Widerruf von Auto-Finanzierungsverträgen: Autofahrer 70.000 Kilometer kostenlos gefahren
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Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil von 07.08.2018 die von uns vertretene Meinung zum Thema Wertersatz beim Widerrufsjoker bestätigt. Nachdem der Kläger widerrufen hatte, verlangte er die Rückzahlung aller bis dahin getätigten Raten ohne einen Abzug für Schäden oder Ersatz für die bis dahin gefahrenen 70.000 Kilometer. Das Gericht gab dem Kläger nun Recht.
Das Urteil von Landgericht Ravensburg vom 07.08.2018 – 2 O 259/17 – bestätigt damit, dass ein Nutzungsersatz nicht abzuziehen ist. Im vorliegenden Finanzierungsvertrag sieht das Landgericht Ravensburg Fehler bei der Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht, da nicht auf die Rechtsfolgen nach § 358 Abs. 1 und 3 BGB (Widerruf bei verbundenen Verträgen) hingewiesen wurde. Dies führt auch dazu, dass die Bank keinen Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen 70.000 Kilometer hat und der Kläger eine komplette Rückerstattung der bis dahin gezahlten Raten sowie der Anzahlung verlangen kann.
Bereits seit Längerem bestätigen Gerichte immer wieder, dass Autokäufer ihre Autokredite noch nach Jahren widerrufen können. Bahnbrechend beim vorliegenden Urteil des Landgerichts Ravensburg ist, dass sich das Gericht mit der Frage des Wertersatzes beschäftigen musste und nunmehr im Sinne der Autofahrer entschieden hat.
Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einem erfahrenen Spezialisten prüfen lassen.
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