1.103 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich
sehr gut
Kanzlei Maximiliane Heinrich, Roßmayrgasse 9½, 85435 Erding 7130.0483714204 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Maximiliane Heinrich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 24 Bewertungen Sehr zufrieden,alles gut gelaufen. Sehr zufrieden mit Komunikation mit Anwältin. Mit einem Brief wurde alles zu meinem … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius
Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius
Kanzlei Müller-Rivinius, Sternstr. 8, 06108 Halle (Saale) 6950.3098313371 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Müller-Rivinius ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 9 Bewertungen Sehr erfahrener Rechtsanwalt hat mich schon oft vertreten, in Arbeitsrecht sowie Vertragsrech. Die erzielten … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linack
sehr gut
Kanzlei Dirk Linack, Industriering 44, 41751 Viersen 6620.4362827298 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Linack ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 82 Bewertungen Mich haben die möglichen Kosten interessiert, wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muß. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Steffens
sehr gut
Kanzlei Nathalie Steffens, Adalbertsteinweg 228, 52066 Aachen 6631.0638719931 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nathalie Steffens
aus 13 Bewertungen Leider nichts für Medizinrecht (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Geiger
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Geiger
Kanzlei Geiger & Stillner, Marktplatz 34, 73614 Schorndorf 6951.4732392013 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Geiger
aus 36 Bewertungen Frau Geiger versteht ihr Handwerk. (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Maurer
Rechtsanwältin Sandra Maurer
Kanzlei Sandra Maurer, Rainer-Dierichs-Platz 2, 34117 Kassel 6810.2006717323 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Maurer bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente Juristin/Beraterin die sich sehr gut in den Ratsuchenden reinversetzen und vertreten kann. Sie ist … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Odvetniška pisarna Štelcer Berkovič, Ulica Vita Kraigherja 3, Maribor 2000, Slowenien 7472.2991647794 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Verfassungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM
aus 53 Bewertungen Ich schreibe heute, um meine aufrichtige Wertschätzung für die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Martin Felske … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
Rechtsanwälte EHRHARDT & KREYER, Universitätsstraße 48, 44789 Bochum 6663.6037642207 km
GERN IM RECHT!
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Ole S.D. Peters
aus 52 Bewertungen Fachlich sehr gut aufgestellt. Sehr gute und schnelle Kommunikation. Nur zu empfehlen! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvette Kruschwitz
Rechtsanwaltskanzlei Yvette Kruschwitz, Kirchplatz 3, 04626 Schmölln 7006.509971581 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Yvette Kruschwitz
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
fritzundkollegen, Kartäuserstrasse 59, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.8827273535 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz gerne zur Verfügung
aus 68 Bewertungen Positiv fand ich eine klare kurze Antwort zu bekommen,dass sie nicht die richtigen Ansprechpartner sind, sondern ich … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Willms
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Willms
Kanzlei Nadine Willms, Hauptstr. 205, 66773 Schwalbach 6752.2553261363 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Willms vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Sehr gute und kompetente Betreuung 👍 (24.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Piotter
Rechtsanwältin Mareike Piotter
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Pferderecht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Piotter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Raik Höfler
Kanzlei Raik Höfler, August-Bebel-Straße 56, 04275 Leipzig 6983.0977667989 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Raik Höfler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Waitz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Waitz
Kanzlei Jana Waitz, Anspelstrasse 50, 98544 Zella-Mehlis 6917.9435718513 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Jana Waitz
aus 10 Bewertungen Frau Waitz vertritt mich in meiner Scheidungsangelegenheit. Immer freundlich und kompetent! Kenne Frau Waitz schon … (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46284 Dorsten 6638.4809704749 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
aus 6 Bewertungen Sachlich fundierte Antworten, die klar positioniert wurden. (20.08.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Naumburger
Kanzlei Naumburger, Hauptstraße 20, 10827 Berlin 6974.0632177102 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Naumburger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr schön (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Huylmans
Rechtsanwalt Christoph Huylmans
Christoph Huylmans, Hüttenallee 191, 47800 Krefeld 6631.3192230279 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Huylmans ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(21.04.2024) Herr Rechtsanwalt Huylmans hatte stets in meiner Angelegenheit zwei offene Ohren und klärte meine Sachlage zur vollen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arthur Galwas
sehr gut
Rechtsanwalt Arthur Galwas
Anwaltskanzlei Galwas, Robert-Koch-Str. 6, 59174 Kamen 6681.6546897361 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Arthur Galwas - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 71 Bewertungen Herr Galwas hat uns erfolgreich vertreten. Ich kann ihn nur weiter empfehlen! (13.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.