Punkte in Flensburg: So funktioniert Deutschlands Punktesystem
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Punktesystem in Flensburg? Und wie funktioniert es?
- Wie kann man seine Punkte in Flensburg abfragen?
- Punkte abbauen durch ein FES-Seminar
- Wann Punkte in Flensburg verfallen
- Welche Konsequenzen ziehen Punkte in Flensburg nach sich?
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Punkten in Flensburg
Für Verstöße im Straßenverkehr drohen Punkte in Flensburg. Wer davon zu viele „sammelt“, muss mit einem Fahrverbot und Führerscheinentzug rechnen. Was das Punktesystem in Flensburg überhaupt ist, welche Konsequenzen Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben und wie diese verfallen oder abgebaut werden können, erklären Rechtsanwalt Philipp Burchert und Rechtsanwältin Stefanie Wagenblast als Experten im Verkehrsrecht.
Experten-Autoren dieses Themas
Was ist das Punktesystem in Flensburg? Und wie funktioniert es?
Das Punktesystem in Flensburg, umgangssprachlich auch als „Verkehrssünderdatei“ bekannt, ist ein Regelwerk im Fahrerlaubnisrecht. Hiermit sollen Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften in einem Register gespeichert werden.
Bis 1957 wurden Verkehrssünder nicht zentral erfasst. Mit der Einführung einer zentralen Verkehrssünderkartei beim KBA 1958 wurden Verstöße gegen die StVO erstmals überregional erfasst. Das Punktesystem in Flensburg besteht seit dem 01.05.1974. Im Jahr 1999 begann die Digitalisierung des Verkehrszentralregisters. Am 01.05.2014 löste das Fahreignungsregister (FAER) das frühere Verkehrszentralregister (VZR) im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Das Punktesystem wurde vereinfacht.
Seit der Reform werden nur noch solche Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden. Während zuvor sieben Punktekategorien vorhanden waren, sind es nunmehr nur noch drei. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt nunmehr für alle, die acht Punkte im Fahreignungsregister haben.
Wofür bekommen Kraftfahrzeugführer Punkte?
Sämtliche Vorschriften und Bestimmungen, die der Sicherheit und Ordnung im Verkehr dienlich sind, werden in den verkehrsrechtlichen Vorschriften geregelt und festgehalten. Wird gegen diese Regeln verstoßen, liegt eine Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften und somit eine Ordnungswidrigkeit vor.
Doch nicht jeder Verkehrsverstoß führt dazu, dass ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird.
Punkte in Flensburg werden verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat, oder man einen Verkehrsverstoß begangen hat, der mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird. Wann ein solcher Verstoß vorliegt, wird im Bußgeldkatalog geregelt.
Es gibt drei verschiedene Kategorien, nach welchen Punkte vergeben werden:
1 Punkt wird im Fahreignungsregister bei einem schweren Verstoß eingetragen. Dies ist eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, und mit mindestens 60 EUR Bußgeld sanktioniert wird.
2 Punkte erhalten Sie bei einem sehr schweren Verstoß. Dies sind zum Beispiel Straftaten mit oder ohne Fahrverbot und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot einhergehen und die Straßenverkehrssicherheit besonders gefährden.
3 Punkte werden bei Straftaten eingetragen, bei welchen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Können auch Fußgänger oder Radfahrer Punkte in Flensburg erhalten?
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung richten sich an Auto-, Motorrad-, Lkw- und Busfahrer, aber auch an Fahrradfahrer und Fußgänger.
Fußgänger und Fahrradfahrer können hierbei laut dem Bußgeldkatalog bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten ebenfalls Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld erhalten, was gegebenenfalls auch zu Konsequenzen für den Pkw-Führerschein führt. Auch wenn der Fußgänger oder Radfahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, wird ein Punktekonto in Flensburg eröffnet. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis kann somit erheblich erschwert werden.
