- Fachanwältin für Familienrecht
- Erbrecht
- Mediation
Über mich
Rechtsanwältin Ute Wunsch
Seit Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 1999 bin ich vorwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.
Daher bin ich seit 2003 auch als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.
Insbesondere bei den wirtschaftlichen Fragestellungen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung bin ich dank meiner steuerrechtlichen Kenntnisse eine kompetente und zuverlässige Ansprechpartnerin.
Seit 2005 biete ich als ausgebildete Mediatorin auch das Verfahren der Mediation an.
Schließlich bin ich auf den Gebieten des Erbrechts, des Arbeitsrechts und des Einkommensteuerrechts tätig einschließlich der Erstellung von Einkommensteuer-Erklärungen.
Fachanwältin für Familienrecht
Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.
Erbrecht
Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Mediation
Ziel des Mediationsverfahrens ist es, die Parteien miteinander in ein Gespräch zu bringen. Dem Mediator kommt dabei die Aufgabe zu, auf einen sachgerechten Interessenausgleich hinzuwirken. Es steht aber nicht in seiner Macht, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Die Einigung ist vielmehr ein freier Willensentschluss der Parteien.
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Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (BRAK)
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart (RAK)
- Deutscher Anwaltverein in Berlin (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- AnwaltVerein Stuttgart e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation e. V. in Berlin (BAFM)
- Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung e. V. in Stuttgart (DANSEF)
Kontaktdaten von Ute Wunsch
Adresse
Florian-Geyer-Str. 32
71034 BöblingenNaN km (von Ihrem Standort)
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