4.219 Anwälte für Revision | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstraße 2, 49074 Osnabrück 6671.6427859738 km
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ -Immanuel Kant-
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 35 Bewertungen Frau Bergstedt-Tobe ist sehr sympathisch, arbeitet sehr professionell und transparent und gibt schnell Rückmeldung. … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Scholze
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Scholze
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Straße 54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0474098977 km
Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian Scholze gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Sehr kompetent und allen Erwartungen sogar übertroffen. Die Strafsache wurde komplett eingestellt. Vielen Dank! Sehr … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner
Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner
Mag. Daniel Lackner Rechtsanwalt, Taubstummengasse 13/4, 1040 Wien, Österreich 7413.1389551789 km
Recht einfach machen.
Erbrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Daniel Lackner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Mag. Daniel Lackner hat mich nach einem Wasserschaden in meiner Wohnung und einer komplizierten Auseinandersetzung mit … (07.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rinklin
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Rinklin
Kanzlei Rinklin - Rechtsanwaltskanzlei, Schillerstraße 2, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2276378603 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Rinklin
aus 263 Bewertungen Er macht seine Arbeit sehr gut. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Praun
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Praun
Rechtsanwälte Manuel Tschofen II & Julian Praun, Südtiroler Str. 4, 83301 Traunreut 7193.6351082073 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Julian Praun
aus 15 Bewertungen Ich wurde 1 Jahr von Hr.Praun und Team beraten, begleitet und vertreten. Ich habe nur positive Erfahrungen gemacht und … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Christoph Thiel
Rechtsanwalt und Notar a.D. Christoph Thiel
Thiel & Thiel Rechtsanwälte, Steighausplatz 25, 35578 Wetzlar 6790.8066556959 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Christoph Thiel
Profil-Bild Rechtsanwältin Nancy Loritz
Rechtsanwältin Nancy Loritz
Kanzlei Nancy Loritz, Käthe-Kollwitz-Str. 17, 07743 Jena 6958.3829743787 km
RECHT HABEN IST DAS EINE... ...RECHT BEKOMMEN BRAUCHT MANCHMAL BEISTAND.
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nancy Loritz
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Markowitz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Markowitz, Valleystraße 27, 81371 München 7118.6700176328 km
Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Markowitz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 36 Bewertungen Ich kann Frau Rechtsanwältin Markowitz empfehlen. Sie verliert keine Zeit und kann auch komplizierte Angelegenheiten … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay
CSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Weststraße 33, 40597 Düsseldorf 6657.7866304228 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 30 Bewertungen Nach einer Zivilklage gegen meinen verstorbenen Mann auf angeblich offene Schulden, die ich als Erbin jetzt … (16.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
Rechtsanwaltskanzlei Peter Christian Jähnig - Strafrechtliche Verteidigung, Quebecallee 6, 49090 Osnabrück 6667.0909474099 km
Strafrecht ist unsere Passion
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
aus 97 Bewertungen Ich bin super zufrieden mit dem Herrn Jähning. Wir haben bis zum heutigen Tag alles super gemeistert und immer im … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Goßler
Rechtsanwalt Armin Goßler
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Armin Goßler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(25.05.2018) Kompetent, effizient, zuverlässig. Sehr zufrieden. Kann nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Tänzer
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Tänzer
Rechtsanwälte Tänzer + Coll., Bahnhofstr. 1, 04435 Schkeuditz 6969.8497854746 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Tänzer
aus 29 Bewertungen Sehr gut (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Teresa Karrer
sehr gut
Rechtsanwältin Teresa Karrer
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Teresa Karrer bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Frau Karrer ist eine sehr kompetente RAin, die mir durch ihre freundliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit bei … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Louis
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens Louis
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Louis ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 604 Bewertungen Herr Louis war sehr hilfreich und konnte in meinem Falle eine Einstellung des Strafverfahrens erzielen. Jederzeit … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
Fachanwaltskanzlei JUDr. Heinz Tausendfreund, Daisendorfer Straße 10, 88709 Meersburg 6998.0479699005 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 61 Bewertungen Großes Lob für Herrn „Tausendsassa“ Tausendfreund! In der Obhut von Herrn Tausendfreund habe ich mich sofort gut … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwalt Peter Neumann
Rechtsanwaltskanzlei Vogt & Neumann, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 29, 44135 Dortmund 6677.3527158348 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Neumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Pusep
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Pusep
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Roman Pusep
aus 33 Bewertungen Alles prima. (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Goller
Kanzlei Goller, Fürther Str. 17 A, 90429 Nürnberg 7010.8887671583 km
Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Monika Goller ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(05.04.2021) ja
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwalt Andreas Kappes
Rechtsanwälte Zimmer & Kappes, Frankfurter Str. 26, 64293 Darmstadt 6836.8914309853 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Kappes
(22.10.2021) RA Jutta und Andreas Kappes wurden von uns zur Prüfung eines Projektvertrages, der vom Auftraggeber ausgearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Urban
Rechtsanwaltskanzlei Victoria Urban, Nordwollestraße 13, 27749 Delmenhorst 6666.8244519956 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Victoria Urban
aus 7 Bewertungen Frau Urban hat mir in meiner heiklen Angelegenheit sehr geholfen . Ich kann sie nur weiterempfehlen . Kompetente , … (10.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Krüger
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Rechtsanwältin Jasmin Krüger
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Halenreie 40, 22359 Hamburg 6724.2896796329 km
Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Krüger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Die Rückmeldung hat mir geholfen, den juristischen Sachverhalt besser einzuschätzen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay
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Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay
Sonja-Adina Arpay Rechtsanwältin, Kirchfeldstr. 16, 45219 Essen 6651.7603823546 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechts- und Fachanwältin Sonja-Adina Arpay
aus 179 Bewertungen Frau Arpay überzeugt in jeglichem Rechtsgebiet durch überaus professionelle Arbeit und Engagement. Daher eine ganz … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Stein
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Rechtsanwalt Toralf Stein
Rechtsanwaltskanzlei Toralf Stein, Schliebener Str. 77, 04916 Herzberg 7012.9929512532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Toralf Stein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Kompetente Beratung mit erfolgreicher Betreuung Hr. Stein mit seinem gesamten Team - vielen vielen Dank == sehr … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Böger
Rechtsanwalt Volker Böger
BÖGER - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Moltkestr. 19, 33330 Gütersloh 6710.9933062765 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Böger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Angenehme Beratung (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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