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AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind

  • 6 Minuten Lesezeit

Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.

AGB: Definition und gesetzliche Regelung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.  

AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB. 

AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.

Sind AGB Pflicht?

Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.

AGB: Einbeziehung in den Vertrag

§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.  

AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.  

Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).  

Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich. 

Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.

Welche Inhalte müssen AGB haben?

AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft. 

Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?  

Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben. 

Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?

Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.  

Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis. 

AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen

Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.  

Was passiert bei unwirksamen AGB?  

Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.  

Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!  

Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.  

Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?

Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.  

Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.

Häufige Fragen und Antworten zu AGB

Dürfen AGB nachträglich geändert werden?

Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.

Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?

AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.

Foto(s): ©Pexels.com/RodnaeProductions, ©anwalt.de/THO

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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 106

  • 04.05.2010 Rechtsanwalt Martin J. Haas
    „… (III ZR 79/09) entgegen der Auffassung des Vorgerichts die entsprechende AGB Klausel nicht als unwirksam erachtet. Neben Anschlusskosten von 99 € zuzüglich Umsatzsteuer, die bei Vertragsabschluss zahlbar …“ Weiterlesen
  • 26.03.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Eine Klausel über die Rücksendekosten bei Fernabsatzverträgen ist nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Dabei genügt die Vereinbarung mittels AGB …“ Weiterlesen
  • 10.03.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… , so dass es zulässig war, dass - wie hier - eine Personensuchmaschine dieses Bild verwendet hat. Gerade diese Einwilligung ist auch in den AGB von Facebook enthalten. Der Nutzer ist erklärt …“ Weiterlesen
  • 05.03.2010 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg
    „… die Verkäufer die Gefahr, Abmahnungen zu kassieren. Die Gefahren lauern auch bei Amazon bei Verstößen gegen die Informationspflichten des Händlers, Widerrufsbelehrung, AGB, Händlerinformationen sowie gegen …“ Weiterlesen
  • 03.03.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Werden in einem Online-Shop AGB verwendet müssen diese vollständig sein. Dies sind sie insbesondere dann, wenn klare Hinweise zu Garantien und Auslandsversand enthalten sind. Verstoßen die AGB jedoch …“ Weiterlesen
  • 01.03.2010 Rechtsanwalt Martin J. Haas
    „… ihm auf Dauer. Banken empfehlen wir die AGB aber auch die Kundenhinweise zu überprüfen und tatsächlich die jeweils aktuellste Software fürs Online Banking zur Verfügung zu stellen. MJH Rechtsanwälte …“ Weiterlesen
  • 24.02.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Problematisch ist diese Regelung seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGB), was eine Ungleichbehandlung wegen des Alters verbietet …“ Weiterlesen
  • 14.01.2010 Rechtsanwalt Carsten Herrle
    „… ist in diesen Fällen, wie Sie sich gegen Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen können: Versuchen Sie herauszufinden, ob dem Online-Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde lagen und welchen Inhalt …“ Weiterlesen
  • 07.01.2010 WAGNER HALBE Rechtsanwälte
    „… , der mit den Anwalts- und Gerichtskosten belasteten Partei zu berücksichtigen. Fazit: AGBs und Widerrufsbelehrung auf abmahnfähige Inhalte überprüfen lassen! Häufig erfolgen die Abmahnungen wegen berechtigter …“ Weiterlesen
  • 04.12.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… zu beachten. Im Internet befindet man sich keineswegs im rechtsfreien Raum. Von ganz entscheidender Bedeutung sind für solche Onlineshops die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB …“ Weiterlesen
  • 03.12.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… „ Antidiskriminierungsgesetz II: Auswirkungen im Zivilrecht " . Darf für das Einlösen des Gutscheins eine Frist gesetzt werden? Viele Gutscheine enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dabei unterliegen …“ Weiterlesen
  • 01.12.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… verlangt wird, spricht gegen eine Exkulpation des Webseitenbetreibers. Ein lediglich pauschaler Hinweis in den AGB, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zu veröffentlichen genügt nicht um …“ Weiterlesen
  • 24.11.2009 Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB
    „… der AGB-Kontrolle standhalten müssen ("Kompakttarif, "Einsteigertarif" etc.), sind nach der Rechtsprechung jedenfalls solche Bestimmungen unwirksam, die den Versicherten unangemessen benachteiligen …“ Weiterlesen
  • 16.11.2009 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… wir mit dass wir eine Geschäftsverbindung unterhalten". Dies ist meist gedeckt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (Nr.2 AGB Banken). Jedoch dürfen keine sonstigen Auskünfte erteilt werden, erst recht keine …“ Weiterlesen
  • 13.11.2009 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (Nr.2 AGB Banken). Jedoch dürfen keine sonstigen Auskünfte erteilt werden, erst Recht keine Detailauskünfte. 5. Warum kann man vom gläsernen …“ Weiterlesen
  • 05.11.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Seit dem 1. November gelten bei fast allen Banken und Sparkassen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich erheblich auf die Rechte der Bankkunden auswirken. Die neuen AGB basieren auf einer EU …“ Weiterlesen
  • 04.11.2009 Rechtsanwalt Björn Steveker
    „… . Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Seite versteckt in den AGB oder im Kleingedruckten auf Kosten oder den Abschluss eines Abonnements hinweist. Wenn Sie tatsächlich eine Mahnung oder sogar …“ Weiterlesen
  • 30.10.2009 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg
    „Betreiber eines Onlineshops über eine Internetseite oder einen eBay-Shop regeln in ihren AGB die Umstände der Lieferung und der Verfügbarkeit der Waren. Hier ist jedoch - wie üblich bei AGB …“ Weiterlesen
  • 28.10.2009 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg
    „… dieselben AGB oder Widerrufsbelehrungen verwenden sollten. Nutzt man beispielsweise seine AGB des Internetshops auch für den eBay-Shop kann dies zu Abmahnungen von Konkurrenten führen. Der Grund dafür …“ Weiterlesen
  • 14.10.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen befand sich eine Klausel, die eine über den persönlichen Gebrauch der Musik-Downloads hinausgehende Verwendung der Musikdateien untersagte. Eine solche AGB …“ Weiterlesen
  • 07.10.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… man sich keineswegs im rechtsfreien Raum. Von ganz entscheidender Bedeutung sind für solche Onlineshops die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufsrecht und das Impressum …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… nicht herum. Nur wer das Internet-Angebot, das Kleingedruckte und auch die oftmals umfangreichen AGB sorgfältig liest, kann teuren Überraschungen entgehen. Wenn man auf den Webseiten keine AGB findet …“ Weiterlesen
  • 28.08.2009 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… , wenn Bankauskünfte erteilt werden: " teilen wir mit dass wir eine Geschäftsverbindung unterhalten". Dies ist meist gedeckt durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (Nr.2 AGB Banken). Jedoch …“ Weiterlesen
  • 07.07.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… , dass es sich bei AGB um ein wissenschaftliches Gebrauchssprachwerk handelt und diese somit als eigene persönliche Schöpfung grundsätzlich urheberrechtsfähig gemäß § 2 UrhG sind. Allerdings müssen Einschränkungen …“ Weiterlesen