Strafverteidigung: Ihre Rechte als beschuldigte Person

  • 5 Minuten Lesezeit

Ihr Recht zu Schweigen

Wenn Sie mit den Behörden konfrontiert werden - ganz gleich auf welche Art und Weise - haben Sie das Recht, sich nicht zu irgendwelchen Umständen der Tat bzw. des Verfahrens zu äußern.

Im Klartext bedeutet das:
Sie weisen auf Ihr Schweigerecht hin und dann sagen Sie NICHTS. Egal wie unverfänglich es auch sein mag. Egal wie höflich und freundlich der Beamte mit Ihnen plaudert. Egal wie unschuldig Sie gerne wirken möchten. Die Kriminalbeamten sind dazu ausgebildet, aus Tatverdächtigen mit klügsten Strategien das zu erfahren, was sie wissen wollen.
Und auch wenn man selbst klug und strategisch gebildet ist, könnte das, was man sagt, später im Widerspruch zu dem stehen, was Ihre Verteidigerin für Sie als Verteidigungsstrategie ausgearbeitet hätte. Die Strategie, die vielleicht zum Erfolg geführt hätte.
Sich zur Tat oder den Umständen der Tat zu äußern, ist einer der größten Fehler, die man machen kann und zerschießt den Verdächtigen regelmäßig die beste Verteidigung. Und wer will schon die zweitbeste Verteidigungsstrategie, nur weil man selbst die Nerven verloren hat?
Egal was Sie zur Thematik zu sagen hätten: Sie werden gemeinsam mit Ihrer Verteidigerin noch ausreichend Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Und dann aber ganz nach Plan und Rückhalt. Selbst wenn dann der "Kuschelkurs" die klügste Verteidigungsstrategie wäre, können wir mit den richtigen Handgriffen diesen Weg immer noch mit Erfolg gehen.

Wenn Sie sich Sorgen machen sollten - und viele Kriminalbeamte pflanzen einem diese Gedanken regelrecht in den Kopf - , dass Sie durch Ihr Schweigen quasi ein Geständnis abgeben, weil "Unschuldige nicht schweigen müssten", dann darf ich Sie beruhigen:

1. Allein von Gesetzes wegen darf Ihnen niemand ein vollständiges Schweigen zur Last legen. Es darf nicht negativ interpretiert werden.
2. Die Kriminalbeamten merken, dass Sie professionelle Hilfe haben, wenn sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und behandeln Sie oftmals sorgsamer. Ebenso merken sie möglicherweise, dass ihre Manipulationstaktiken bei Ihnen nicht wirken.

Verteidiger brauchen für ihre Arbeit quasi ein weißes Blatt Papier, um die aller beste Verteidigungsstrategie erstellen zu können. Wenn wir ein Blatt mit vielen Kritzeleien bekommen, die wir erst einmal versuchen müssen, auszuradieren und zu korrigieren, wird die Angelegenheit einfach deutlich komplizierter. Und manches lässt sich leider gar nicht ausradieren.

Ihr Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

Sie müssen als Verdächtiger in einem Strafverfahren nichts machen, was Sie selbst belastet.

Hier wird es schon schwieriger, genau zu verstehen, was das bedeutet. Denn passiv kooperieren muss man als Verdächtiger unter Umständen sehr wohl.
Beispielsweise müsste man bei einer Verkehrskontrolle nicht aktiv ins Röhrchen pusten, um den Alkoholgehalt zu messen, da man sich damit selbst belasten würde. Unter bestimmten Voraussetzungen müsste man dagegen eine Blutabnahme zur Messung der Blutalkoholkonzentration über sich ergehen lassen.

Da es oftmals schwierig ist, ohne juristische Vorkenntnisse genau beurteilen zu können, was man jetzt nicht mitmachen muss (und womit man dadurch beispielsweise Beweismittel verhindern könnte) und wozu man dagegen gezwungen werden dürfte, ist es ratsam, sich eine Verteidigerin zu holen.

Gerade an dieser Stelle lässt sich die Beweislage konkret mitbeeinflussen und diese Chance sollte nicht verschwendet werden.

Ihr Recht auf die Belehrung über die eigenen Rechte

Die Strafprozessordnung sagt hierzu in § 136 Absatz 1:
"Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen."

Diese Vorgaben der Kriminalbeamten gehören zu den wichtigsten der gesamten Strafgesetze. Wenn die Beamten dies nicht tun, ist der Verdächtige schutzlos, weil ihm das nötige Wissen fehlt, für sich und seine Rechte vernünftig und gesetzeskonform einstehen zu können. Wenn die Beamten diese Belehrung also unterlassen, zerschießen sie sich grundsätzlich die gesamte Vernehmung des Beschuldigten - zu dessen Gunsten.

Ihr Recht auf einen Anwalt

"Sie haben das Recht auf einen Anwalt" - das kennt man aus Filmen und das sollte sich neben dem Schweigerecht in den Kopf einbrennen wie nichts anderes. Und das raten wir Ihnen nicht, weil wir eine Anwaltskanzlei sind, sondern weil dieses Recht die größten Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens hat.

Sie sollten sich DIREKT juristischen Beistand durch strafrechtliche Spezialisten suchen, sobald Sie Kenntnis vom Verfahren haben und vor allen Dingen, sobald der Staat in irgendeiner Art und Weise Kontakt zu Ihnen aufnimmt.

Der Rat, der Beistand, die Erfahrungswerte und die Strategien juristischer Spezialisten sind das wertvollste, was Ihnen und Ihren Rechten im Strafverfahren zur Seite steht. Verfahren ohne anwaltlichen Beistand fallen regelmäßig deutlich schlechter aus als mit Verteidigung. Gehen Sie keine Schritte im Verfahren ohne eine abgestimmte, juristische Strategie. Selbst wenn Sie vorhaben, eine Tat gestehen zu wollen, sollten Sie sich Beistand holen, damit Ihnen im Anschluss nicht mehr zu Last gelegt wird, als Sie ursprünglich gestehen wollten. Nichts ist einfacher, als sich in einem Strafverfahren zu verrennen.
In bestimmten Verfahren MÜSSEN Sie sich sogar einen Anwalt nehmen. Wenn Sie das in diesen Fällen nicht selbst tun, ordnet Ihn das Gericht selbst irgendeinen Anwalt zu, den Sie dann im Fall einer Verurteilung genauso bezahlen müssen, wie wenn Sie sich direkt selbst einen geholt hätten. 

Benötigen Sie eine Anwältin, die Sie in Ihrer Strafsache betreut?

Rechtsanwältin Hannah Funke

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:

Telefonisch unter 0231 - 952 5041 oder per Mail unter info@funke-strafrecht.de

Besuchen Sie uns unter:

www.funke-strafrecht.de

Auf Wunsch kann die Kommunikation mit der Anwältin rein schriftlich verlaufen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Foto(s): Hannah Funke

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Hannah Funke

Beiträge zum Thema