324 Anwälte für Nebenklage | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wilke
Rechtsanwalt Stefan Wilke
Kanzlei Wilke, Deichstr. 6, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.9233502864 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Nebenklage beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Wilke
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
sehr gut
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Nebenklage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Michl
Kanzlei Stephanie Michl, Schloßstr. 14, 55543 Bad Kreuznach 6789.4079109158 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Nebenklage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Michl gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Michl ist sehr engagiert und verfügt über gute Fachkenntnisse. (25.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
Rechtsanwaltskanzlei Iris-Christine Dornow, Morgensternweg 10, 30419 Hannover 6764.2300835861 km
Nur persönliche und individuelle Vertretung führen wirklich zum Ziel!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Nebenklage beantwortet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
aus 28 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Dornow sehr gut vertreten gefühlt. Sie war sowohl per Mail sowie auch telefonisch immer für … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
sehr gut
Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
Rechtsanwaltskanzlei Imbrogno, Wittelsbacherallee 23, 60316 Frankfurt am Main 6826.9926480055 km
Aufgeben ist keine Option!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Cristina Imbrogno im Bereich Nebenklage bietet Beratung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Alles zu meiner Zufriedenheit geklärt!!! Gerne wieder. (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Suna Tekbas bietet im Bereich Nebenklage Rechtsberatung und Vertretung
(25.07.2023) I hired Ms. Canbolat to help me in an assault case, against a man who didn’t really want to hear anything but his own …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Güldner
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Güldner
Rechtsanwältin Bettina Güldner Kanzlei Güldner, Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen 6671.2379341225 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Bettina Güldner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Nebenklage
aus 27 Bewertungen Frau Güldner hatte sich immer ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen sowie für die einzelnen … (11.10.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550338769 km
Strafverteidigung ist der leidenschaftliche Kampf für die Rechte des Mandanten
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Nebenklage beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Stefan Mittelbach
aus 40 Bewertungen So einen Rechtsanwalt muss man einfach weiter empfehlen. Herr Mittelbach hat in meinem Fall Undenkbares erreicht. Ich … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Rechtsanwältin Gabriele Bogen
Gabriele Bogen, Friedrich-Engels-Allee 135, 42285 Wuppertal 6671.3626875396 km
" Die Würde des Menschen ist unantastbar, Art. 1 ,I GG "
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Gabriele Bogen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Nebenklage
(29.08.2021) Durch Frau Bogen habe ich Gerechtigkeit erfahren .
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Nebenklage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet gerne zur Verfügung
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Nebenklage
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Nebenklage
aus 24 Bewertungen Eine sehr engagierte und sympathische Anwältin, die für mich das beste herausgeholt hat. Ich habe meine Anwältin … (29.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nebenklage

Fragen und Antworten

  • Nebenklage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nebenklage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nebenklage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nebenklage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nebenklage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten sowie einzelner ihrer Angehörigen über ihre Rolle als Zeugen hinaus eine aktivere Beteiligung in einem Strafverfahren oder Sicherungsverfahren. Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer sollen sich dadurch mehr Genugtuung für die erlittene Tat verschaffen können. Nebenklage ist somit Teil der Opferhilfe. Neben bestimmten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) infrage kommen auch solche nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Patentgesetz (PatG), Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG), Sortenschutzgesetz (SortschG), Markengesetz (MarkenG), Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Urhebergesetz an Werken der bildenden Künste und der Fotografie und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zu den konkreten Normen zählen:

