Ihr Schuldner zahlt nicht? Versprochene Zahlungstermine verstreichen. Mahnungen werden ignoriert. Sie werden vom Schuldner immer wieder vertröstet. Mehr Wirkung als Mahnungen vom Gläubiger selbst hat es oft, wenn die Zahlungsaufforderung von einem Anwalt kommt. Beauftragen Sie ein Anwaltsinkasso für Ihre Forderungen bis max. 50.000 Euro.
Anwaltsinkasso steigert den Zahlungsdruck auf Schuldner erheblich
Ob Sie Privatperson, Vermieter oder Unternehmer sind: Wer sein Geld von Schuldnern nicht bekommt, sollte handeln. Bei Forderungen hilft oft ein Anwaltsinkasso, sprich die Zahlungsaufforderung eines Anwalts. Denn verstreicht die vom Anwalt gesetzte Frist, muss der Schuldner mit einer Klage rechnen und es entstehen weitere Kosten für ihn.
Beim Rechtsprodukt "Anwaltsinkasso" beauftragen Sie direkt einen Rechtsanwalt, der Ihre Forderung später auch in einer Klage geltend machen kann. Ein Klageverfahren ist im Rechtsprodukt jedoch nicht enthalten und muss gegebenenfalls gesondert beauftragt werden.
Bei Verzug trägt meistens der Schuldner die Kosten
Die Rechtsanwaltsgebühren, die durch das Anwaltsinkasso entstehen, muss in der Regel der Schuldner bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Schuldner im Verzug befindet. Dafür müssen Sie ihn in der Regel zunächst z. B. durch das Versenden einer Mahnung in Verzug setzen.
Dass der Schuldner die Kosten für das Anwaltsinkasso trägt, gilt allerdings nicht für Forderungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts: Hier zahlt jeder seine eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Verzug und der Berechtigung der Forderung und vom Ausgang des Verfahrens.
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet folgende Leistungen
Der Rechtsanwalt mahnt Ihren Schuldner zur Zahlung an
Der Anwalt prüft, ob sich Ihr Schuldner tatsächlich bereits im Verzug befindet. Das Rechtsprodukt umfasst in der Folge auch die Erstellung und Zusendung eines anwaltlichen Mahnschreibens mit Klageandrohung an Ihren Schuldner.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Bitte informieren Sie den Anwalt über die Forderungshöhe und den Forderungsgrund. Teilen Sie ihm bitte außerdem Ihre ladungsfähige Adresse bzw. die Ihres Unternehmens sowie die des Schuldners mit. Ferner benötigt der Anwalt die Rechnung bzw. die Rechnungen, um die es geht. Bei Forderungen aus Verträgen übermitteln Sie bitte darüber hinaus die Darlegung des Vertragsgegenstands und das Datum des Vertragsschlusses und fügen die bisherigen Mahnungen bei.
Wenn der Anwalt noch weitere Informationen benötigt, fordert er diese von Ihnen an.
Ganz einfach online oder per Telefon
Sie benötigen keinen Termin in der Kanzlei. Tauschen Sie mit dem Anwalt einfach die erforderlichen Informationen online oder am Telefon aus.
Ablauf und Dauer
Nach Ihrer Bestellung nimmt der Anwalt werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf.
Nicht enthaltene Leistungen
Das Rechtsprodukt beinhaltet ausschließlich die Erstellung und das Versenden eines anwaltlichen Mahnschreibens im Rahmen des Anwaltsinkassos. Die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder eine Klageerhebung sowie die Wahrnehmung von Terminen sind in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Selbstverständlich können Sie dazu den Anwalt aber gesondert beauftragen.
Das Rechtsprodukt umfasst eine Forderung von maximal 50.000 Euro. Im Falle höherer Forderungen wenden Sie sich für ein individuelles Angebot direkt an den Rechtsanwalt.