Sylt-Skandal: Imageschädigung droht? Tun Sie DAS zur Schadensbegrenzung (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Ein kürzlich viral gegangenes Video zeigt junge Erwachsene in einer Sylter Bar beim Rufen der ausländerfeindlichen, rassistischen, Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie eines bekannten Partyhits. Darüber berichteten wohl alle relevanten Medien der Bundesrepublik. Wie geht man als Chef oder Personaler mit einer solchen Situation bestmöglich um, wenn dort eigene Arbeitnehmer zu sehen sind? Dazu der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:


Unmittelbar nach Bekanntwerden des Videos fragten Journalisten nach Statements bei den jeweiligen Arbeitgebern. Diese waren über die Social Media-Accounts der Beteiligten verlinkt und daher quasi öffentlich einsehbar. Dass ihre Statements sofort veröffentlicht werden würden, war den Arbeitgebern klar. Zwei in den Medien genannte Arbeitgeber taten aus meiner Sicht das einzig Richtige: Sie distanzierten sich unmissverständlich und teilten mit, dass ihre dort beteiligten Mitarbeiter als Konsequenz nicht mehr bei ihnen beschäftigt beziehungsweise fristlos gekündigt seien. Berichtet hat darüber unter anderem die taz, online am 24.05.2024.


Neben der klaren und deutlichen Distanzierung und der fristlosen Kündigung der Beteiligten, sollten Arbeitgeber zudem bereits im Vorfeld aktiv werden, um solche Vorfälle möglichst zu vermeiden. Ich habe dazu grundsätzlich die folgenden


Fachanwaltstipps für Arbeitgeber:


  • Auch wenn Sie den Sachverhalt nicht vollständig aufklären konnten: Kündigen Sie den Mitarbeitern, die sich an solchen, erheblich imageschädigenden, Vorfällen beteiligen, fristlos. Das gleiche gilt, wenn einer Ihrer Mitarbeiter einer schweren Straftat beschuldigt wird, etwa ein Tötungsdelikt einer Pflegekraft, und Medien darüber berichten. Sie haben dann regelmäßig keine Zeit, Beteiligte anzuhören oder Recherchen durchzuführen. Wenn Sie sofort nach Bekanntwerden eines solchen Vorfalls fristlos kündigen, können Sie dies den Pressevertretern als Fakt, als konsequente Reaktion, mitteilen und sich damit klar positionieren.
  • Distanzieren Sie sich unmissverständlich von solchen Aktionen beziehungsweise solchem Verhalten Ihrer Mitarbeiter und stellen Sie Ihre Werte und Ihr Leitbild klar.
  • Jede Relativierung wäre aus meiner Sicht gefährlich für Sie als Arbeitgeber, und auch für Ihre Arbeitnehmer wegen der Gefährdung ihrer Arbeitsplätze.
  • Falls Sie fristlos kündigen, sollten Sie immer auch hilfsweise ordentlich kündigen. Ob die Kündigung letztlich vor Gericht Bestand hat, entscheidet sich regelmäßig erst Monate später. Oft wird es auf eine Abfindungslösung hinauslaufen.
  • Rechnen Sie immer damit, dass Pressevertreter nach einem öffentlich gewordenen Vorfall auf Sie zugehen und halten Sie entsprechende Statements bereit.
  • Sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass solche Vorfälle, wie auf Sylt, nicht vorkommen, beispielsweise indem Sie Ihre Mitarbeiter schulen, sensibilisieren und informieren.
  • Stellen Sie für Ihre Mitarbeiter ein Social Media-Guide bereit, der darüber informiert, wie sie in den Sozialen Medien am besten agieren, was sie dort tun dürfen und was nicht. Dies sollte Gegenstand des Arbeitsvertrags sein.
  • Veranstalten Sie dazu regelmäßige Schulungen; es reicht nicht, wenn Sie einmal, oder auch wiederkehrend, nur eine Unterschrift dazu einholen. Erinnern Sie dabei immer ausdrücklich an die Gefahren, die das Verlinken des Arbeitgebers auf einem Social Media-Profil mit sich bringt.


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