483 Anwälte für Arbeitserlaubnis | Seite 21

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Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Hartenstein für Rechtsfragen rund um den Bereich Arbeitserlaubnis
aus 9 Bewertungen Durch den RA Herrn Hartenstein wurde die Klärung und Abwicklung des unverschuldeten Unfalls fachgerecht, kompetent und … (10.04.2023)
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aus 12 Bewertungen Mit eine Aufenthaltstitel 5 Absatz 1 freizüge Eu kann ich meine frau in irak abholen also Visum beantragen? Wenn … (21.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Arbeitserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Statt Arbeitserlaubnis findet auch der Begriff Beschäftigungserlaubnis Verwendung. Die Arbeitserlaubnis ist dabei inzwischen im Aufenthaltstitel enthalten, der von der Ausländerbehörde erteilt wird. Diese Änderung des Ausländerrechts durch das Zuwanderungsgesetz gilt seit dem Jahr 2005. Eine eigenständige Arbeitserlaubnis gibt es daher nur noch übergangsweise als sogenannte Arbeitserlaubnis-EU für Unionsbürger aus Bulgarien und Rumänien. EU-Bürgern mit einer anderen Staatsangehörigkeit gewährt das EU-Recht aufgrund der zu den Grundfreiheiten zählenden Freizügigkeit neben einem Aufenthaltsrecht dagegen ein grundsätzliches Arbeitsrecht in Deutschland.

Für alle Ausländer aus anderen Staaten kommt es auf den Inhalt des Aufenthaltstitels an. Insofern dieser kein Arbeitsverbot enthält, darf ein Migrant grundsätzlich einer bezahlten Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis erfordert vor Beginn der Arbeit jedoch stets die Zustimmung der Ausländerbehörde. Das entfällt, wenn ein Migrant eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis hat, die zu jeder Arbeit berechtigt. Welche Arbeit einem Ausländer im jeweiligen Fall erlaubt ist, wird in dessen Pass eingetragen. Über eine umfassende Arbeitsgenehmigung verfügt zudem jeder, der eine Niederlassungserlaubnis als besonderen Aufenthaltsstatus besitzt. Für diese dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist jedoch eine ausreichende Integration in Deutschland unerlässlich.

Über ein Arbeitsverbot und die genannten Arten der Arbeitserlaubnis entscheiden dabei das Aufenthaltsgesetz und vor allem die bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland. So gilt etwa für Asylbewerber und Ausländer, die nur über eine Duldung verfügen, im ersten Jahr ihrer Migration ein Arbeitsverbot. Auch danach müssen nicht nur für Flüchtlinge in einem Asylverfahren jederzeit mit der Erteilung eines Arbeitsverbots trotz einer vorherigen Arbeitserlaubnis rechnen. Ein Grund dafür kann etwa die fehlende Mitwirkung bei einer Abschiebung ins Ausland bilden.

Über den Antrag auf Arbeitserlaubnis entscheidet die Bundesagentur für Arbeit über die örtliche Agentur für Arbeit regelmäßig mit. Die notwendige Mitwirkung der Agentur entfällt aber beispielsweise für hochqualifizierte Arbeitnehmer und Führungskräfte. Gegen den ablehnenden Bescheid einer Arbeitserlaubnis können Betroffene Widerspruch einlegen. Bei einer Ablehnung entscheiden die Sozialgerichte über die Arbeitsgenehmigung.

Ein Arbeitgeber muss sich hingegen an die Arbeitsagentur wenden, wenn er einen Ausländer als Arbeitnehmer einstellen will. Für Unternehmen gibt es dabei inzwischen zahlreiche Erleichterungen bei der Einstellung von Fachkräften.

(GUE)

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