Smartphone-Nutzer aufgepasst! Abofallen durch „Drittanbietersperre“ vermeiden
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Nachdem wir bereits vor ein paar Wochen über Abofallen im Zusammenhang mit Falschmeldungen über den Selbstmord von Stefan Raab und einen schweren Autounfall von Till Schweiger berichtet haben, wollen wir nun nochmals auf das Risiko und eine Möglichkeit zur Vermeidung von teuren Abofallen hinweisen. Abofallen kommen mittlerweile in den verschiedensten Formen vor. Teilweise lassen sich unseriöse Internetangebote aber schon leicht identifizieren. Trotzdem tappen Handynutzer immer wieder in die Falle. Die oben genannten Beispiele zeigen, dass die Betrüger immer „kreativer“ werden.
Wie funktioniert eine solche Abofalle?
Besonders tückisch und gefährlich ist die „Abzocke“ mit Abofallen für Nutzer von Smartphones oder Tablets. Die Abofallen nutzen hier das Wireless Application Protocol, welches die Identifikationsnummer der SIM-Karte übermittelt. Auf diese Weise werden die persönlichen Daten des Smartphone- oder Tabletnutzers beim Klicken durchs Internet auch an die dubiosen Firmen, die hinter den Abofallen stehen, übermittelt. Schnappt eine Abofalle zu, erhält der Internetnutzer lediglich eine Bestätigungs-SMS. Das Abonnement wird daraufhin unauffällig und automatisch Monat für Monat mit der Mobilfunkrechnung abgebucht. Dies bleibt oftmals lange Zeit unbemerkt, da die monatlichen Gebühren häufig nur ein paar Euro betragen. In Einzelfällen kann es aber auch zu monatlichen Kosten in Höhe von 50,00 EUR oder mehr pro Abo kommen.
Nichts ist kostenlos. Auch Apps (fast) nie! Risiko von Abofallen in Apps
Nicht nur in perfiden Falschmeldungen auf Facebook und anderen Social Media Plattformen, sondern auch bei der Nutzung von Apps lauert Gefahr vor Abofallen. Besonders häufig sind kostenlose Apps betroffen, die mit Unmengen an Werbung „zugepflastert“ sind. Viele dieser kostenlosen Apps finanzieren sich auf diese Weise. Hinter einer simplen Werbeeinblendung, die bspw. ganz unscheinbar Klingeltöne oder ähnliche Dienste anpreist, kann sich dann ein teurer Abodienst verbergen. Ein falscher Klick auf die Werbeeinblendung, und ohne dass Sie davon Kenntnis genommen haben, wurde ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.
Mit der Drittanbietersperre gegen Abofallen
Ein wirksames Mittel, zukünftig teure Abofallen zu vermeiden, bietet eine Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Sie können so eine vollständige Sperre von Drittanbieter-Diensten einrichten. Die Funktionsweise des Internets auf Ihrem Smartphone wird grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Wollen Sie auch weiterhin sinnvolle WAP-Dienste, wie beispielsweise die mobile Buchung von Fahrtickets, auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie auch eine Teilsperre für bestimmte Dienste festlegen.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet unter dem folgenden Link ein Musterschreiben an, das Sie verwenden und an Ihren Telefondienstanbieter senden können: https://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/218613A.pdf.
Besonders Eltern können so ihre minderjährigen Kinder vor einer teuren „Bekanntschaft“ mit einer Abofalle schützen.
Was tun, wenn es zu spät ist?! Eine Abofalle hat zugeschnappt
Ein einfacher Widerruf der Lastschrift der Mobilfunkrechnung reicht hier nicht aus. Werden die Rechnungen nicht bezahlt, wird der Provider mit der Sperrung des Anschlusses drohen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn das Smartphone auch beruflich genutzt wird.
Rechtlich bieten sich mehrere Möglichkeiten, den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag mit dem Anbieter der Abofalle anzugreifen bzw. gegen die Abbuchung von Drittanbieterkosten vorzugehen. So kann bspw. die Wirksamkeit der AGB-Klauseln bzgl. Drittanbieterkosten im Mobilfunkvertrag sehr fraglich sein. Entgegen dem Vorbringen vieler Provider müssen sich Geschädigte nicht an die dubiosen Drittanbieter in Übersee halten. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Potsdam (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 kann sich ein Geschädigter sowohl an den Provider als auch an den Drittanbieter halten.
Wir hoffen, dass wir Sie für dieses Thema sensibilisieren konnten, sodass Ihnen im besten Fall eine teure Abofalle erspart bleibt. Für den Fall, dass unser Tipp zu spät kommt und Sie unglücklicherweise bereits in eine solche Abofalle getappt sind, melden Sie sich bei uns. Wir werden Sie schnell & unkompliziert bei diesem Problem unterstützen!
Dr. Herwin Henseler und Simon Wilbert – Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei
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