittler zur Rückzahlung der Anlagesumme von 6.030 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von vier Prozent ab dem Tag der Investition verurteilt, und vor dem Landgericht Kassel war am 9. August 2022 ein Versäumnisurteil gegen einen Vermittler von OneCoins ergangen, das die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags, den der Kläger investiert hatte, vorsah“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und die Vertretung von Opfern bei Kapitalanlagebetrug und anderen Vergehen am Finanzmarkt spezialisiert.
„In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Skandale wegen Kapitalanlagebetrug und die Vermittlung von fadenscheinigen Finanzprodukten. Betroffene Anleger sollten dringend vorgehen und sich vor allem für Schadenersatz an die Vermittler wenden. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept auf Plausibilität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären. Tun sie dies nicht, machen sie sich haftbar“, betont Bankrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Das heißt: „Vermittler gehen gegenüber ihren Kunden eine ganze Reihe von Verpflichtungen ein. Geht etwas schief, müssen sie für die Beratungsfehler einstehen. Anleger sollten also nicht scheuen, den Weg vor Gericht zu gehen, um eine finanzielle Kompensation bei erlittenen Schäden zu erhalten, ob von einem OneCoin-Vermittler oder für Verluste bei zahlreichen anderen fragwürdigen beziehungsweise betrügerischen Finanzprodukten!“
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