4.219 Anwälte für Revision | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mehr
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Mehr
Anwaltskanzlei Bernhard Mehr, Kirchenstrasse 13, 86956 Schongau 7095.2988706655 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Danke Ihnen für alles .Sie haben mir sehr gut geholfen.Ich vergieße es nicht.Der macht alles was er versprochen … (29.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Greß
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Greß
Rechtsanwälte Greß, Stadtplatz 9, 94481 Grafenau 7190.0046820089 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Greß vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Sehr bemüht und immer erreichbar, kann ich nur weiterempfehlen. (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwaltskanzlei Ines Haußmann, Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg 6951.7751586177 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Haußmann
aus 9 Bewertungen Frau Haussmann hat nach über drei Jahren meinen Fall trotz Ermittlungspannen der Polizei und StA erfolgreich für mich … (17.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
sehr gut
Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Swierczyna gerne zur Verfügung
(06.12.2019) Herr Swierczyna konnte uns im Rahmen einer kurzfristigen bauordnungsrechtlichen Erstberatung außerordentlich kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
HPR Anwaltskanzlei, Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7019434863 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Peter Reimer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(11.07.2023) Ich habe schnell Antwort gekriegt und ich bin sehr zufrieden. Er hat mir Rat gegeben und es war sehr hilfreich. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Nordhoff
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Nordhoff
Kanzlei Petra Nordhoff, Hansastr. 9, 20149 Hamburg 6718.612167092 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen (Henry Ford)
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Nordhoff gerne zur Verfügung
aus 81 Bewertungen Ich habe sehr schnell und kompetent meine Antwort zur Liquidation meiner UG (sollte rückgängig gemacht werden) … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Kanzlei Joachim Schönbeck, Bahnhofstraße 24, 32545 Bad Oeynhausen 6721.1410782044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schönbeck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen In unserer Strafsache erwies sich RA Schönbeck als äußerst engagiert, effizient und erfolgreich. Ihm gilt unser … (11.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schwab
sehr gut
Kanzlei Markus Schwab, Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart 6930.9106216631 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schwab bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 114 Bewertungen Mit dieser Bewertung möchte ich sehr gerne zum Ausdruck bringen, wie souverän der Rechtsanwalt Markus Schwab mich vor … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Moschke
Rechtsanwalt Thomas Moschke
Kanzlei Thomas Moschke, Anton-Graff-Straße 31, 01309 Dresden 7082.4209357627 km
Kompetenz schafft Vertrauen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Moschke
(06.04.2023) Freundlich, kompetent & aussagekräftig in der Gesprächsführung. Empfehlenswert 👍🙏
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.148739431 km
- Ihr Fall ist uns wichtig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 74 Bewertungen Herr Bialobrzeski konnte den Fall durch die entsprechenden Unterlagen sowie die richtigen Fragen schnell einschätzen, … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Denzinger
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Denzinger
Anwaltskanzlei Denzinger & Coll., Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Mein Motto für die Mandanten meiner Kanzlei lautet: Ich kämpfe für Ihr Recht!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 56 Bewertungen Herr RA Denzinger besitzt ein sehr großes Fachwissen, er ist ein Anwalt der einen offen und ehrlich berät, Erfolg und … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
(20.11.2018) Ich fand einige Probleme, um mein Erbe im Ausland zu erhalten, aber dank der grossartige Arbeit von Herrn Teichmann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Kanzlei Veit-Koop, Schifferstraße 7, 27568 Bremerhaven 6637.5911157058 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Grossek
Rechtsanwalt Andreas Grossek
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6914606205 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Grossek im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Simon
sehr gut
Kanzlei Benjamin Simon, Frankfurter Str. 5, 35781 Weilburg 6780.0654014227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Simon ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 49 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Schnell in seiner Arbeit. Immer nett und kompetent. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Stiehler
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Stiehler
Prof. Dr. Müller Rechtsanwälte - Strafverteidigung und Verwaltungsrecht, Hansering 3, 06108 Halle (Saale) 6950.3962119931 km
Sie haben Recht. Das bekommen wir hin.
Fachanwalt VerwaltungsrechtStrafrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Stiehler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 50 Bewertungen Mein Anliegen wurde schnell geklärt. Danke (05.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann, Klopfer und Schuster, Schleizer Str. 5, 07937 Zeulenroda 6998.1829478353 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann gerne zur Verfügung
(25.01.2022) Alles zufriedenstellend gelaufen. Netter Kontakt und erfolgreiche Bemühungen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Nina Leip
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Rechtsanwältin Julia Nina Leip
Kanzlei Leip, Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig 6820.6574525911 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Nina Leip ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 82 Bewertungen Frau Leip vertritt mich in einem UG streit. In einer schwierigen Ausgangslage hat sie durch Beharrlichkeit und … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John, Straße des 17. Juni 5, 04425 Taucha 6986.2956435238 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cathleen Voigt-John
(05.05.2022) Gute und schnelle Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Nowack
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Rechtsanwaltskanzlei Nowack, Emil-Fuchs-Straße 3, 04105 Leipzig 6981.4000684094 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susann Nowack
aus 22 Bewertungen Frau Nowack ist eine sympathische und freundliche Anwältin. Hätte ich aber vorher gelesen, dass sie Fachanwältin für … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M.
Odvetnik Rechtsanwalt/Attorney-at-law, Cigaletova 7, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.7436802732 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Aleš Vodičar LL.M.
aus 5 Bewertungen Sehr zu empfehlen diese Kanzlei // es wird einem schnell und professionell geholfen... Deshalb 5 Sterne in … (09.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Weides
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Rechtsanwältin Rebecca Weides
Kanzlei Rebecca Weides, Metzelstraße 10a, 54290 Trier 6716.9780255888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rebecca Weides im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 225 Bewertungen Beste Anwältin..Ich habe sie seit 2018 in verschiedenen Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht. Scheidung, … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
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Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Revision besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.