Wettbewerbsverstöße auf eBay: Abmahnung des Ido Interessenverbandes

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Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der bei vermeintlichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Online-Händler abmahnt. So auch in einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei. Wir vertreten einen Online-Händler, der auf eBay Waren zum Kauf anbietet und innerhalb seiner Angebote wettbewerbswidrig gehandelt haben soll.

Konkret wirft der Ido Verband unserem Mandanten folgendes vor:

  • Keine Widerrufsbelehrung
  • Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten
  • Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung

Zu den einzelnen Vorwürfen:

Eine Widerrufsbelehrung ist gemäß § 312d I BGB i. V. m. Art. 246a § 1 II, III EGBGB bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern erforderlich. Hierin müssen Angaben, z. B. über die Geltung, Ausübung und Folgen des Widerrufsrechts vorhanden sein. In dem Angebot unseres Mandanten sollen derartige Angaben gefehlt haben, so Ido. Das Fehlen stelle zugleich einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG dar. 

Das Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten sei deshalb wettbewerbswidrig, weil auf eBay zugleich die AGB von eBay gelten würden. Somit können weder die AGB von eBay, noch die AGB unseres Mandanten „ausschließlich“ gelten. Der Ido Verband bezieht sich hier auf landgerichtliche Entscheidungen, die im Falle einer solchen Klausel einen Wettbewerbsverstoß annahmen. Eine Belehrung über die Vertragstextspeicherung sei gem. Art. 246c Nr. 2 EGBGB erforderlich. Meist findet sich diese in AGB.

Aufgrund der genannten vermeintlichen Markenrechtsverletzungen wird unser Mandant zu folgendem aufgefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 €

Ob eine Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht, kann nur nach Prüfung des Sachverhalts gesagt werden. Jedenfalls sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung nicht selbständig und ohne vorherige anwaltliche Prüfung direkt die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese oftmals ungünstig formuliert ist und ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Abmahnung erhalten – wie reagieren?

Wird Ihnen ebenfalls ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften vorgeworfen? Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung des Ido Verbands oder eines anderen Wettbewerbsverbands erhalten? Dann zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall, geben Ihnen eine erste unverbindliche und kostenfreie kurze Einschätzung und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie zur raschen, sicheren und möglichst kostengünstigen Beilegung der Angelegenheit. 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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