Was weiß die Polizei alles über mich? Datenabfragen können erhellend sein!
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Wer kennt das nicht: zufällige Polizeikontrolle im Straßenverkehr, auf Demonstrationen und im und ums Stadion herum. Die Beamten gehen mit dem Personalausweis zum Einsatzwagen und checken den Kontrollierten im Schnelldurchlauf. Dann steht man da und fragt sich, was weiß die Polizei nun genau über mich?
Denn anders als im Bundeszentralregister (BZR), aus dem fast jeder schon einmal das „Führungszeugnis“ beantragt oder benötigt hat, werden von den Ermittlungsbehörden nicht nur verurteilte Straftaten gespeichert, sondern auch Daten zu Zeugenvernehmungen, Verhalten bei Demonstrationen (Platzverweise u. a.) und politischer Szeneangehörigkeit etc.
Um hier einmal Klarheit zu bekommen, können wir Rechtsanwälten dabei helfen, umfassende Datenabfragen über das BKA, die Landeskriminalämter und die Landespolizeipräsidien für Betroffene zu stellen. Die dortigen Datenschutzbeauftragten müssen dann schriftlich Auskunft über alle relevanten Speicherungen geben.
Im Regelfall sind hier vier bis fünf schriftliche Anfragen notwendig, um alle relevanten Daten abzufragen. Antwort erhält man nach unserer Erfahrung nach ca. drei bis fünf Wochen. Die Antworten des Bundeskriminalamtes dauern aufgrund des dortigen hohen Anfrageaufkommens erfahrungsgemäß etwas länger.
Sollten sodann Eintragungen vorliegen, kann der Betroffene gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt beraten, ob gegebenenfalls Eintragungen unrechtmäßig vorgenommen wurden und zu löschen sind. Hierbei unterstützen wir sie gerne.
Selbstverständlich können die Anfragen auch von jedem Interessierten selbsttätig gestellt werden.
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