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Über mich
Seit nunmehr über 25 Jahren vertrete ich Mandanten und habe mich auf die Rechtsgebiete Erbrecht, Familienrecht, Privates Baurecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Diese Erfahrung möchte ich gerne für Sie einsetzen. Darüber hinaus vertrete ich Gemeinden, Verbände und Bürgerinitiativen bei Planfeststellungsverfahren von Infrastrukturvorhaben und sorge gemeinsam mit Verkehrsexperten dafür, dass die Trassenalternativen der Betroffenen in er Entscheidung berücksichtigt werden. Bin seit 18.05.2020 bei anwalt.de gelistet.
Erbrecht
Seit nunmehr 25 Jahren arbeite ich als Erbrechtsanwältin. Meine Mandate teilen sich so ziemlich zur Hälfte in Testamentsgestaltung und Erbauseinandersetzungen. Da es sich immer um emotionale Themen handelt, lege ich bei Erbsachen besonderen Wert auf eine vertrauensvolle zügige Mandatsbetreuung. Dabei richten sich meine ersten Bemühungen darauf, alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuloten. Sollte dies nicht gelingen, nutze ich mein gesamtes juristisches Repertoire zur Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten. Bisher habe ich mit dieser Vorgehensweise sehr gute Erfahrungen gemacht. Gerne setze ich meine Erfahrung für Sie ein.
Familienrecht ist vielfältig und besteht nicht nur aus Scheidungen und deren Folgesachen. Vor der Eheschließung ist eine Beratung über die rechtlichen Folgen der Eheschließung oft sinnvoll. Dann steht der Freude an der Heirat nicht die Unsicherheit über die wirtschaftlichen Folgen im Wege. Sollten die gesetzlichen Folgen der Ehe wie Zugewinngemeinschaft etc. nicht auf das Paar passen, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Nichts desto weniger ist mein tägliches Brot Unterhaltsberechnungen sowohl Ehegatten- als auch Kindesunterhalt und die Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Trennungen und Scheidungen. Vertrauen Sie auf meine 25-jährige Routine.
Unfall und was nun?
Verkehrsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt meiner langjährigen Tätigkeit. Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten Sie nicht alleine der Abwicklung durch Ihre Haftpflichtversicherung vertrauen. Wie oft wird von dort der Fremdschaden reguliert und dann Ihr Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft. Anwaltliche Vertretung bei streitigen Verursachungsbeiträgen hilft oft, dies zu verhindern und zudem den Schaden am eigenen Fahrzeug erstattet zu erhalten. Auch bei der Berechnung von Schmerzensgeld ist immer eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll. Auch bei Bußgeldsachen wie Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ich Ihnen unkompliziert sagen, ob die Ahndung rechtmäßig ist.
Privates Baurecht zum Schutz des privaten Bauherrn – Vorsicht beim schlüsselfertigen Bauen
Im privaten Baurecht war ich über Jahre in einer Hamburger Fachanwaltskanzlei tätig. Dort haben wir auch für den Verband Privater Bauherren e. V. gearbeitet. Diese Tätigkeit führe ich nun in meinem Rechtsanwaltsbureau weiter. Dabei haben wir insbesondere private Bauherren vertreten und ihnen vor Abschluss des Bauvertrags für ihr Familienhaus die vom Bauunternehmer vorformulierten Verträge überprüft. Es gab nicht einen Fall, bei dem nicht Änderungen zugunsten des Mandanten erforderlich waren. Und dabei ging es nie um Kleinigkeiten, sondern oft um gravierende vertragliche Abweichungen von den geltenden gesetzlichen Vorschriften wie Haftungsausschlüsse zu Lasten des Bauherrn. Gleiches gilt für die Bau- und Leistungsbeschreibung. Nicht selten ist sie unvollständig oder enthält zu wenig konkrete Angaben über die Qualität der Baustoffe oder der Bauleistung etc.. Deshalb meine dringende Empfehlung: Bringen Sie mir oder einem anderen erfahrenen Anwalt den Vertragsentwurf zur Prüfung, bevor Sie ihn unterzeichnen. Die Gefahr bei diesen Pauschalverträgen liegt darin, dass Sie keinen Architekten haben, der die Bauleistungen während der Bauphase kontrolliert. Auch ist eine Bonitätsprüfung des Bauunternehmers sinnvoll. Die Baurechtsreform 2018 hat die Stellung durch die Regelungen zum Verbraucherbauvertrag zwar verbessert. Eine Einzelprüfung kann sie aber auch nicht ersetzen.
Während der Bauphase kann ich helfen, wenn Mängel auftreten oder der Zeitplan nicht eingehalten wird. Der nächste ganz kritische Punkt eines Bauvorhabens ist die sogenannte Abnahme der Bauleistung. Damit akzeptiert der Besteller die Bauleistung und kann später Mängel nicht mehr rügen. Das gilt auch für Mängel, die zwar erkennbar sind, aber einem Baulaien nicht auffallen. Für die Begleitung der Bauabnahme kann ich Ihnen geeignete Architekten empfehlen. Vereinbaren Sie mit dem Architekten ein Stundenhonorar, bleiben die Kosten überschaubar. Sollten erhebliche Mängel vorliegen, kann ich für Sie die rechtlichen Schritte einleiten, damit Ihr Eigenheim zu Ihrer Zufriedenheit fertiggestellt wird.
Planungsrecht Infrastrukturprojekte
Hierzu habe ich eine ausführliche Dokumentation auf meiner Internetseite www.goldschmidt-rechtsanwaltsbureau.de . Bitte achten Sie darauf, dass google bei der Suche nicht die Schreibweise abändert.
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Windenergie nimmt ab 2024 Fahrt auf - Beratung für Flächeneigentümer
09.02.2024Die Formulierung „unter Anrechnung auf die Erb- und Pflichtteilsansprüche“ kann eine Falle sein.
29.04.2021
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