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Rechtstipps von Anwälten für Schulrecht
Fragen und Antworten
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Schulrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Schulrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Schulrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Was macht einen guten Anwalt für Schulrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Schulrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Schulrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Schulrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Schulrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Schulrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und ist dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Es umfaßt die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die in irgendeiner Form die Schule betreffen, wie beispielsweise die Schulpflicht, die erforderliche Schulzeit, die Zuteilung zu den Schularten, die Förderung und Integration der Schüler u.a. Das Schulrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die mit dem Schulbetrieb in Zusammenhang stehen, insbesondere die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern.
Bis weit in die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik bestand das Schulrecht vor allem aus einer historisch gewachsenen Sammlung ministerieller Erlasse, die älteres Gewohnheitsrecht ersetzt, ergänzt oder präzisiert hatten und deren mehr oder minder genaue Umsetzung selbst den Charakter von Gewohnheitsrecht angenommen hatte. Erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde ein systematisches Gebäude aus Gesetzen und Verordnungen errichtet, Detailregelungen erfolgen nach wie vor in Form von Erlassen.
Aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 30, 70 Abs. 1 GG), bzw. dem Schweigen des Grundgesetzes zum Bildungssektor ist das heutige Schulrecht in Deutschland Angelegenheit der Länder.
Die Schulorganisation in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich nur in wenigen, zumeist politisch stark umstrittenen Einzelheiten, wie z.B. Gesamtschule, Dauer der Schulzeit, Zentralabitur, Förderschule bzw. Integration. Zur Einheitlichkeit des deutschen Schulrechts tragen neben gemeinsamen Traditionen vor allem die Absprachen und förmlichen Vereinbarungen der durch Staatsvertrag zwischen den Ländern eingesetzten Kultusministerkonferenz, sowie die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen und Lehrbefähigungen bei. Schulleistungsvergleiche und der Ruf nach europaweit vergleichbaren Qualifikationen werden diese Tendenzen weiter verstärken.
Schüler haben Pflichten, beispielsweise den Schulbesuch, aber auch Rechte. Viele schulischen Entscheidungen werden getroffen, weil sie für pädagogisch sinnvoll gehalten werden. Dabei werden die engen Grenzen des Schulrechts übersehen oder auch bewusst überschritten. Beispiele sind, dass einem Schüler, der die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, der Zugang zum Gymnasium verwehrt wird, weil das Lehrerkollegium meint, dass eine andere Schulform besser geeignet wäre, oder dass die Versetzung verweigert wird, oder dass übertriebene Disziplinarmaßnahmen, wie z.B. ein Schulverweis verhängt werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Die wichtigsten Beispiele für Fälle aus dem Schulrecht:
Zurückstellung vom Schulbesuch
Anspruch auf einen Schulplatz
Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule
Schulformempfehlung/Bildungsempfehlung
Schulische Ordnungsmaßnahmen
Nichtversetzungen
Prüfungen
Privatschulrecht
Dienstrecht für Lehrer, Beamtenrecht, Disziplinarrecht
(WEI)
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