Allerdings werden Ordnungswidrigkeiten von Fußgängern und Radfahrern nicht so schnell sanktioniert wie bei Autofahrern. So droht einem Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille ein Bußgeld sowie die Anordnung der MPU und drei Punkte. Unter dem Promillewert von 1,6 hat der Radfahrer ohne Ausfallerscheinungen mit keinen Sanktionen zu rechnen.
Jede Person kann ab dem 14. Lebensjahr Punkte in Flensburg bekommen. Dabei ist es egal, ob die Person einen Führerschein besitzt oder nicht. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf die Fahrerlaubnis ablehnen kann, wenn das Punktekonto belastet ist.
Punkte | Beispiel-Verstöße |
1 Punkt | Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet -> Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
1 Punkt | rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren = Rotlichtverstoß |
2 Punkte | Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener (Halb-)Schranke |
3 Punkte | Fahrradfahren mit über 1,6 Promille = absolute Fahruntüchtigkeit |
Wie kann man seine Punkte in Flensburg abfragen?
Eine Abfrage des aktuellen Punktestandes in Flensburg ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) per Post möglich. Das entsprechende Formular auf der Website des KBA kann gespeichert und ausgedruckt werden. Die Unterschrift muss entweder beglaubigt werden oder mit den Personendaten und einer beglaubigten Unterschrift (alternativ: Unterschrift mit einer Ausweis- oder Passkopie) ausgefüllt werden.
Es ist außerdem möglich, persönlich vor Ort nach einem Auszug aus dem Verkehrszentralregister zu fragen. Hierfür muss ein Ausweis bzw. ein Reisepass oder ein Ausweis einer Behörde vorgelegt werden, wobei diese gültig sein müssen.
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Online-Abfrage. Voraussetzung hierfür ist ein neuer Personalausweis. Zudem gelten noch weitere Bedingungen:
- Die Ausweisfunktion für die Online-Abfrage muss aktiviert sein
- Kartenlesegerät für den Personalausweis
- App mit entsprechender Software
Punkte in Flensburg abfragen: Kosten
Das Punkte-Abfragen direkt beim KBA in Flensburg ist kostenlos. Wenn Sie die Punkte bei einem Internetanbieter und nicht beim KBA abfragen wollen, ist der Service in der Regel ebenfalls kostenpflichtig.
Die Abfrage per Brief kostet das Porto. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift bzw. die Kopierkosten. Auch die Online-Abfrage beim KBA ist kostenlos.
Sollte die Anfrage durch einen Rechtsanwalt getätigt werden, fallen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts selbstverständlich Kosten an. Es ist ratsam, vor der Beauftragung anzufragen, wie hoch die Kosten für die Einsichtnahme sein werden.
Punkte abbauen durch ein FES-Seminar
Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis vier bis fünf Punkte im Fahreignungsregister, erhält er von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung und den Hinweis, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann. Die Teilnahme führt zum Abbau eines Punktes. Der Inhalt des FES-Seminars ist gesetzlich in § 4a StVG und § 42 FeV geregelt. Es soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten erkennen und Vermeidungsstrategien entwickeln. Es setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen. Man kann so oft an einem FES-Seminar teilnehmen, wie man möchte.
Der Punkteabbau kann damit aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren erreicht werden. Weiterhin führt die Teilnahme am Fahreignungsseminar nur dann zur Punktereduzierung, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung der Punktestand lediglich ein bis fünf Punkte beträgt. Es gilt das sogenannte Tattagsprinzip.
Die Teilnahmekosten sind abhängig vom Anbieter. Üblich dürften Preise von 400 Euro bis 600 Euro sein. In jedem Fall ist die Teilnahme sinnvoller als der strafbare Verkauf von Punkten.
Wann Punkte in Flensburg verfallen
Werden Punkte nicht durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut, verbleibt nur die Tilgung durch Zeitablauf.
Die Tilgungsdauer der Punkte in Flensburg ist davon abhängig, wie viele Punkte für die jeweils zur Eintragung führende Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat vorgesehen sind.
