405 Anwälte für Ausländerrecht & Asylrecht
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Rechtstipps von Anwälten für Ausländerrecht & Asylrecht
Fragen und Antworten
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Ausländerrecht: Wer darf nach Deutschland einreisen?
Im Ausländerrecht gilt, dass Ausländer nur in das Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie im Besitz eines anerkannten Passes oder Passersatzes sind. Ausgenommen von der Passpflicht sind nur Ausländer, die aus der Schweiz, aus Monaco oder Liechtenstein kommen. Für einen Aufenthalt, der kein bloßer „Kurzaufenthalt“ ist, bedarf es ferner eines Aufenthaltstitels, d. h. es muss eine Aufenthaltsgenehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Ein solcher Aufenthaltstitel ist etwa das Visum, das vor Einreise bei einer deutschen Botschaft eingeholt werden muss. Eine erleichterte Visumserteilung ist für Kurzaufenthalte vorgesehen, die nicht mehr als drei Monate dauern. Während eines solchen Kurzaufenthalts ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verboten. Kein Visum brauchen US-Amerikaner, Angehörige von Deutschen und Bürger anderer EU-Staaten. -
Ausländerrecht & Asylrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Ausländerrecht & Asylrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Was macht einen guten Anwalt für Ausländerrecht & Asylrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Ausländerrecht & Asylrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Allgemeines zum Ausländerrecht
Mit Ausländerrecht sind alle Regeln des deutschen Rechts und des EU-Rechts gemeint, die speziell für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gelten. Diese betreffen insbesondere deren Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ihr Recht zum dortigen Aufenthalt und insbesondere ihr Recht auf Asyl im Land ebenso wie auch zu ihrer Abschiebung ins Ausland. Ein weiterer wichtiger Inhalt des Ausländerrechts ist die Einbürgerung von Menschen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Andere Bezeichnungen für Ausländerrecht sind Fremdenrecht oder Migrationsrecht. Für letzteres existiert seit 2015 auch ein Fachanwaltstitel.
Zentrale Gesetze des Ausländerrechts sind das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG) und das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Das Aufenthaltsgesetz hat im Jahr 2005 das frühere Ausländergesetz abgelöst. Es kommt zur Anwendung, soweit nicht spezielle Regelungen wie das Asylrecht für Asylsuchende oder das Freizügigkeitsgesetz/EU für EU- und EWR-Bürger vorrangig gelten.
Darüber hinaus existieren weitere Normen mit speziellen Regeln, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder das Aufenthaltsgesetz ergänzende Regelungen in Form der Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung.
Das Asylgesetz hieß bis zum Jahr 2015 Asylverfahrensgesetz. Es beinhaltet detaillierte Regeln zum Asylrecht, welches auf dem im Artikel 16a Grundgesetz verfassungsmäßigen Recht auf Asyl basiert, bei dem es sich um ein Grundrecht handel. Im Mittelpunkt des Asylrechts und insbesondere des Asylgesetzes steht dabei das mit einem Asylantrag beginnende und der Feststellung eines Rechts auf Asyl dienende Asylverfahren. Die Gesetzesregelungen des Ausländerrechts ergänzen zudem umfangreiche Verwaltungsvorschriften, die deren Anwendung im Detail regeln. Maßgeblich erfolgt die Anwendung des Ausländerrechts durch die Ausländerbehörden in den Bundesländern sowie mit Blick auf das Asylrecht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Hauptsitz in Nürnberg.
Für wen gilt das Ausländerrecht?
Das Ausländerrecht betrifft grundsätzlich alle Personen, die nicht ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Mit Blick auf die mögliche mehrfache bzw. oft doppelte Staatsbürgerschaft oder die Ehe oder die Geburt gemeinsamer Kinder mit einem ausländischen Partner kann das Ausländerrecht auch deutsche Staatsbürger betreffen.
Was regelt das Ausländerrecht zum Aufenthalt in Deutschland?
