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Einbürgerung: Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

  • 4 Minuten Lesezeit
Einbürgerung: Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

Mit der Einbürgerung erwerben Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf einer Einbürgerung kompakt für Sie dargestellt. Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten können.

Einbürgerung: Deutscher Staatsbürger werden

Erwirbt eine Person eine andere Staatsbürgerschaft als ihre bisherige, spricht man von einer Einbürgerung. Der Vorgang wird auch Naturalisation genannt. Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Behörde. Andere Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft als durch Einbügerung sind durch Geburt, durch Erklärung, durch Adoption und durch Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Anspruchseinbürgerung

In diesem Fall haben Personen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, einen rechtlichen Anspruch auf die Einbürgerung. Man spricht deshalb auch von Anspruchseinbürgerung. Sie gilt zum einen für ehemalige deutsche Staatsbürger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde sowie für deren Nachfahren.

Einen Anspruch auf Einbürgerung hat zudem, wer die dafür im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelten Voraussetzungen erfüllt. Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zählen inbesondere:

  • nachgewiese deutsche Sprachkenntnisse
  • einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs
  • die Sicherung des Lebensunterhalts, sofern keine Ausnahme gilt
  • besondere Integrationsleistungen
  • die ausreichende Aufenthaltsdauer in Deutschland
  • die Zahlung der Einbürgerungsgebühr

Eigene Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung bei Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzenden Partner.

Zudem gibt es Gründe, die eine Einbürgerung ausschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere die Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat, das Nichtbekennen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und die Ehe mit mehreren Partnern.

Ein Anspruch auf Einbürgerung hängt zudem vom Zweck des Aufenthalts in Deutschland ab. Er ist nicht gegeben bei einem Aufenthalt

  • zur Ausbildung/Studium oder Forschung
  • zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen,
  • aufgrund einer ICT-Karte
  • aufgrund eines Chancen-Aufenthaltsrechts

In diesen Fällen kann jedoch eine Ermessenseinbürgerung möglich sein.

Ermessenseinbürgerung

Im Gegensatz zur Anspruchseinbürgerung besteht hier ein Ermessen der zuständigen Behörden bei der Einbürgerung. Die Ermessenseinbürgerung ist möglich, wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung gegeben sind. Lehnt eine Behörde die Entscheidung ab, entscheiden Gerichte, ob die Behörde ihre Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Tipp: Die Chancen einer erfolgreichen Ermessenseinbürgerung kann die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt erhöhen. Hier finden Sie Rechtsanwälte zum Thema Einbürgerung.

Gute Gründe für die deutsche Staatsbürgerschaft

Eine Einbürgerung in Deutschland bringt einige Rechte und Vorteile mit sich, unter anderem: 

  • Erlangen der sog. Deutschengrundrechte wie Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und Wahlrecht 
  • Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft kaum möglich
  • Konsularischer Schutz
  • Visumfreiheit in vielen Ländern
  • Freizügigkeitsrecht in der EU, im EWR und in der Schweiz bei keiner bisherigen Staatsangehörigkeit eines entsprechenden Landes

Die doppelte Staatsbürgerschaft

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit muss man abhängig von den Regeln im Land, dessen Staatsbürgerschaft man besitzt, auf Letztere verzichten. Einige Staaten verbieten sogar die Aufgabe der jeweiligen Staatsangehörigkeit.

Nach deutschem Recht muss dagegen seit 27. Juni 2024 nicht mehr auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet werden. Für viele kommt daher eine doppelte Staatsbürgerschaft in Betracht.

Einbürgerung von Ausländern in Deutschland

Antrag auf Einbürgerung: Voraussetzungen

Den Einbürgerungsantrag muss man bei der Einwanderungsbehörde oder der örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen. Manchmal ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde die richtige Adresse. Hilfreich ist die Suche im Internet mit den Worten Einbürgerung und Behörde zusammen mit dem Namen der Stadt oder Gemeinde, in der man lebt.

Für die Antragstellung benötigt man verschiedene Unterlagen: Neben dem ausgefüllten Antrag auf Einbürgerung sind unter anderem der Pass und die Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitsbescheinigung, ein Wohnungsnachweis, ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und eine Geburtsurkunde. In Bayern können Sie mit dem Quick-Check beispielsweise schon vor dem Antrag unverbindlich prüfen, ob Sie alle nötigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Deutscher Einbürgerungstest

In der Regel ist ein Einbürgerungstest zu absolvieren. Dabei muss man je zehn Fragen aus drei Themenblöcken beantworten: Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft. Personen, die einen deutschen Schulabschluss haben, müssen keinen Einbürgerungstest machen.

Im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie zur Vorbereitung einen interaktiven Fragenkatalog zum Einbürgerungstest und zum Test „Leben in Deutschland".

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Liegen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Einbürgerung. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Zusicherung zur Einbürgerung. Müssen Sie Ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben, kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit der Urkunde beantragen Sie schließlich Ihren Pass und Ausweis beim Bürgeramt. 

Welche Aufenthaltsdauer in Deutschland setzt eine Einbürgerung voraus?

Welche Aufenthaltsdauer in Deutschland setzt eine Einbürgerung voraus?
  • Eine Einbürgerung ist in der Regel nach fünf  Jahren möglich bei Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen.
  • Bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen kann die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden.
  • Nach fünf Jahren Aufenthalt können in Deutschland geborene Kinder staatenloser Eltern die Einbürgerung beantragen, müssen den Antrag aber vor ihrem 21. Geburtstag stellen.
  • Ehegatten von Deutschen werden nach drei Jahren eingebürgert, sofern die Ehe seit zwei Jahren besteht.
Foto(s): @iStock/BalkansCat

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