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PIM GOLD: Anlegern drohen hohe Verluste

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Für Kapitalanleger gilt Gold als krisenfestes Edelmetall. Anbieter von Kapitalanlagen profitieren seit Jahren von diesem Image, so auch die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH. In den letzten Jahren verkaufte die im südhessischen Heusenstamm beheimatete PIM Gold zahlreichen Anlegern Goldanteile mit vermeintlich hohen Renditeaussichten in Form von Bonusgold.

Das Konzept

PIM bot den Kunden dabei nicht nur den Verkauf, sondern auch die „Einlagerung“ des Goldes an. Anstatt aber für die sichere Einlagerung Geld zu verlangen, versprach die PIM Gold ihren Anlegern „Bonusgold“. Das Gold sollte sich also vermehren, und zwar in manchen Fällen um bis zu 0,5 % pro Monat. Die Produkte hießen u. a. Kinder Gold Konto, Goldis Schatztruhe, Bonusgoldkauf Plus oder Bonusgoldspot Plus.

Solche Bonusmodelle werden meistens durch überhöhte Kaufpreise für das Gold finanziert. Nun wurde das seit längerem in der Kritik stehende Geschäftsmodell der PIM Gold als mögliches Schneeballsystem enttarnt. Anstatt die erhofften Gewinne einzustreichen, müssen die Anleger jetzt also mit Verlusten rechnen. Im Falle einer Insolvenz der GmbH kann es sogar zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.

Ermittlungen wegen Gold-Fehlbestands 

Anfang September ordnete die Staatsanwaltschaft Darmstadt eine Durchsuchung der Geschäftsräume der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH an. Der Verdacht: gewerbsmäßiger Betrug. Seitdem sitzt der geschäftsführende Gesellschafter in Untersuchungshaft.

Wie ein ehemaliger Mitarbeiter der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH berichtete, soll Kundengold im Wert von mehreren Millionen Euro fehlen. Die GmbH weist diesen Vorwurf zurück.

Zwar gab die PIM Gold und Scheideanstalt immer wieder an, sicher zu sein, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden würde und die Vorwürfe unbegründet seien. Bislang scheint sich das jedoch nicht zu bewahrheiten. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt sollen neu generierte Kundengelder teilweise zur Bedienung von Auszahlungsansprüchen an PIM Gold-Altanleger und Provisionsansprüchen von Anlage-Vermittlern verwendet worden sein. Scheinbar wurden im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen diverse Vermögenswerte der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und der verantwortlichen Hintermänner durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt.

PIM Gold-Anlegern drohen bei Insolvenz Nachzahlungen

Wenn diese Vermögenswerte im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens eingezogen werden, könnten geschädigte Anleger bei der Staatsanwaltschaft zu gegebener Zeit Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses aus diesen Vermögenswerten geltend machen, um so den Schaden aus den Goldkäufen bei der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH zu reduzieren.

Im Falle einer Insolvenz könnten die Verluste für geschädigte PIM Gold-Anleger allerdings katastrophale Ausmaße annehmen. Wenn nämlich PIM Gold-Anleger, die bereits ausbezahlt wurden, ihre Eigentümerstellung an den über die PIM Gold eingelagerten Goldbeständen nicht oder nicht hinreichend nachweisen können, müssen sie unter Umständen mit Rückzahlungsforderungen seitens des Insolvenzverwalters rechnen.

Ihre Ansprüche

Kunden, denen die Anlage durch einen Finanzdienstleister empfohlen wurde, sollten prüfen lassen, ob in ihrem Fall Ansprüche wegen Falschberatung bestehen. Wenn sich außerdem herausstellen sollte, dass die Hintermänner der PIM Gold und Scheideanstalt das Kundengold zweckwidrig verwendet oder gar nicht erst gekauft haben, haben die geschädigten Kunden Ansprüche unmittelbar gegen diese. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens müssen Ansprüche im Insolvenzverfahren verfolgt und ggf. auch Rückzahlungsansprüche abgewehrt werden.

Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über langjährige Erfahrung im Kapitalanlagerecht, vor allem mit Schneeballsystemen, Anlagebetrugs- und Insolvenzfällen. Mehrere hundert Geschädigte und Gläubiger werden regelmäßig in solchen Verfahren durch unsere Kanzlei vertreten. Nutzen Sie einfach die kostenlose Erstberatung, um Ihren Fall zu besprechen. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch bundesweit zur Verfügung.



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