Für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es in der Regel eines Aufenthaltstitels. Davon ausgenommen sind aufgrund ihres Rechts auf Freizügigkeit Bürger eines EU-Staates, eines EWR-Staates oder der Schweiz sowie deren ausländische Ehepartnerin bzw. deren ausländischer Ehepartner, selbst wenn diese bzw. dieser eine andere Staatsangehörigkeit als die zuvor genannten besitzt. Bei längerfristigem Aufenthalt benötigen jedoch auch Besitzer eines Freizügigkeitsrechts zumindest ein geeignetes Aufenthaltsdokument. Andere Ausländer benötigen dagegen einen gültigen Aufenthaltstitel. Das Ausländerrecht kennt für sie folgende Aufenthaltstitel:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Ein Visum ist für viele ausländische Personen aus Drittländern zudem Voraussetzung für ihre berechtigte Einreise. Eine erleichterte Visumserteilung ist dabei in der Regel für Kurzaufenthalte möglich wie etwa als Touristenvisum. Je nach Aufenthaltstitel kann dieser auch weitergehende Rechte verleihen wie insbesondere zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist stets, dass der Aufenthaltszweck dem Aufenthaltstitel entspricht.
Wer erteilt Visa, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis?
Ein Visum wird bei einer Botschaft oder einem Konsulat als deutsche Vertretung im Ausland beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird dagegen mit Verwaltungsakt einer Ausländerbehörde erteilt.
Welche Aufenthaltszwecke kennt das Ausländerrecht?
Die zur Erteilung berechtigenden Aufenthaltszwecke und die Dauer der Gültigkeit bestimmt das Aufenthaltsgesetz. Der Aufenthalt kann danach zu folgenden Zwecken gestattet werden:
- Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
- Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)
- Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG)
- besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG).
Je nach Aufenthaltszweck verlangt das Ausländerrecht die Erfüllung weiterer Voraussetzungen. So ist etwa bei einer mit einem Aufenthaltstitel verbundenen Erlaubnis zur Ausübung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit neben der Ausländerbehörde auch die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen.
Wie regelt das Ausländerrecht den Familiennachzug?
Einen aus Sicht vieler Ausländer wichtigen Aufenthaltszweck bilden familiäre Gründe. Der Familiennachzug ist insofern je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich möglich. Für EU-Bürger ist der Nachzug von Familienangehörigen einfacher als für Nicht-EU-Bürger. Der Familiennachzug ist in jedem Fall nur auf bestimmte verwandte Personen beziehungsweise nahestehende Partner begrenzt.
Zu den regelmäßigen Voraussetzungen für den Familiennachzug gehören ein gültiger Aufenthaltstitel sowie ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für die bereits in Deutschland befindliche Person und für die zu ihr nachziehenden Personen.
Welche Rolle spielt das Asylrecht im Ausländerrecht?
Das Asylrecht beruht auf dem im Artikel 16a Grundgesetz verankerten Recht auf Asyl. Asylrecht genießen danach politisch Verfolgte. Zur Feststellung, ob jemand ein Asylrecht hat, wird das sogenannte Asylverfahren durchgeführt. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für die Dauer des Verfahrens erhält der Asylantragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Im Rahmen des Asylverfahrens erfolgt regelmäßig eine Anhörung zur Feststellung eines Asylgrunds. Diese beinhaltet zudem eine Prüfung nach dem durch das EU-Recht vorgegebene Dublin-Verfahren hinsichtlich der Zuständigkeit eines anderen EU-Landes zur Asylgewährung. Ergibt das Asylverfahren, dass weder eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch ein Recht auf subsidiären Schutz besteht, kann die Entscheidung mit Widerspruch und Klage gegen den Bescheid gerichtlich überprüft werden. Andernfalls und bei einem erfolglosen Vorgehen droht regelmäßig die Ausweisung beziehungsweise die Abschiebung in das Herkunftsland. Auch hiergegen können noch rechtliche Gründe sprechen wie etwa ein Abschiebestopp aufgrund der Sicherheitslage im Herkunftsland, eine schwere Erkrankung oder eine bestehende Beschäftigung oder laufende Ausbildung. Wird aufgrund dessen eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz erreicht, ist damit eine Aussetzung der Abschiebung verbunden. Damit es nicht dazu kommt, müssen Betroffene regelmäßig die Verlängerung der stets nur befristet erteilten Duldung erreichen. Erschwert ist dies im Falle einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Aufenthaltsgesetz. Zu dieser sogenannten „Duldung light“ kommt es, wenn die Abschiebung wegen von der betroffenen Person zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann.
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