Vor Beginn der Schulferien in den Urlaub – geht das? ✈️🏖️ - Kanzlei für Schulrecht
- 1 Minuten Lesezeit
Urlaub in den Schulferien: Flughäfen sind überfüllt, Autobahnen voll, Reisen oft besonders teuer. Mit schulpflichtigen Kindern ist man aber an genau diese Zeiten gebunden. Oder? 🤔
Die (vermeintliche) Lösung: Schon am letzten Schultag oder gar ein paar Tage vor Beginn der Schulferien in den Urlaub fliegen.
Was wie eine 1A-Hintertür klingt, kann aber sanktioniert werden. 🚨
Dieser Verstoß gegen die Schulpflicht kann je nach Bundesland mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro sanktioniert werden. Daneben können schulische Maßnahmen drohen, wie z.B. eine Verwarnung. 💸
Attestpflicht für letzten Schultag vor den Ferien? 📝❓
Manche Schulen begegnen diesem „Trend“ mit der Aussage, man müsse bei Fernbleiben am letzten Schultag vor den Ferien ein Attest vorlegen. Eine solche pauschale Attestpflicht ohne konkreten Anlasspunkt ist aber in den meisten Fällen rechtswidrig. ⚖️
Bußgeldbescheid wegen Urlaub vor den Schulferien: 🛑📄
Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen einer (kurzen!) Frist Einspruch eingelegt werden. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat – zum Beispiel wegen rechtswidriger pauschaler Anordnung einer Attestpflicht – kann ein Anwalt für Schulrecht für Sie prüfen und den Einspruch fundiert gegenüber der Schule begründen. 👩⚖️🔍
Davon, einen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren, ist dringend abzuraten. ❗❗ Egal wie rechtswidrig der Bußgeldbescheid vielleicht ist, wird er – wenn man nicht gegen ihn vorgeht – bestandskräftig. Sprich: Man muss dann grundsätzlich das Bußgeld bezahlen, auch wenn der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. 💼💶
Daher: Besser zum Anwalt für Schulrecht gehen und sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. 📞👨⚖️
Es besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag bei der Schule auf Beurlaubung zu stellen. Das ist möglich, z.B. bei Hochzeiten oder Beerdigungen. 💌👰⚰️
Artikel teilen: