326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
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Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Claudia Meng ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schmieden
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Rechtsanwalt Christian Schmieden
RECHTSANWALT CHRISTIAN SCHMIEDEN, Hauptstraße 102, 66128 Saarbrücken 6763.0500198403 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Schmieden gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Ich hatte das Glück dass Christian Schmieden mein anwalt war als ich angeklagt wurde denn ich schwöre es euch es gibt … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Rechtsanwaltskanzlei Michaela Hegendörfer, Reuterstraße 7, 91522 Ansbach 6988.8672227989 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
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Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.684609265 km
Erfolgreiche Strafverteidigung bundesweit durch erfahrene Spezialisten. Kanzleisitze in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Wir kämpfen kompromisslos für ihre Interessen und Rechte. Versprochen!
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück gerne zur Verfügung
aus 329 Bewertungen Von einer Sekunde auf die andere war mein Leben ein anderes.Von einem Freund erhielt ich die Empfehlung der Kanzlei … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hanke
Rechtsanwaltskanzlei Nordic Defense - Ihr Partner im Strafrecht, Ludwig-Ehrhardt-Straße 18, 20459 Hamburg 6719.315722044 km
"Wer nicht kämpft, hat schon verloren!" Dies gilt besonders für das Strafrecht. Wir kämpfen für Sie, damit Sie Ihr Recht auf einen fairen Prozess und somit "Waffengleichheit" bekommen.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hanke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Knacker
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Rechtsanwalt Peter Knacker
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Umweltrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Knacker gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Sehr schnelle Kontaktaufnahme vom Anwalt und einfach erklärte Tipps für Handlungen (04.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Keßler
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Rechtsanwalt Christian Keßler
Anwaltskanzlei Linke & Baumgartner, Fahrgasse 31, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.4215002872 km
Wir stehen Ihnen zur Seite ganz nach unserem Motto: "Mein Rechtsanwalt hilft!"
Fachanwalt Erbrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Keßler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 37 Bewertungen Reha sich sofort gemeldet. Da es nicht in Deutschland ist kann er es nicht machen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas
Rechtsanwältin Suna Tekbas, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Suna Tekbas ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
(25.07.2023) I hired Ms. Canbolat to help me in an assault case, against a man who didn’t really want to hear anything but his own …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Paetzelt
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Boysen & Paetzelt, Rudolfstr 17, 99092 Erfurt 6921.1868916912 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Fabian Paetzelt für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 15 Bewertungen Herr Paetzelt ist der beste und fähigste Rechtsanwalt!!! Mit besten Grüßen Michael Schulz (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Kager
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Rechtsanwältin Caroline Kager
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Caroline Kager
aus 15 Bewertungen Super schnelle Reaktion trotz kurzer Fristen und immer mit dem Herzen und offen Ohr dabei. Positiver hätte es nicht … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kahle
Kanzlei Kahle, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7266274002 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Doris Kahle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Sehr nett, geduldig und resulut, aber auch ehrlich wenn es nicht so gut aussieht (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
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Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Basener
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Görlitz
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RECHTSANWALT M. GÖRLITZ, Herrenstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) 6959.0617570855 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Michael Görlitz
aus 19 Bewertungen Für mich war es die erste Erfahrung mit einem Anwalt und ich bin sehr zufrieden. Durch seine Erfahrung konnte er mir … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Steffgen
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Rechtsanwalt Christian Steffgen
Anwaltskanzlei Steffgen, Königstraße 27, 70173 Stuttgart 6930.9932987854 km
"Nichts ist unmöglich, solange man es nicht versucht hat." (Ulrich Wickert)
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Steffgen für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 92 Bewertungen Herr steffgen ist sehr konsequent und geht der Sache auf den Grund. War sehr zufrieden mit ihm. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5182922116 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Michaela Reinke
(11.04.2023) Antwortet sehr schnell und verständlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Bromba
Rechtsanwalt Sven Bromba
dsd+h, Saynstraße 8, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.9392604662 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Bromba bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 7 Bewertungen Herr Bromba, Hat mich in einem Fall unterstützt, in dem ich beim Kauf eines Autos von Privat, betrogen wurde. Um das … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Jeschke
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Rechtsanwältin Kerstin Jeschke
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9348251935 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Kerstin Jeschke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 75 Bewertungen Ich arbeite seit inzwischen fast drei Jahren ununterbrochen und sehr eng in einem sehr unübersichtlichen … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
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Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 80 Bewertungen Als langjährige Kundin von Rechtsanwältin Prochnow in Rostock kann ich mit Zuversicht sagen, dass ihre professionelle … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Riggenmann
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Rechtsanwalt Florian Riggenmann
e-rechtsanwälte.eu, Karlstraße 3, 89073 Ulm 7003.326272724 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Umweltrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Florian Riggenmann
aus 38 Bewertungen Ein top Anwalt! Kann ich jeden nur ans Herz legen. Herr Riggenmann weiß was er tut und ist absolut kompetent. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Anwaltskanzlei Frantzen, Augustastraße 43, 52070 Aachen 6630.2518040283 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Saskia Frantzen
aus 7 Bewertungen Frau Frantzen hat mich schnell und kompetent beraten. Ich hab mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike von Malottki
Kanzlei Heike von Malottki, Ländgasse 49a, 84028 Landshut 7131.8403409126 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike von Malottki
(18.07.2020) Schnelle Bearbeitung. Sehr nette Anwältin. Danke nochmal
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malte Magold
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Rechtsanwalt Dr. Malte Magold
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Magold ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 623 Bewertungen Herr Magold ist der Anwalt unseres Vertrauens. Er hat uns schon einige Male geholfen. Er setzt sich für seinen … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.