🎄 Weihnachtszeit im Arbeitsrecht: ⚖️ Wichtige Praxistipps"

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Die Weihnachtszeit bringt im Arbeitsrecht spezielle Fragestellungen mit sich, die von Gerichten verschiedentlich beurteilt wurden. Wesentliche Themen sind der Anspruch auf Weihnachtsgeschenke, Regelungen zu Urlaubstagen, Weihnachtsgeld, die Teilnahme an Weihnachtsfeiern und Sonderregelungen für die Arbeit an Feiertagen. Entscheidungen von Arbeitsgerichten geben Orientierung, wie mit diesen Situationen umzugehen ist.

Anspruch auf Weihnachtsgeschenke: Das Arbeitsgericht Köln verneinte einen Anspruch auf Weihnachtsgeld und Marzipantorte aufgrund fehlender betrieblicher Übung (Az.: 11 Ca 3589/16).

Anspruch auf freie Tage: Schichtleiter können Urlaub „zwischen den Tagen“ beantragen, müssen aber betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Kollegen berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Anspruch auf Weihnachtsgeld: Ohne tarifliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Eine betriebliche Übung muss nachweislich bestehen.

Unfall nach Weihnachtsfeier: Keine Teilnahmepflicht an Weihnachtsfeiern. Veranstaltungen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, jedoch endet der Schutz mit dem offiziellen Ende der Feier.

Praxistipps:

  • Lohnzuschlag an Feiertagen: Gesetzlich nicht vorgeschrieben. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können Sonderregelungen enthalten.

  • Betriebsferien: Können bei dringenden betrieblichen Gründen angeordnet werden. Soziale Aspekte sind zu berücksichtigen.

  • Urlaubstage: Eltern haben keinen generellen oder vorrangigen Anspruch auf freie Tage zwischen Weihnachten und Neujahr.

  • Halbe Urlaubstage: Nach LAG Baden-Württemberg gibt es keine halben Urlaubstage. Die Gewährung eines halben Urlaubstages erfüllt nicht die Urlaubsansprüche.

Fazit:

Die Weihnachtszeit bringt im Arbeitsrecht spezifische Herausforderungen mit sich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der geltenden Regelungen und Gerichtsurteile bewusst sein, um Konflikte zu vermeiden und faire Lösungen zu finden.

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Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen in der Weihnachtszeit oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige Beratung!


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