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teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung bietet Online-Rechtsberatung an.
LM
von L. M. am 19.04.2024 um 17:07 Uhr
Prüfungsanfechtung Jura 1. Examen RLP
Verwaltungsrecht

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Bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für: 

Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Promotionsrecht | Privathochschulrecht | Studienplatzklagen | Datenschutzrecht | Beamtenrecht


Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München ist eine bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei für das Öffentliche Recht. 

Wir unterstützen Sie dabei, die Herausforderungen von Morgen bereits heute annehmen zu können. Als Kanzlei. Als IT-Spezialist:innen. Dank unserer interdisziplinären Kompetenz setzen wir auch komplexe Vorhaben mit Weitsicht und Durchblick um.

Als Denkfabrik stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner bei der Realisierung Ihres Vorhabens von dessen gedanklicher Entstehung an zur Seite. Als Impulsgeber setzen wir Maßstäbe bei der digitalen Transformation von Unternehmen, staatlichen wie privaten Hochschulen und Bildungsinstitutionen. Unsere Methodik ist agil, lösungsorientiert und kollaborativ. Wir beraten zahlreiche Hochschulen und Bildungsinstitutionen mit Herz, Leidenschaft und Verstand. Gegenüber Behörden, Ministerien und vor Gericht vertreten wir sie vorausschauend, durchsetzungsstark und mit Weitblick.

Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ebenso wie Behörden, Stiftungen, Family-Offices, Bildungsinstitutionen, private wie staatliche Hochschulen und die vielen Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland (und aus dem Ausland). Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen daher neben zahlreichen staatlichen und privaten Hochschulen und Bildungsinstitutionen  auch viele Anwaltskollegen, Notare, Professorinnen und Professoren ebenso wie Richterinnen und Richter.



Für unsere Mandantinnen und Mandanten führen wir bundesweit Verfahren in den folgenden Rechtsgebieten:    

Akademisches Berufsrecht

Ausländische Bildungsabschlüsse

Baurecht

Beamtenrecht/ÖffentlichesDienstrecht

Datenschutzrecht

Digitale Transformation

Gaststättenrecht

Gewerberecht

Hochschulrecht

Masterplatzklage

Privathochschulrecht

Promotionsrecht

Prüfungsrecht

Rechtsmittelrecht

Studienplatzklage Medizin

Studienplatzklage Medizin höheres Fachsemester (Quereinsteiger-Medizin)

Studienplatzklage Sonstige Studiengänge

Verfassungsrecht




Wir

Als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Bildungs- und Wissenschaftsrechts verfügen wir über die Fachkompetenz in bildungsrechtlichen Verfahren. Gemeinsam weisen wir über 75 Jahre Erfahrung ausschließlich im Bildungsrecht auf. Wir konzentrieren uns konsequent auf unsere Kernkompetenzen, verbunden mit dem stetigen Anspruch, uns beständig weiterzuentwickeln. Kompetenz, Leidenschaft und Qualität sind die Ansprüche, denen wir uns verpflichtet fühlen. Durch unsere Organisationsstrukturen, unsere modernste technische Ausstattung und unsere konsequente Spezialisierung sind wir in der Lage, unsere Verfahren mit höchster Professionalität dergestalt zu führen, dass wir der hohen Erwartungshaltung unserer Mandantinnen und Mandanten gerecht werden. Unsere Erfolge sind dabei auch Ausdruck des Anspruchs, den wir an uns selbst stellen.

Bundesweite Vertretung  

Wir führen unsere Verfahren deutschlandweit. Dies ist bei uns keine bloße Worthülse, sondern gelebte Realität. In unseren Kompetenzfeldern führen wir beispielsweise genauso viele Verfahren jährlich in Bayern wie in Nordrhein-Westfalen. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Hamburg, München, Münster oder anderswo wohnen. Entscheidend sind nur zwei Dinge: Fachkompetenz und Vertrauen. Die erforderliche Fachkompetenz weisen wir auf. Wir bitten Sie, uns Ihr Vertrauen zu schenken; Sie werden sehen, dass wir es verdienen.


Bitte beachten Sie: 

Nehmen Sie bitte nicht über das Portal Kontakt zu uns auf, sondern ausschließlich über unsere Internetseite. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir außerhalb einer  kostenpflichtigen Erstberatung (Ausnahme: Studienplatzklagen) keine Rechtsfragen beantworten, keine Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe und keine Verfahren aus dem Schulrecht, BAFöG oder GEZ-Angelegenheiten übernehmen und mit Ausnahme von Studienplatzklagen ausschließlich Honorarvereinbarungen schließen, die allenfalls zu einem sehr geringen Prozentsatz von etwa 5% von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden würden. 

Die Konditionen für ein reguläres Mandat finden Sie auf unserer Homepage:

Erstberatung und Honorar


Buchung einer Erstberatung

Hier können Sie direkt online einen Termin für eine Erstberatung buchen. Bei Studienplatzklagen und bei Examensanfechtungen Jura sind diese kostenlos. Buchung

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