Sommerreifen im Winter – Regress des eigenen Haftpflichtversicherers?

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Die Frage, ob es eine Verpflichtung gibt, im Winter nur Winterreifen zu benutzen, wird oft und viel diskutiert. Die meisten Kfz-Haftpflicht-Versicherungsverträge sehen inzwischen in ihren Bedingungen zwar keine direkte Verpflichtung vor, wohl aber die Möglichkeit des Regresses des Versicherers beim Versicherungsnehmer für den Fall, dass er im Winter, mit Sommerreifen fahrend, einen Unfall herbeiführt.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass, wenn der Versicherungsnehmer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Verkehrsunfall verursacht, der Haftpflichtversicherer, der den verursachten Schaden bezahlt, beim Versicherungsnehmer (teilweisen) Regress nehmen darf, also einen Teil der Schadenszahlung von seinem Versicherungsnehmer zurückverlangen könnte.

Die Rechtsprechung sieht das so:

Eine Gefahrerhöhung, die den Versicherer zum Regress beim Versicherungsnehmer berechtigt, liegt beim Betrieb eines mit Sommerreifen bestückten PKWs nur dann vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird.

Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, orientiere sich an den am konkreten Tag der Nutzung des PKWs herrschenden Witterungs- und Straßenverhältnissen und an der konkreten Verkehrssituation. Meint der Versicherer, dass diese an diesem konkreten Tag so gestaltet waren, dass nur das Fahren mit Winterreifen in Frage gekommen wäre, muss er dies auch beweisen (vgl. AG Mannheim, Urteil vom 22.05.2015 – 3 C 308/14).


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