  • Sexualdelikte gem. §§ 174 bis 182 StGB,
  • Mord und Totschlag gem. §§ 211, 212 StGB,
  • Aussetzung, Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verstümmelung weiblicher Genitalien gem. §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB,
  • Menschenhandel, Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Stalking, schwere Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung nach den §§ 223 bis 238, 239 Abs. 3, 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB,
  • Zuwiderhandlung gegen bestimmte vollstreckbare Anordnungen nach § 4 GewSchG,
  • Patentverletzung bzw. Verletzung geschützter Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster Halbleitererzeugnisse, Sorten, Pflanzen sowie einer Marke, eines Kennzeichens oder einer geografischen Herkunftsangabe, bei unerlaubtem Eingriff in ein urheberrechtlich geschütztes Werk, bei strafbarer Werbung, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Verwertung von Vorlagen nach den §§ 142 PatG, 25 GebrMG, 10 HalblSchG, 39 SortSchG, 143 bis 144 MarkenG, 51, 65 GeschmMG, 106 bis 108b UrhG, 33 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie und den §§ 16 bis 19 UWG,
  • bei besonderen Gründen, insb. bei schweren Folgen außerdem bei Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung Verstorbener, fahrlässiger Körperverletzung, Wohnungseinbruch, Raub, räuberischem Diebstahl, Erpressung, räuberischer Erpressung sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer gem. der §§ 185 bis 189, 229, 244 Abs. 1 Nr. 3, 249 bis 255 und 316a StGB.

Über die Möglichkeit der Nebenklage sind verletzte und sonst dazu berechtigte Personen möglichst frühzeitig zu informieren, bestenfalls bereits bei ihrer Strafanzeige oder ersten Vernehmung als Zeuge durch die Polizei.

Unabhängig von ihrer späteren Erhebung der Nebenklage können zur Nebenklage befugte Personen sich bereits vor erhobener Anklage eines Rechtsanwalts Beistand bedienen oder sich durch ihn vertreten lassen. Der Opferanwalt darf auch bei Vernehmungen anwesend sein.

Erhebung der Nebenklage

Die Nebenklage erfordert das Einreichen einer sogenannten Anschlusserklärung. Dies muss schriftlich oder zur Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Zuständig für die Entgegennahme ist das Gericht, das mit dem Fall befasst ist oder über die Nebenklage zu entscheiden hat. Eine bereits bei der Staatsanwaltschaft erfolgte Erklärung wird mit Erhebung der Anklage oder bei einem von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl mit Anberaumung eines Gerichtstermins wirksam. Im Übrigen kann eine Nebenklage auch noch während der laufenden Verhandlung erhoben werden. Die Zuständigkeit für die Zulassung der Nebenklage liegt beim Gericht, das darüber mittels Beschluss entscheidet. Gegen die Ablehnung bzw. Zulassung der Nebenklage sowie ihren auch nachträglich möglichen Widerruf sind Rechtsbehelfe gegeben. Dementsprechend können Nebenkläger wie auch Beschuldigter und Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Ausschluss der Nebenklage

Die Erhebung einer Nebenklage kann jedoch durch einen Verzicht oder Vergleich ausgeschlossen sein. Im Jugendstrafrecht ist die Nebenklage gegen Jugendliche - nicht volljährige Täter - nur bei schweren Verbrechen, gegen Heranwachsende - Täter im Alter von 18 bis 20 - hingegen unbeschränkt zulässig.

Rechte aufgrund der Nebenklage

Ein Nebenkläger hat das Recht während der Hauptverhandlung anwesend zu sein und ist gesondert zu ihr zu laden. Er kann beantragen, einen auch als Schöffe beteiligten Richter oder Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen. Es besteht ein Fragerecht. Anordnungen und Fragen des Vorsitzenden können Prozessbeteiligte im Rahmen der Nebenklage beanstanden. Möglich ist es zudem, Beweise zu beantragen und Erklärungen abzugeben.

Anträge, Aussagen zu protokollieren, zu beurkunden oder niederschreiben zu lassen, das Verfahren auszusetzen oder ein Widerspruch gegen die Verlesung von Urkunden und anderen Beweismitteln ist hingegen nicht möglich.

Beendigung der Nebenklage

Die Nebenklage endet durch Widerruf oder Tod des Nebenklägers. Anders als bei der Privatklage können die Angehörigen des verstorbenen Nebenklägers die Nebenklage nicht fortführen.

(GUE)

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