3 Anwälte in Everswinkel

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Rechtsanwältin Jana Niederhäuser
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Münsterstraße 44, 48351 Everswinkel 6677.2700916347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin in Everswinkel
(25.01.2024) Frau Niederhäuser betreut mich im Rahmen meiner Selbstständigkeit mit Pferden in Fragen rund um die Erstellung von …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Becker
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Becker
Anwaltskanzlei Ulrike Becker, Am Vinckenbusch 56, 48351 Everswinkel 6676.699142599 km
Über 25 Jahre anwaltliche Erfahrung !
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Rechtsanwältin in Everswinkel
aus 12 Bewertungen Schnelles, sehr kompetentes und unkompliziertes Handling von Anfragen und Fällen. Sehr empfehlenswert! (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Schäfer
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Schäfer
Kanzlei Monika Schäfer, Kirchplatz 6, 48351 Everswinkel 6677.9751107742 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Rechtsanwältin in Everswinkel
aus 26 Bewertungen Frau Schäfer ist super freundlich und sehr kompetent. Sie hat uns jederzeit schnell geantwortet und es war auch auf … (16.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Everswinkel

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Everswinkel?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Everswinkel. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Everswinkel zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Everswinkel!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.