Kündigung Geschäftskonto bei einer Bank - was ist zu beachten

  • 3 Minuten Lesezeit

Voraussetzungen für die Kündigung eines Geschäftskontos bei einer Bank

Die Kündigung eines Geschäftskontos kann sowohl von der Bank als auch vom Kontoinhaber ausgehen. Doch welche Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein, und worauf sollten Unternehmen achten? Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen und praktischen Aspekte der Kündigung eines Geschäftskontos.

1. Vertragsgrundlagen prüfen

Geschäftskonten basieren auf einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen der Bank und dem Kontoinhaber. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank regeln die Bedingungen, unter denen eine Kündigung erfolgen kann. Es ist wichtig, die AGB genau zu prüfen, da diese oft spezifische Regelungen zur Kündigungsfrist, zum Verfahren und zu Sonderklauseln enthalten.

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2. Kündigung durch den Kontoinhaber

Als Kontoinhaber können Sie Ihr Geschäftskonto in der Regel jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Schriftform: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Kündigungsfrist: Oft sehen die AGB der Bank eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten vor. Bei Zahlungskonten, die als Basiskonten geführt werden, gelten besondere Schutzvorschriften.

  • Ausgleich offener Posten: Alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen müssen beglichen werden, bevor die Bank das Konto schließt.

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3. Kündigung durch die Bank

Auch die Bank kann ein Geschäftskonto kündigen. Dabei sind jedoch strenge Voraussetzungen einzuhalten:

  • Ordentliche Kündigung: Banken können das Konto mit der in den AGB festgelegten Frist kündigen. Ein rechtlicher Grund ist hierbei nicht erforderlich.

  • Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie z. B. Verdacht auf Geldwäsche, unregelmäßige Kontoüberziehungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, kann die Bank das Konto fristlos kündigen.

  • Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Die Bank darf keine willkürliche Diskriminierung von Kunden vornehmen. Dies gilt insbesondere für Geschäftskonten von Unternehmen, die in kontroversen Branchen tätig sind.

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4. Rechtliche Besonderheiten

  • Basiskonten: Wenn das Geschäftskonto als Basiskonto geführt wird, gelten besondere Schutzvorschriften gemäß § 31 ZKG. Die Bank kann ein solches Konto nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, z. B. bei missbräuchlicher Nutzung.

  • Treuhandkonten: Bei Treuhandkonten oder speziellen Geschäftskonten können zusätzliche vertragliche Regelungen greifen, die eine Kündigung erschweren oder erleichtern können.

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5. Praktische Tipps für Kontoinhaber

  • Alternativkonto einrichten: Sorgen Sie dafür, dass ein alternatives Geschäftskonto bereitsteht, um Unterbrechungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

  • Rechtsberatung einholen: Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung oder über offene Forderungen ist es ratsam, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

  • Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, darunter Kontoauszüge, die Kündigungserklärung und die schriftliche Bestätigung der Kontoschließung durch die Bank.

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Kosten der Beratung

  • Unsere Vergütung richtet sich branchenüblich und transparent nach dem Aufwand.  
  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier erhalten Sie eine überschlägige Einschätzung und eine konkrete Handlungsempfehlung

Fazit

Die Kündigung eines Geschäftskontos ist an klare rechtliche und vertragliche Vorgaben gebunden. Ob als Unternehmer oder Bank: Eine transparente Kommunikation und die Einhaltung aller Formalitäten sind entscheidend, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei Fragen oder Problemen rund um die Kündigung eines Geschäftskontos kann eine spezialisierte Rechtsberatung weiterhelfen.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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