ProReal Deutschland 7: Rückzahlung erneut verschoben

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Wie die ProReal Deutschland 7 GmbH ihren Anlegern aktuell mit Schreiben vom 27.09.2024 mitgeteilt hat, wird die Auszahlung der Zinsen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aufgrund anhaltender Probleme mit der Liquidität der Gesellschaft erneut verschoben.

Nach vorläufiger Bewertung der ProReal Deutschland 7 GmbH soll die Rückzahlung des Anlegerkapitals und die Auszahlung rückständiger Zinsen nach ihren bisherigen Erfahrungen voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.


Rückzahlung nach Verkauf einer Bestandsimmobilie der SC Finance One GmbH?

Nach Angaben der Emittentin wurde zuletzt ein Verkaufsprozess für eine Bestandsimmobilie in Nordrhein-Westfalen in Gang gesetzt, die zu dem Investitionsportfolio der SC Finance One GmbH gehören soll, bei der die eingenommenen Gelder aus den Namensschuldverschreibungen "ProReal Deutschland 7" investiert wurden.

Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs dieser Immobilien soll die Auszahlung der offenen Zinsen und zumindest eine Teil-Rückzahlung an die investierten Anleger möglich sein.

Die restliche Rückzahlung soll dann durch den Verkauf weiterer Immobilienprojekte ermöglicht werden.


Bewertung der wirtschaftlichen Probleme bei der ProReal Deutschland 7 GmbH

Ob die zum Verkauf anstehenden Assets der SC Finance One GmbH ausreichen werden, um wirklich alle wirtschaftlichen Probleme der ProReal Deutschland 7 GmbH und ihrer Anleger aufzuarbeiten, bleibt weiter zweifelhaft.

Nach einer vorläufigen Bewertung und den langjährigen Erfahrungen unserer Kanzlei mit ähnlichen Anbietern besteht vielmehr nach wie vor die Gefahr, dass die für einen Verkauf in Betracht kommenden Immobilien und Immobilienprojekte nur einen Erlös weit unter dem eigentlichen Verkehrswert erzielen werden und somit die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleger weiter schmälern.

Auch ein etwaiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin steht nach wie vor im Raum.


Bisherige Erfahrungen unserer Kanzlei mit einer möglichen Vermittlerhaftung

Ob betroffene Anleger, die Namensschuldverschreibungen "ProReal Deutschland 7" gezeichnet haben, von der Emittentin oder anderen zum Soravia-Konzern gehörenden Personen und Gesellschaften irgendwann möglicherweise Ersatz für ihre Verluste erhalten werden, erscheint derzeit aus verschiedenen Gründen mehr als zweifelhaft.

Beste Chancen auf eine vollständige Rückzahlung der investierten Gelder bestehen jedoch, wenn der in den Erwerb der Namensschuldverschreibungen eingebundene Vermittler gegenüber dem  von ihm betreuten Anleger eine oder mehrere seiner vielfältigen Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt hat.

In diesem Falle kann der Anleger nämlich von dem betreffenden Vermittler als Schadensersatz die (Rück-) Erstattung der in die Namensschuldverschreibungen investierten Gelder verlangen. 

Selbst wenn der betreffende Vermittler oder die Vermittlungsgesellschaft finanziell nicht in der Lage sein sollte, dem Anleger Ersatz für seine Verluste zu leisten, muss seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung grundsätzlich in voller Höhe hierfür aufkommen.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn über das Vermögen des Vermittlers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen "ProReal Deutschland 7"

Da es nach wie vor alles andere als sicher ist, ob geschädigte Zeichner von Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH von den Initiatoren dieser Kapitalanlage noch irgendwelche Gelder zurückerhalten werden, sollten sie in jedem Fall von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise gegen ihren Anlageberater oder Anlagevermittler ein Anspruch auf Ersatz aller Verluste wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zusteht.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Informationen unserer Kanzlei zu dem Thema "ProReal Deutschland 7" und Vermittlerhaftung

Foto(s): @seimetz-rechtsanwaelte.de


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