1.105 Anwälte für Existenzminimum | Seite 47

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frederik M. Manke
Kanzlei Dr. Manke, Kaiserring 12, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7665840785 km
Rechtsberatung mit Herz und Verstand
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Existenzminimum beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Frederik M. Manke
aus 86 Bewertungen Abends völlig verzweifelt erstbesten Anwalt angerufen und direkt ins "Schwarze getroffen"! Dr. Manke hat mir … (08.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Existenzminimum

Fragen und Antworten

  • Existenzminimum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Existenzminimum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Existenzminimum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Existenzminimum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Existenzminimum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das durch das Grundgesetz garantierte Existenzminimum beruht auf dem Grundrecht auf Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Seinen Niederschlag findet das Existenzminimum daher vor allem im Sozialrecht, tritt aber darüber hinaus in vielen weiteren Reichsgebieten zutage. So etwa im Steuerrecht durch den individuellen Grundfreibetrag, also desjenigen Teil des Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Des Weiteren lässt sich das garantierte Existenzminimum an den Grenzen möglicher Pfändung durch Gläubiger im Zwangsvollstreckungsrecht erkennen. Im Prozessrecht wiederum steht die Prozesskostenhilfe symbolisch für die Gewährleistung des Existenzminimums.

Im Sozialrecht zeigt sich das Existenzminimum insbesondere an der Höhe von Leistungen wie ALG II bzw. Hartz IV, der nunmehr als Hilfe zum Lebensunterhalt bezeichneten Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter sowie im Falle der Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten dabei unter anderem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, Menschen mit Pflegebedarf, die sich etwa aufgrund von Alter oder einer Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung befinden oder Kinder unter 15 Jahren, die mit Grundsicherungsempfängern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und zu wenig Unterhalt erhalten.

Der Umfang der jeweils gewährten Leistungen in Höhe des Existenzminimums soll bei entsprechend sparsamer Lebensweise ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Beteiligung ermöglichen. Dabei ist der Bezug von Wohngeld derart an das Existenzminimum geknüpft, dass bei einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums vorrangig Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV in Anspruch zu nehmen ist.

(GUE)

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