4.440 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll., Lindenstraße 62, 84030 Ergolding 7130.4312976595 km
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
(03.03.2023) Schneller Rückruf. Sofortige Terminvereinbarung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Henrich
Anwaltskanzlei Bernhard Henrich, Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt am Main 6826.1364043558 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Henrich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(15.11.2023) Im Erstgespräch direkt festgestellt, dass es Herrn Henrich, um den Menschen und seine Bedürfnisse geht. Sehr zum …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Rechtsanwältin Stephanie Mertens
Kanzlei Stephanie Mertens, Schobbostr. 54, 59755 Arnsberg 6710.4198813355 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Mertens vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(01.12.2019) Sehr Kompetente Auskunft Gute Beratung freundlich und zuvorkommend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Karthein
Rechtsanwalt Jörg Karthein
Karthein & Kollegen | Rechtsanwälte, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz 6805.9222143635 km
Zivilrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Karthein
(17.05.2024) Sehr gut
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe
Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe
Fachanwaltskanzlei Reifenrath-Rabe, Am Schloßgarten 7A, 38518 Gifhorn 6809.3344731131 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Iris Reifenrath-Rabe – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Kompetente Beratung und zeitnahe Bearbeitung. (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter J. Voll
Rechtsanwalt Peter J. Voll
Kanzlei Peter J. Voll, Ettikostr. 8, 77955 Ettenheim 6872.9845722914 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter J. Voll
(02.05.2019) Herr Voll hat sich um meine Scheidung sowie die Unterhaltsregelungen gekümmert. Dabei wurde ich sehr gut beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Yosran Sammar
Rechtsanwältin Yosran Sammar
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorkstraße 5, 27755 Delmenhorst 6666.8179663714 km
Erbrecht • Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Yosran Sammar
(01.05.2023) Frau Sammar hat mich sehr kompetent, zügig und freundlich in einer Kindesunterhaltsberechnung und Durchsetzung im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Los - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Constanze Haas
Rechtsanwältin Constanze Haas
Dr. Rodloff & Kollegen, Dillmannstr. 1, 70193 Stuttgart 6929.4185390289 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Constanze Haas ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(24.10.2020) bestes Ergebnis bei emphatischer und hochkompetenter Beratung
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 65 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung durch Herr Belles Roca.Er hat mich nicht nur kompetent … (07.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Weinreich
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Weinreich Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, Blankeneser Bahnhofstr. 29, 22587 Hamburg 6708.9250311587 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Astrid Weinreich
aus 41 Bewertungen Kompetent und sachlich. Jederzeit wieder. (02.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Willi Holtappels
Rechtsanwaltskanzlei Lohaus, Elisabethstr. 18, 15344 Strausberg 6999.2792783878 km
Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Willi Holtappels
aus 6 Bewertungen Wir fühlten uns vom ersten Moment bei Herrn Holtappels wohl. Er nahm sich unserer Sache an und vertritt uns auch noch … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dörte Weiß
sehr gut
Rechtsanwältin Dörte Weiß
Kanzlei Dörte Weiß, Johanneskirchner Str. 160a, 81929 München 7122.0906612599 km
Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dörte Weiß
aus 19 Bewertungen Für mich war Frau Weiß die beste Anwältin, gleichzeitig die empathischste Begleitung und die kompetenteste Vertreterin … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Brüsseler
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Brüsseler
PB Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 27, 52070 Aachen 6630.0293826004 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Helmut Brüsseler
aus 13 Bewertungen Herr Brüsseler hat uns nach einer eigenbedarfskündigung beraten und war auch immer kurzfristig für eine Beratung per … (16.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
sehr gut
Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
Anwaltskanzlei Heinrich Theilmann, Friedrich-Humbert-Str. 161, 28759 Bremen 6660.4096571291 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich Theilmann gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Der Anwalt Herr Theilmann hat mich nicht "nur" während meiner schwiriegen Scheidung hervorragend vertreten, … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Becker
Rechtsanwalt Alexander Becker
Kanzlei Alexander Becker, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5816892555 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Becker
aus 5 Bewertungen 100% Freundlich, fair und klar, mir wurde sehr geholfen, VIELEN DANK:) (21.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Heereman
sehr gut
Kanzlei Barbara von Heereman, Schillerplatz 7, 01309 Dresden 7084.081221328 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 25 Bewertungen Frau von Heereman hat uns in einem Rechtsstreit mit der Landeshauptstadt Dresden zur Einstufung des Behinderungsgrades … (23.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Carolin Wagner
Wagner & Lops Rechtsanwältinnen, Siemensstraße 13, 12247 Berlin 6975.4469069529 km
Ihr Ziel ist meine Aufgabe!
Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Carolin Wagner
aus 53 Bewertungen Frau Wagner hat mich bei meinem Einbürgerungsverfahren unterstützt. Besonders schätzte ich, dass sie stets erreichbar … (09.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esra Arikan
Arikan Law Office, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main 6825.6063848759 km
Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Esra Arikan hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Avvocato Dr. Carlo Malossi LL.M.
Avvocato Dr. Carlo Malossi LL.M.
Dolce Lauda Rechtsanwälte Avvocati Partnerschaftsgesellschaft mbB, Viale Verdi, 15, Modena, Italien 7286.3839543924 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. Carlo Malossi LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
Kanzlei Aytekin Acar-Riemann, Feldstr. 60, 20357 Hamburg 6718.6634738959 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann
aus 8 Bewertungen Mit Herr Acar-Riemann an meiner Seite gekämpft und Gewonnen 🏆 Ganz klare Empfehlung ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klocke
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klocke
Kanzlei Martin Klocke, Oststr. 28, 53879 Euskirchen 6679.4710143413 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Klocke gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung, die im laufenden Verfahren notwendigen Informationen wurden immer zeitnah … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Stremmel
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Stremmel
Kanzlei Stremmel, An der Palmweide 55, 44227 Dortmund 6675.4257908284 km
Sie suchen eine tatkräftige und kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche? Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Ihre Rechtsposition und Ihre Zukunft!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Stremmel
aus 10 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Silke Stremmel hat mich unter vorsichtiger Sachabschätzung sehr kompetent, forschend im Detail zur … (24.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Swane
Rechtsanwalt Torben Swane
Rechtsanwalt Torben Swane, Welserstr. 10-12, 10777 Berlin 6972.6331475216 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Torben Swane
aus 9 Bewertungen Top Anwalt (15.08.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.