AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
- 6 Minuten Lesezeit
Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema AGB?
Rechtstipps zu "AGB" | Seite 74
-
16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , die mit Verbrauchern Verträge abschließen, gelten ab Februar neue Informationspflichten. Es genügt, eine Website zu unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Verbraucher …“ Weiterlesen
-
31.01.2017 Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft„Das Landgericht Leipzig (Az. 08 O 321/16) hat eine AGB-Klausel für unwirksam erklärt, wonach der Versicherungsmakler berechtigt sei, dem Versicherungsnehmer eine Rechnung wegen Provisionsverlust …“ Weiterlesen
-
29.01.2017 Rechtsanwalt Andreas Pappert„… klargestellt, dass es nicht ausreichen würde, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert würden, die Verbrauchergeschäfte ausschlössen, weil AGB im elektronischen Rechtsverkehr …“ Weiterlesen
-
27.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… . In den AGB von pkw.de finden sich weder ein Hinweis zu einer Zusammengehörigkeit der beiden Internetportale noch Angaben zu möglichen Schnittstellen. Die vorhandene Schnittstelle scheint falsch …“ Weiterlesen
-
23.01.2017 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… Jahres) muss also darüber aufklären, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet ist und falls nicht, ob er diese Möglichkeit dennoch anbietet. Wir raten daher dazu, AGB …“ Weiterlesen
-
23.01.2017 AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser„… Individualvereinbarung im Sinne des § 305 Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern eine gerichtlich überprüfbare Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) vor, „weil die beanstandete …“ Weiterlesen
-
21.01.2017 Kanzlei Ruskov & Kollegen„In diesem Artikel finden Sie eine kurze Darstellung der Möglichkeiten für befristete Arbeitsverträge laut bulgarischer Gesetzgebung. Art. 67 I des bulgarischen Arbeitsgesetzbuches (AGB) räumt zwei …“ Weiterlesen
-
21.01.2017 Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Sturm„… Nennung des URL der OS-Plattform reicht ebenso wenig aus wie der schlichte Verweis im Rahmen des Rechtstextes (z.B. der AGB). Es ist daher ratsam den nachfolgenden Text und den anklickbaren Link …“ Weiterlesen
-
19.01.2017 Rechtsanwalt Stefan Loebisch„… im Kleingedruckten versteckt sind, möglicherweise sogar noch an ganz untypischer Stelle, ist juristisch angreifbar – Stichwort „Anfechtung“, Stichwort „überraschende AGB-Klauseln“. Auch § 138 BGB hilft weiter …“ Weiterlesen
-
27.02.2020 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Dabei ist auch darüber zu informieren, ob sie zu einer Teilnahme an einer Streitschlichtung bereit bzw. verpflichtet sind. Die Schlichtungsstelle soll beim Streit …“ Weiterlesen
-
13.01.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… die ATGB (die AGB zum Ticketkauf) verstoßen habe. Gegen folgende Bestandteile habe unser Mandant verstoßen: Fehlende Abbildung der ATGB Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos Öffentliches Angebot …“ Weiterlesen
-
12.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„… Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf Verstöße oder erstellen auf Sie abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden …“ Weiterlesen
-
11.01.2017 Rechtsanwalt David Stader„… verboten hatte, überlegten viele Banken wie sie weiterhin rechtlich zulässig Gebühren erheben könnten. Die Targobank versuchte durch eine vermeintliche Individualvereinbarung das AGB-Recht zu umgehen, um so …“ Weiterlesen
-
06.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„… auf Verstöße oder erstellen auf Sie abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher …“ Weiterlesen
-
04.01.2017 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… Unmöglichkeit für den Händler vor, weil nach den eigenen AGB des Händlers (es handelt sich um Standard-AGB, die der gesamte VW Konzern verwendet) der Käufer eines Fahrzeugs weitgehende Konstruktion …“ Weiterlesen
-
04.01.2017 Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz„… vor? Wenn ja, ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe überhaupt angemessen? Wettbewerbsrechtliche Verstöße vermeiden AGB-Textvorlagen aus dem Internet bieten keinen umfassenden Schutz vor wettbewerbsrechtlichen …“ Weiterlesen
-
02.01.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… im Rahmen ihres AGB-Updates frühzeitig im Januar über die neuen Verpflichtungen informiert. Wie immer helfen wir bei der Umsetzung und geben die erforderlichen Klauseln vor. Sollten auch Sie Interesse …“ Weiterlesen
-
31.12.2016 Rechtsanwalt Olaf Porstmann„… Geschäftsbedingungen (AGB) einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages handeln Arbeitnehmer als Verbraucher. Mit Wirkung zum 01.10.2016 wird § 309 Nr. 13 BGB …“ Weiterlesen
-
28.12.2016 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… , dass Verbraucherinteressen bekanntlich auf europäischer Ebene sehr genau beachtet werden müssen. Wir haben die von uns vertretenen Onlinehändler im Rahmen des von uns angebotenen AGB-Updates …“ Weiterlesen
-
28.12.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„… : Hier wird mit unzulässigen AGB-Klauseln in großem Umfang Kasse gemacht. Drei Punkte wurden bemängelt: Rechtswidrige Haftungsausschlüsse, versteckte Preiserhöhungen und unzulässige Änderungsvorbehalte …“ Weiterlesen
-
21.12.2016 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… vorvertragliche Vereinbarungen handele, als AGB zu verstehen. Dem stehe auch nicht die Tatsache entgegen, dass die Gebühr nach Rücksprache mit dem Kunden festgelegt werde, denn trotz dessen habe …“ Weiterlesen
-
13.12.2016 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„… Ihres Onlineauftritts oder der Erstellung von AGB für Ihren Shop. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue …“ Weiterlesen
-
10.12.2016 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen unser AGB-Update Paket an. Damit erhalten Sie rechtssichere AGB vom Anwalt für Ihren Onlineshop. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kanzlei-heidicker.de …“ Weiterlesen
-
09.12.2016 Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky„… auf Interessenskonflikte in den AGB Auf die oben genannten Interessenskonflikte wird in den Handelsbedingungen überwiegend nicht hingewiesen. Zudem lässt sich in der täglichen Praxis beobachten …“ Weiterlesen