Das eigene Auto abschleppen: Was ist erlaubt?
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Inhaltsverzeichnis
- In diesen Fällen müssen Sie den Abschleppdienst rufen
- Wann Sie Ihr Auto selbst abschleppen dürfen
- Wie Sie Ihr Auto richtig abschleppen und keine Strafe riskieren
- Verstöße beim Abschleppen: Mit so viel Bußgeld müssen Sie rechnen
- Pkw abschleppen auf der Autobahn: Darf man das?
- Ein abgemeldetes Auto abschleppen: Ist das erlaubt?
- Unfall beim Abschleppen: Wer haftet?
- Auto abschleppen – Häufige Fragen und Antworten
Jeder Autofahrer kann in diese Situation kommen: Das Auto hat eine Panne oder ist nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig. Wer keinen Abschleppdienst rufen und sein Fahrzeug stattdessen selbst abschleppen möchte, muss die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kennen. Sonst ist die Panne nicht nur ärgerlich, sondern kann zusätzlich ein Bußgeld zur Folge haben. Die Anwälte Nicole Bauer und Marcel Seifert erklären, was Sie, wenn Sie ein Auto abschleppen, beachten müssen und womit Sie ein Bußgeld riskieren.
Experten-Autoren dieses Themas
In diesen Fällen müssen Sie den Abschleppdienst rufen
Bleibt das Auto mit einer Panne liegen, kann es notwendig sein, das Fahrzeug in die nächste Werkstatt abschleppen zu lassen. Wie ein Auto abzuschleppen ist, ist in § 15a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Demnach muss an beiden Fahrzeugen während des Abschleppens das Warnblinklicht eingeschaltet sein. Ohne funktionierendes Warnblinklicht darf das Fahrzeug nicht privat abgeschleppt werden. Dann ist ein professioneller Abschleppdienst notwendig. Das gilt auch, wenn die Bremsen oder die Lenkung des Fahrzeugs defekt sind. Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur kurzfristig bis zur nächsten Ausfahrt gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld fällig. Wird das Pannenfahrzeug auf einem Anhänger transportiert, darf die Autobahn auch länger genutzt werden.
Motorräder und andere Krafträder dürfen nach der StVO gar nicht abgeschleppt werden. Sie müssen also zwingend z. B. auf einem Anhänger transportiert werden.
Auto abschleppen lassen: Kosten für den Abschleppdienst
Auch wenn der Abschleppdienst Kosten verursacht, lässt es sich unter Umständen nicht vermeiden, professionelle Hilfe beim Fahrzeug-Abschleppen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür variieren und sind auch von den Umständen abhängig. Schon bei einfachen Vorgängen werden in der Regel dreistellige Beträge fällig. Kilometergeld oder andere Zuschläge können noch obendrauf kommen. Daher empfiehlt es sich, das Fahrzeug vom Abschleppdienst nicht weiter als bis in die nächste Werkstatt bringen zu lassen.
Bei der Mitgliedschaft in einem Automobilclub übernimmt dieser die Kosten in der Regel zumindest teilweise.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Abschleppkosten, wenn Sie keine Mitschuld tragen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für die Abschleppkosten auf.
Wann Sie Ihr Auto selbst abschleppen dürfen
Die Kosten für den Abschleppdienst können bei einer Autopanne ggf. gespart werden, wenn das Fahrzeug noch weitgehend funktionstüchtig ist. Voraussetzung ist aber, dass Bremsen, Lenkung und Warnblinkanlage noch funktionieren. In § 15a StVO sind die Voraussetzungen für das Abschleppen von Fahrzeugen geregelt.
Beim Pkw-Abschleppen auf der Autobahn ist laut StVO zu beachten, dass die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen wird. Ist das Fahrzeug nicht auf der Autobahn liegen geblieben, darf diese beim Abschleppen überhaupt nicht genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld. Während des Abschleppens müssen die Warnblinker an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.
Zu beachten ist der Unterschied zwischen Auto abschleppen und Fahrzeug schleppen. Beim Abschleppen wird ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeug in der Regel in die nächste Werkstatt transportiert. Beim Schleppen wird das Fahrzeug fortbewegt, ohne dass dies aufgrund einer technischen Notlage erforderlich ist. Nach § 33 StVZO darf ein betriebsfähiges Kfz nicht geschleppt werden. Demnach wird ein Pkw dann verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Wie Sie Ihr Auto richtig abschleppen und keine Strafe riskieren
Ist das Fahrzeug betriebsunfähig, aber Bremsen, Lenkung und Warnblinklicht funktionieren noch, kann es abgeschleppt werden, um es zu reparieren oder zu entsorgen. Abschleppen ist nur im Notfall erlaubt, d. h., wenn das Fahrzeug liegen geblieben und betriebsunfähig ist.
Ein leerer Tank oder ein platter Reifen rechtfertigen das Auto-Abschleppen nicht. Beim Abschleppen muss das Auto in die nächste Werkstatt oder zu einem nahe gelegenen Stellplatz gebracht werden.
