1.159 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Krauße
Rechtsanwältin Susan Krauße
Kanzlei Krauße, Biedermannstraße 88, 04277 Leipzig 6984.7535931236 km
Interessen- und lösungsorientierte Beratung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Rentenbesteuerung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susan Krauße gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Rückruf erfolgte noch am Tag der Kontaktaufnahme, initiale Beratung am Telefon und anschließend Zusendung der … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister im Bereich Rentenbesteuerung bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Ich habe die Rechtsberatung von Frau Harfenmeister erneut in Anspruch genommen und bin wieder äußerst zufrieden mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Kunkel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kunkel, St.-Paul-Straße 9, 80336 München 7117.9593666156 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dominik Kunkel
aus 21 Bewertungen Vielen Dank Herr Rechtsanwalt kunkel Alles Gute. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Zipper
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Geht nicht - gibt’s nicht. Es wird ausgekämpft.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Rentenbesteuerung
aus 308 Bewertungen Alles zu unserer vollsten Zufriedenheit abgelaufen. (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter ist Ihr Ansprechpartner für Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Paetzelt
sehr gut
Boysen & Paetzelt, Rudolfstr 17, 99092 Erfurt 6921.1868916912 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Paetzelt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rentenbesteuerung
aus 15 Bewertungen Herr Paetzelt ist der beste und fähigste Rechtsanwalt!!! Mit besten Grüßen Michael Schulz (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6651359213 km
Ihr kompetenter Ansprechpartner für Forderungen gegenüber der BG und Rentenversicherung
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Wessels
aus 90 Bewertungen Sehr korrekt und freundlich. Keine Allüren oder Anwalstkauderwelsch. Anscheinend sehr kompetent und fleißig. Nach 3 … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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