Führt die Ordnungswidrigkeit zur Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister, so wird er nach zweieinhalb Jahren nach Rechtskraft getilgt. Eine mit zwei Punkten bewährte Tat zieht eine Tilgungsfrist von fünf Jahren nach Rechtskraft nach sich. Werden aufgrund einer Tat gleich drei Punkte in Flensburg vermerkt, so dauert es zehn Jahre bis zu deren Tilgung. Im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage verjähren die Eintragungen unabhängig voneinander.
Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, bleibt der jeweilige Eintrag noch ein weiteres Jahr gespeichert. Diese sogenannte Überliegefrist dient der Fahrerlaubnisbehörde, um den Punktestand auch auf weit zurückliegende Tattage bestimmen zu können. Ansonsten können die in der Überliegefrist befindlichen Punkten nicht verwertet werden.
Welche Konsequenzen ziehen Punkte in Flensburg nach sich?
Sind acht Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg aufgelaufen, wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Die Neuerteilung ist frühestens sechs Monate nach der Entziehung möglich.
Um den Fahrerlaubnisinhaber darauf vorzubereiten, hat der Gesetzgeber ein Stufensystem vorgesehen. Bei einem Punktestand von vier bis fünf Punkten hat eine Ermahnung und der Hinweis auf die Möglichkeit des Punkteabbaus zu erfolgen. Hat das keine Wirkung gezeigt und ist das Punktekonto in Flensburg auf sechs bis sieben Punkte angewachsen, hat eine Verwarnung zu erfolgen. Versäumt die Fahrerlaubnisbehörde eine der Maßnahmen, wäre die Fahrerlaubnisentziehung rechtswidrig.
Für Fahranfänger ergibt sich ein völlig anderes Bild. Verstöße in der zweijährigen Probezeit sind in zwei unterschiedliche Kategorien eingruppiert: A- und B-Verstöße. Grundsätzlich stehen zwei B-Verstöße einem A-Verstoß gleich. Begeht ein Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße, sind nicht nur Bußgeld und Punkte die Folge, sondern die automatische Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein weiterer A- oder zwei weitere B-Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Sollte dann erneut ein A- oder B-Verstoß begangen werden, ist dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis zu entziehen.
A-Verstöße sind bspw. Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, Abstandsunterschreitungen, Handynutzung am Steuer, Rotlichtverstöße. B-Verstöße sind weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen wie bspw. Verstöße gegen Betriebsvorschriften (z. B. abgefahrene Reifen am Auto, unzureichende Sicherung von Kindern im Fahrzeug).
Die Entziehung der Fahrerlaubnis dürfte für die meisten ein erheblicher Einschnitt in die Lebensführung sein. Deshalb ist es ratsam, möglichst jeden Punkt zu vermeiden. In erster Linie sollte das natürlich durch ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr erfolgen. Wenn es nicht anders geht, sollte man zumindest darüber nachdenken, einen Anwalt zu beauftragen. Nicht selten können Punkte vermieden werden.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Punkten in Flensburg
Wie viele Punkte darf man in Flensburg haben?
Ab acht Punkten auf dem Punktekonto im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wird der Führerschein entzogen, erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit wieder. Eine neue Fahrerlaubnis kann je nach Fall erst nach mindestens sechs Monaten bzw. spätestens nach fünf Jahren erneut beantragt werden (sog. Sperrfrist für die Wiedererteilung).
Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich in Flensburg habe?
Um zu erfahren, wie viele Punkte auf dem eigenen „Punktekonto“ sind, kann man eine Anfrage per Post, direkt vor Ort oder über die Website beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg stellen.
In allen Fällen muss die anfragende Person sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Erledigt man die Anfrage selbst und direkt beim KBA, entstehen dafür keine Kosten – bei postalischer Anfrage lediglich Portokosten.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Ein Punkt kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (auch Punkteabbauseminar genannt) abgebaut werden.
Allerdings ist eine Teilnahme nur einmal in fünf Jahren möglich. Ansonsten verjähren Punkte in Flensburg je nach Schwere des Verkehrsverstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Die Dauer der Verjährungsfrist ist dabei abhängig von der Art des begangenen Verkehrsverstoßes (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten).
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