Wer mit seinem Fahrzeug ein anderes abschleppt, muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Auch im Pannenfahrzeug muss sich jemand ans Steuer setzen, einen Führerschein benötigt diese Person allerdings nicht. Sie sollte allerdings mindestens 15 Jahre alt und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken.
Eine Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Langsames Fahren ist aber schon aus Sicherheitsgründen zu empfehlen. Die Geschwindigkeit sollte 30 bis 50 km/h nicht überschreiten.
Abschleppen mit Seil, Abschleppstange oder auf einem Anhänger
Beim Abschleppen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs kann entweder ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange benutzt werden. Einfacher und sicherer ist die Abschleppstange, da sie für einen konstanten Abstand zwischen den Fahrzeugen sorgt. Gerade weil die Bremswirkung beim Pannenfahrzeug aufgrund des fehlenden Bremskraftverstärkers oft eingeschränkt ist, kann durch die Abschleppstange ein Auffahrunfall verhindert werden.
Allerdings ist die Abschleppstange schwerer und benötigt mehr Platz. Daher findet sich in Pkws eher ein Abschleppseil. Bei einem Abschleppseil sollte ein erfahrener Fahrer im Pannenwagen sitzen, da sehr vorausschauend gebremst und gelenkt werden muss. Außerdem sollte ein Abschleppseil mit einer farbigen Fahne gut erkennbar markiert sein. Die Länge eines Abschleppseils ist zwar nicht vorgeschrieben, allerdings darf der Abstand zwischen den Fahrzeugen beim Abschleppen 5 Meter nicht überschreiten.
Unabhängig davon, ob mit Seil oder Stange abgeschleppt wird, müssen die Abschlepphaken an beiden Autos befestigt und eingedreht werden. Die Abschleppösen, an denen Seil oder Stange befestigt werden, sind gerade bei neueren Fahrzeugen oft versteckt. Ein Blick ins Bedienhandbuch kann weiterhelfen.
Ein Anhänger muss natürlich die nötigen technischen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für einen Autotransport erfüllen. Auch das Zugfahrzeug muss in der Lage sein, einen schweren Anhänger zu ziehen. Ein Autoanhänger muss auch immer gebremst sein.
Wagen mit Schaltung, Automatikgetriebe oder Elektrofahrzeuge abschleppen
Auto abschleppen ist nicht gleich Auto abschleppen. Es gibt Unterschiede, die zwischen einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und einem mit Automatikgetriebe zu beachten sind. Auch Elektroautos können zum Abschleppen ungeeignet sein.
Beim Pkw-Abschleppen muss das Lenkradschloss des Pannenfahrzeugs entriegelt sein. Läuft der Motor nicht, kann die Servolenkung ausfallen und die Lenkung reagiert schwerfällig. Pkws mit Schaltgetriebe lassen sich dann in ausgekuppeltem Zustand mit gelöster Handbremse meist problemlos abschleppen.
Bei Autos mit Automatikgetriebe kann das anders aussehen. Hier wird beim Abschleppen die Schaltung auf N gestellt. Ein Problem ist, dass das Getriebe in diesem Modus nicht mit Öl versorgt wird. Das kann zur Folge haben, dass das Getriebe durch die Reibung überhitzt.
Probleme kann es auch beim Elektroauto geben. Denn auch beim Abschleppen wird über eine Achse oft noch Energie für den Elektromotor erzeugt, die kaum verbraucht wird. Das kann zu Überspannungen und Schädigungen führen.
Da beim Fahrzeug-Abschleppen grundsätzlich der Warnblinker an beiden Autos ununterbrochen eingeschaltet sein muss, kann das zu Problemen beim Abbiegen führen. Hier gilt, dass die Richtungsänderung per Handzeichen angezeigt werden muss.
Verstöße beim Abschleppen: Mit so viel Bußgeld müssen Sie rechnen
Welche gesetzlichen Regelungen beim Auto-Abschleppen beachtet werden müssen, ist in § 15a StVO geregelt. Bei Missachtung der Vorschriften droht dem Fahrer ein Bußgeld.
Je nach Verstoß werden laut Bußgeldkatalog Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe fällig. Ist ein Auto auf der Autobahn liegen geblieben und wird privat abgeschleppt, muss die Autobahn so schnell wie möglich, also an der nächsten Abfahrt, verlassen werden. Ebenso darf beim Pkw-Abschleppen nicht auf die Autobahn aufgefahren werden. Bei beiden Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. 5 Euro werden fällig, wenn bei einem der Fahrzeuge während des Abschleppens der Warnblinker nicht eingeschaltet ist, und für das verbotene Abschleppen eines Kraftrads wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.
Pkw abschleppen auf der Autobahn: Darf man das?
