AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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17.12.2024 Advokat Mutiara Khadijah S.H., M.I.R„… . Ein etwas genauerer Blick auf die Website zeigt aber doch eindeutige Mängel auf: Kein Impressum: Genaue Kontakt- oder Unternehmensinformationen suchen Sie vergebens. Keine AGB: Auch Rechtstexte …“ Weiterlesen
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14.12.2024 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald„Neulich abend kam es in einem Fernsehkrimi zu folgendem Dialog: Kommissar: Haben Sie irgendwelche Feinde? Ehemann des Opfers: Nein, meine Frau ist Anwältin für Vertragsgestaltung und AGB-Prüfung …“ Weiterlesen
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17.12.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… mit TraidingInvest (traidinginvest.com) einzugehen. Es handelt sich vermutlich um wertlose, zusammengewürfelte Schein-AGBs. Gestatten Sie TraidingInvest (traidinginvest.com) keinesfalls, Zugang zu Ihrem Online …“ Weiterlesen
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12.12.2024 Rechtsanwalt Guido Lenné„… die Kontoführungsgebühren einseitig erhöhten. Der Kunde konnte laut einer Bestimmung in den AGB dieser Regelung binnen einer bestimmten Frist widersprechen. Geschah dies nicht, galt die Zustimmung zur Preiserhöhung …“ Weiterlesen
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12.12.2024 Rechtsanwalt Björn-Michael Lange„… Geschäftskonten basieren auf einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen der Bank und dem Kontoinhaber. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank regeln die Bedingungen, unter denen eine Kündigung …“ Weiterlesen
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10.12.2024 Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender„… ausgerichtet. Eine Regelung in den AGB, dass ausschließlich Gerichte am Sitz der Beklagten in der Schweiz zulässig seien, sei daher unwirksam. Kostenfreie Prüfung Ihres Widerrufsrechts Vor dem Hintergrund …“ Weiterlesen
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10.12.2024 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… zu erstellen oder Nachrichten zu versenden. Im Verlauf der Anmeldung werden die Nutzer aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren. Dabei verstecken sich oft Hinweise …“ Weiterlesen
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10.12.2024 Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow„… in den Genussrechtsbedingungen. Rechtsanwalt Fürstenow hat die Genussrechtsbedingungen der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG auf rechtliche Mängel hin überprüft und einer AGB-Inhaltskontrolle unterzogen …“ Weiterlesen
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09.12.2024 Rechtsanwalt Marc Gericke„… bei Roadfans GmbH vertrete, sind mir die Verträge bekannt. Problematisch ist allerdings, dass unterschiedliche AGB verwendet wurden. Warum ist das relevant: Es gibt AGB, da ist ein sog. Eigentumsvorbehalt …“ Weiterlesen
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06.12.2024 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… kostenlos ist. Die Kosten werden oft nicht klar oder erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommuniziert. Automatische Verlängerung : Nach Ablauf eines Testzeitraums wird das Abonnement …“ Weiterlesen
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06.12.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… Abs. 4 Satz 1 BGB (der Tarifverträge von AGB-Kontrollen ausnimmt) zu rechtfertigen. Daher unterlag die Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB und benachteiligte die Klägerin …“ Weiterlesen
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05.12.2024 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… intransparent sein, und es ist nicht unüblich, dass Nutzer unwissentlich teure Abonnements abschließen, beispielsweise durch unklare AGB oder automatische Vertragsverlängerungen …“ Weiterlesen
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04.12.2024 Rechtsanwalt Jochen Resch„… , warum dieses vermeintlich schweizerische Unternehmen von einer alpha assay GmbH & Co. KG (Wasserstr. 221, 44799 Bochum) betrieben werden soll (so steht es in den AGB auf blueskybusiness-ag.com). Verbindungen …“ Weiterlesen
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04.12.2024 Rechtsanwalt Kemal Eser„… des Immobilienwertes, z. B. durch Marktveränderungen Hinzu kommen vertraglich vereinbarte Kündigungsgründe aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken, etwa unzureichende Sicherheiten oder falsche …“ Weiterlesen
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03.12.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… AZR 501/21) eine wichtige Entscheidung zur AGB-Kontrolle von Klauseln getroffen, die Arbeitgebern ermöglichen, laufende Betriebsrenten durch einmalige Kapitalzahlungen zu ersetzen. Diese Entscheidung …“ Weiterlesen
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03.12.2024 Rechtsanwalt André Müller„… ? Ein Verbraucher mietete bei einer Autovermietung einen PKW. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beträgt der Selbstbehalt pro Teil- und Vollkaskoschaden 500 EUR . Während der Mietdauer …“ Weiterlesen
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03.12.2024 Rechtsanwalt Thomas Ritter„… ). AGB-Prüfung : Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen klar formuliert und rechtlich zulässig sein. Klauseln, die Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. 4. Haftung von Online …“ Weiterlesen
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02.12.2024 Rechtsanwalt Yuriy Steopan„… die Kündigungsfristen beachten, die z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform oder dem Einzelvertrag festgelegt sind. Eine Kündigung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit dem Anbieter …“ Weiterlesen
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28.11.2024 Rechtsanwalt Björn-Michael Lange„… , insbesondere im Hinblick auf AGB-Recht und die Sittenwidrigkeit von Vertragsklauseln. Haftung für Gebrauchstauglichkeit und Mängel Ein wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht liegt in der Frage …“ Weiterlesen
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28.11.2024 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… ) klargestellt, dass diese Klauseln einer AGB-Kontrolle unterliegen. Dabei sind präzise Formulierungen und eine faire Abwägung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen unerlässlich …“ Weiterlesen
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27.11.2024 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… . Dass die Klägerin Schadenersatzansprüche verfolgen wolle, liege auf der Hand, dabei sei es unerheblich, vor welchem Gericht diese verfolgt würden. Wenn die ARAG nach ihren AGB Rechtsschutz für …“ Weiterlesen
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26.11.2024 Rechtsanwalt Marek van Hattem„… Tagen Für Verträge, die als Kunde mit Cleverbuy als Anbieter über die Internetseite https://www.cleverbuy.de/verkaufen geschlossen werden gelten die AGB-Ankauf (abrufbar unter der URL https …“ Weiterlesen
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25.11.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… nicht einfach die Arbeitszeit erhöhen können, ohne die Mitarbeiter angemessen zu entlohnen. Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach § 305 ff. BGB …“ Weiterlesen
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27.11.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… sich vermutlich um wertlose, zusammengewürfelte Schein-AGBs. Gestatten Sie GlobalCIM (globalcim.com) keinesfalls, Zugang zu Ihrem Online-Banking oder Ihren Konten auf Krypto-Börsen zu erhalten. Betrüger verkaufen …“ Weiterlesen