Phishing, Pharming und Spoofing: Schützen Sie sich vor Online-Betrug
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In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der das Onlinebanking zur Norm wird, wächst auch die Gefahr von Betrugsversuchen durch Phishing, Pharming, Spoofing und Social Engineering. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und wie können Sie sich schützen, wenn Sie zum Opfer werden?
Was ist Phishing?
Phishing bezeichnet den perfiden Versuch, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner auszugeben, um an persönliche Daten zu gelangen oder schädliche Aktionen auszuführen. Häufig werden Opfer aufgefordert, sensible Informationen wie Passwörter oder TANs preiszugeben, was zu Kontoplünderungen oder Identitätsdiebstahl führen kann.
Was ist Pharming?
Beim Pharming wird die Internetadresse gefälscht, sodass Nutzer auf gefälschten Webseiten surfen, ohne es zu merken. Dadurch können Betrüger Passwörter und Geheimnummern abgreifen und betrügerische Transaktionen durchführen.
Was ist Spoofing?
Spoofing bezeichnet Täuschungsversuche im Internet, bei denen die eigene Identität verschleiert und manipuliert wird, um Sicherheitsmechanismen zu umgehen. Beispiele hierfür sind gefälschte Absenderadressen, Anrufe unter falschen Nummern oder Manipulation von Internetadressen.
Was ist Social Engineering?
Social Engineering ist eine Technik, bei der Betrüger psychologische Tricks und Täuschungsmanöver verwenden, um an vertrauliche Informationen zu gelangen oder Opfer dazu zu bringen, bestimmte Aktionen auszuführen. Dabei nutzen sie oft das Vertrauen oder die Gutgläubigkeit der Opfer aus, um Zugang zu sensiblen Daten zu erhalten.
Schutzmaßnahmen und Rechte von Verbrauchern
Um sich vor diesen Betrugsmaschen zu schützen, sollten Sie stets wachsam sein und keine sensiblen Daten preisgeben, es sei denn, Sie sind sich sicher, mit einem vertrauenswürdigen Partner zu kommunizieren. Im Falle eines Betrugs sollten Sie sofort handeln:
- Dokumentieren Sie die Betrugsmasche, z.B. durch Screenshots.
- Informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie Transaktionen rückgängig machen.
- Erstatten Sie Strafanzeige und informieren Sie Ihre Versicherungen.
- Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Anwalt prüfen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Rechtslage: Verantwortung und Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen liegt zunächst die Verantwortung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge beim Zahlungsdienstleister, also der Bank oder Sparkasse. Gemäß § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten und sein Konto wieder auf den Stand vor der unbefugten Zahlung zu bringen (§ 675u Abs. 2 BGB). Die Bank kann vom Kunden keine Erstattung ihrer Kosten verlangen (§ 675u Abs. 1 BGB).
Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Kunden haftet dieser jedoch unbegrenzt für die Folgen des Kontomissbrauchs (§ 675v Abs. 2 BGB). Die Frage, ob dem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist stets eine Einzelfallbetrachtung. Daher ist es dringend erforderlich, in solchen Fällen eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Die Bank oder Sparkasse muss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit seitens des Kunden nachweisen. Die Frage, ob die Banken und Sparkassen stets ein unüberwindbares Sicherungssystem bei ihren Online-Banking-Angeboten verwenden, wird in Verfahren häufig diskutiert. Es gibt Zweifel daran, dass ein solches Sicherungssystem immer gewährleistet ist.
Die Feststellung einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch der Bank gemäß § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB begründen würde, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art des Angriffs, der konkreten Situation und der Person des Kunden ab.
Grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten voraus, das in subjektiver Hinsicht unentschuldbar ist und ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Es ist daher nicht angemessen, in Fällen von Vishing, Phishing oder Pharming von grober Fahrlässigkeit auszugehen.
Sogar wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall gerechtfertigt ist, kann ein Mitverschulden der Bank nicht ausgeschlossen werden. Banken neigen oft dazu, die Aktionen der Kunden, welche durch den Betrug verleitet wurden pauschal als grob fahrlässig zu bewerten und sich dabei auf alte Urteile zu beziehen, die mit den aktuellen Angriffsmethoden der Täter nicht vergleichbar sind. Da die Frage der groben Fahrlässigkeit auf subjektiven Vorwürfen beruht, muss jeder Fall individuell betrachtet werden.
Fazit
Wenn Sie Opfer von Phishing, Pharming oder einem anderen Online-Banking-Betrug geworden sind oder einfach nur Fragen zu Ihren Rechten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Lassen Sie sich nicht von Online-Banking-Betrug ausbremsen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte zu verteidigen und Ihr Geld zurückzufordern.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lindenthal-schmidt.de oder rufen uns an unter der Nummer: 0441 20 572 407.
Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir vertreten Ihre Interessen nachdrücklich und konsequent.
In Oldenburg und bundesweit.
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