Das Fahrzeug auf der Autobahn abzuschleppen ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw auf der Autobahn eine Panne hatte und liegen geblieben ist. Dann muss zunächst die Gefahrenstelle gesichert werden. Idealerweise erreicht das Fahrzeug noch eine Haltebucht. Ist das nicht mehr möglich, sollte das Fahrzeug auf dem Standstreifen der Autobahn oder am rechten Fahrbahnrand ausrollen. Steht das Auto, sollten die Räder nach rechts eingeschlagen, der Motor aus-, der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei Dunkelheit sollte auch das Standlicht eingeschaltet werden. Der Fahrer muss eine Warnweste tragen. Das Auto sollte keinesfalls zur Fahrbahn hin verlassen werden.
Wird das Pannenfahrzeug privat abgeschleppt, muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt wieder verlassen werden. Das Auffahren auf eine Autobahn ist beim Abschleppen grundsätzlich verboten. Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet haben.
Ein abgemeldetes Auto abschleppen: Ist das erlaubt?
Auto abschleppen ist nur erlaubt, wenn ein Notfall vorliegt und das Fahrzeug bspw. wegen einer Panne liegen geblieben ist. So wie ein leerer Tank keinen Notfall darstellt, liegt auch kein Notfall vor, wenn das Auto abgemeldet ist. Ein Fahrzeug darf auch dann nicht privat abgeschleppt werden, wenn es vielleicht zu einem Käufer oder nur noch auf den Schrottplatz gebracht werden soll. Denn einerseits liegt kein Notfall vor und andererseits dürfen abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Wer ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppt, macht sich also doppelt strafbar. Für beide Vergehen droht dem Fahrer ein Bußgeld.
Ist das Auto nicht mehr fahrtüchtig und abgemeldet, kann bei der Zulassungsstelle eine Sondergenehmigung für eine Schleppfahrt beantragt werden. Die Gebühren für eine Schleppgenehmigung schwanken zwischen 10 und 500 Euro und die Distanz kann von der Behörde eingeschränkt werden.
Ansonsten kann ein professioneller Abschleppdienst mit dem Transport des Fahrzeugs beauftragt werden.
Unfall beim Abschleppen: Wer haftet?
Beim Auto-Abschleppen herrscht immer auch ein gewisses Risiko. Gerade bei der Verwendung eines Abschleppseils besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls. Ist ein Unfall passiert, stellt sich die Frage der Haftung.
Kommt es beim Fahrzeug-Abschleppen zu einer Kollision zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug, weigern sich die Versicherungen aufgrund einer Ausschlussklausel ggf., den Schaden zu übernehmen. Das OLG München hat dazu entschieden, dass nicht jeder Schaden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug unter die Ausschlussklausel fällt. Ein Ausschlusstatbestand bestehe aber, wenn der Unfall sich ohne Einwirkung von außen, also einem weiteren Verkehrsteilnehmer, ereigne. Die Versicherung müsse zwar die Voraussetzungen für die Ausschlussklausel beweisen, aber den Versicherungsnehmer treffe die sekundäre Darlegungslast. Er müsse konkrete Anhaltspunkte dafür liefern, dass noch ein weiteres Fahrzeug beteiligt war (OLG München, Urteil von 24.03.2017 – 10 U 3749/16).
Grundsätzlich ist auch beim Auto-Abschleppen das Verschulden der Beteiligten an dem Unfall für die Haftungsquote wesentlich. Kommt es demnach bei einem klassischen Abschleppvorgang zu einem Auffahrunfall und es ist kein Verschulden feststellbar, wird der Schaden nach einem Urteil des OLG Hamm hälftig geteilt (Az.: 9 U 73/08).
Auto abschleppen – Häufige Fragen und Antworten
Wie schleppe ich ein Auto richtig ab?
Sie dürfen ein Pannenfahrzeug mit einem Abschleppseil, einer Abschleppstange oder einem Anhänger selbst abschleppen, vorausgesetzt, es ist weitgehend funktionstüchtig. D. h., Warnblinklicht, Lenkung und Bremsen funktionieren noch. Wird ein Pkw auf der Autobahn betriebsunfähig, darf er nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Mit einem Anhänger darf die Autobahn auch länger genutzt werden.
Wann darf ich mein Auto abschleppen?
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne betriebsunfähig, dürfen Sie es auch selbst abschleppen. Bei leerem Tank oder einem platten Reifen müssen Sie dagegen einen professionellen Pannendienst rufen – beides gilt nicht als Notfall, der ein Abschleppen rechtfertigt. Eine zweite Person muss das Pannenfahrzeug steuern, außer Sie verwenden zum Abschleppen einen Anhänger. Diese Person sollte mindestens 15 Jahre alt sein, muss jedoch keinen Führerschein besitzen.
Auto abschleppen: Wie viel kostet das?
Für einen Abschleppdienst fallen in der Regel auch bei einfachen Vorgängen dreistellige Beträge an. Weitere Kosten wie Kilometergeld oder Zuschläge beim Abschleppen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen können hinzukommen, sodass Sie Ihr Fahrzeug lediglich bis zur nächstgelegenen Werkstatt transportieren lassen sollten. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Abschleppkosten, wenn Sie keine Mitschuld haben.
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