Schufa Holding AG löscht Eintrag der Pay Due Inkasso GmbH über Forderung von McFIT Berlin-Mitte
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Weiterer Erfolg im Kampf gegen fehlerhafte Eintrag bei der Schufa Holding AG durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.
Fitnessstudiovertrag führt zu Problemen
Die Inkassofirma Pay Due Inkasso GmbH hatte zu Lasten eines Berliners einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG lanciert. Der Eintrag wurde am 05.10.2021 vorgenommen und belief sich auf 509,00 Euro. Im Dezember wurde eine Aktualisierung auf 580,00 Euro gemeldet.
Die Forderung war auf einen Fitnessstudio-Vertrag bei McFIT Berlin-Mitte zurückzuführen. Problematisch war hierbei, dass es dort zu dem Betroffenen zwei Verträge gab. Wieso zwei Verträge eingerichtet wurden konnte nicht abschließend geklärt werden. Ein Vertrag wurde problemlos bedient. Der zweite – hier streitgegenständliche – Vertrag wurde wohl fristlos gekündigt. Die angeblich offene Forderung wurde durch den betroffenen McFit-Kunden bestritten. Dies geschah bereits im Sommer 2021.
Im Januar 2022 meldet sich dann die Pay Due Inkasso GmbH und teilte mit, dass sie von McFit Berlin-Mitte beauftragt worden sei, eine Forderung einzutreiben. Es seien noch 790,86 Euro aus dem Mitgliedsvertrag offen. Zudem wurde der Betroffene per Email aufgefordert, die Firma Pay Due wegen des Mietgliedsvertrages bei McFit Berlin-Mitte anzurufen.
Anwaltliche Hilfe führt zu schnellem Löscherfolg
Der Betroffene wandte sich daher an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und bat dort um Bewertung des Sachverhaltes sowie um schnelle Hilfe.
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser wandte sich daher zunächst an die Pay Due Inkasso GmbH und später auch an die Schufa Holding AG und forderte die Löschung bzw. den Widerruf des Negativeintrages. Dies führte bereits wenige Wochen später zu einer Löschung des Negativeintrages durch die Schufa Holding AG aufgrund der Anmerkungen des betroffenen Mandanten und nach der Rücksprache mit der Pay Due Inkasso GmbH als Vertragspartner der Schufa Holding AG.
Auch Pay Due meldete sich und teilte mit, umgehend einen Löschantrag an die Schufa Holding AG gestellt zu haben. Für die Unannehmlichkeiten, die leider aufgrund eines technisch unvorhersehbaren Fehlers zu einer unerwünschten Einmeldung geführt hätten, entschuldigte sich Pay Due und bot die Übernahme von Kosten in Höhe von 800,00 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an.
Unsere Meinung
Der vorliegende Fall zeigt, dass es immer wichtig ist, zuerst der Ursache eines Schufa-Eintrags auf den Grund zu gehen. Hier lag das Problem wohl in einer Panne bei der Datenverarbeitung bei der ursprünglichen Forderungsinhaberin.
Wenn der Sachverhalt klar ist, kann es oftmals zu einem schnellen Löscherfolg kommen. Hierzu empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Aus diesem Grund wird maßgeblich von eigenen Erfolgen berichtet.
Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 mit Fragestellungen rund um das Datenschutzrecht und Negativeinträge sowie Einträge zur Restschuldbefreiung bei Auskunfteien.
Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen.
Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mehrere wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgängen erzielt.
Wenn Sie ebenfalls Hilfe bei Rechtsfragen rund um Negativeinträge, Scoring oder Datenschutz benötigen, wenden Sie sich gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.
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