3 Fachanwälte in Erkrath

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Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Jörn LL.M
sehr gut
Kanzlei Jörn, Neuenhausplatz 73, 40699 Erkrath 6658.666964255 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Fachanwältin in Erkrath
aus 48 Bewertungen Frau Jörn hat mir super geholfen, eine total verzwickte Situation zu klären und zu beenden. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Sommer
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Sommer
Sommer Rechtsanwalt, Kreuzstr. 18, 40699 Erkrath 6657.4871416521 km
Klarheit & individuelle Lösungen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwalt in Erkrath
aus 64 Bewertungen Es war eine sehr kompetente und nette Beratung, ich habe mich mit meinen Problemen sehr gut aufgehoben gefühlt und bin … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Hansen
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Ariane Hansen, Hans-Sachs Weg 11, 40699 Erkrath 6661.5486488647 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Fachanwältin in Erkrath

Rechtstipps von Fachanwälten aus Erkrath

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Erkrath?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Erkrath. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Erkrath zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Erkrath!
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.