Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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Rechtstipps zu "BGB" | Seite 600
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15.11.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„… 2010 nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist. Die von ihr verwendete „Richtlinie" stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die den Kläger nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen benachteiligt …“ Weiterlesen
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15.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… zwischen Arzt und Patient bestehen, ergibt sich das Einsichtsrecht als vertragliches Nebenrecht. Anderenfalls folgt es aus § 810 BGB. Danach kann derjenige, der ein rechtliches Interesse daran hat …“ Weiterlesen
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14.11.2013 Benholz Mackner Faust„… Frankfurt a. M. hat der BGH der Beklagten Vorlieferantin Recht gegeben und die Klage „abgewiesen". Die gesetzliche Grundlage im Kaufrecht § 438 BGB (Verjährung von Mängelansprüchen): (1) Die in § 437 Nr …“ Weiterlesen
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14.11.2013 Rechtsanwalt Friedemann Koch„… . ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitskraft. Festzuhalten ist, dass der Arbeitgeber für Mobbingaktivitäten von Arbeitskollegen auch ohne Verschulden gem. § 278 BGB nach der Rechtsprechung des BAG …“ Weiterlesen
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14.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… das Gericht damit, dass die Beklagte ihre Pflicht aus dem Girovertrag durch die fehlerhaften Meldungen gemäß § 280 BGB verletzt habe und dem Kläger insoweit zum Schadensersatz verpflichtet sei. Rechtsanwalt Dr …“ Weiterlesen
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13.11.2013 Rechtsanwalt Torsten Klose„… auf den Mieter und eine derartige Einengung der Farbwahl, urteilte der BGH, sei gemäß § 307 Abs.1 S.1, Abs.2 BGB unwirksam. Denn das schutzwürdige Interesse des Vermieters werde bei Verwendung anderer …“ Weiterlesen
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11.11.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… : Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht: Eine Auslegung dieser Klausel ergibt unter Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB, dass damit ein vertraglicher Anspruch auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts begründet …“ Weiterlesen
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08.11.2013 Dr. Sonntag Rechtsanwälte„… im Rahmen der § 305 ff BGB dahingehend überprüft werden, ob der Mieter durch eine solche vertragliche Regelung unangemessen benachteiligt wird. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter …“ Weiterlesen
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02.12.2017 Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert„… sind, angewiesen. In der Vorschrift des § 2314 BGB sind ihm verschiedene Ansprüche zur Berechnung seines Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben an die Hand gegeben. Keinesfalls muss …“ Weiterlesen
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08.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„Zur Wahrung der Schriftform der §§ 550, 578 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass sich aus der Vertragsurkunde alle wesentlichen Vertragsbedingungen ergeben …“ Weiterlesen
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08.11.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… in der Regel formularvertraglich, sodass bei der Abfassung Sorgfalt geboten ist. Andernfalls ist die Klausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Fälle der Unwirksamkeit: Sogenannte „starre Fristen" für …“ Weiterlesen
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07.11.2013 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„Will - oder muss - ein Bankkunde sein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Anspruch ist in § 490 Abs. 2 BGB geregelt. Allerdings haben …“ Weiterlesen
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07.11.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… an einem Grundstück und das Eigentum am darauf errichteten Gebäude zusammen (§ 94 BGB). Das Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstücks, so …“ Weiterlesen
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07.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… , sondern allenfalls ein Erstattungsanspruch gegenüber der Erbin wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB), der vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist. Aufklärungspflichten aufgrund …“ Weiterlesen
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06.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… - und erhielt Recht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen nämlich (§ 651b BGB) dürfen bei Pauschalreisen noch bis zum Reisebeginn Ersatzpersonen benannt werden. Der Veranstalter darf hierfür …“ Weiterlesen
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05.11.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„Die Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR") - auch BGB-Gesellschaft genannt - beschäftigt immer wieder die Gerichte. Mit unterschiedlichem Erfolg, wie ein neues …“ Weiterlesen
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05.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… und dem möglichen Ausgangs eines gerichtlichen Verfahrens nicht ordnungsgemäß beraten sah (§§ 280, 276,675 BGB). In der Sache ging es um wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen einer Firma, die sich im Zuge …“ Weiterlesen
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04.11.2013 Rechtsanwältin Susanne Schäfer„… Rechtsgeschäft des verwendenden Arbeitgebers keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB enthalte und daher keiner Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB …“ Weiterlesen
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29.10.2013 Rechtsanwältin Dipl.-Kffr. Marie-Luise Kollmorgen„… der Anspruch auch daran, dass der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat. Aus dem Urteil: [...] Gemäß § 546 BGB hat der Mieter die Sache im ordnungsgemäßen Zustand …“ Weiterlesen
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29.10.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… Schaden. Da diese Berater im Namen der Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG - einer Tochtergesellschaft tätig geworden sind, haftet grundsätzlich die Bank nach § 278 BGB, 280 BGG, erklärt …“ Weiterlesen
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29.10.2013 Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner„Einen nachbarrechtlichen Ausgleich von unverschuldet herbeigeführten Schäden durch die ortsübliche Nutzung des Nachbargrundstück hat das Gesetz in § 906 II 2 BGB nur für Grundstücksnachbarn …“ Weiterlesen
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25.10.2013 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten oder exkulpieren muss. Die oben erwähnte - tatsächliche - Vermutung seiner Verantwortlichkeit beruht nämlich (mangels einer dem § 831 Abs. 1 S. 2 BGB …“ Weiterlesen
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25.10.2013 Rechtsanwalt Maximilian Richter„… Verweis auf § 314 Abs. 3 BGB. Zudem moniert sie, dass das Leistungsspektrum der Klägerin ausreichende Möglichkeit anbietet, die die Beklagte auch unabhängig von ihrer Verletzung wahrnehmen könne …“ Weiterlesen
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25.10.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Betriebsübergang gemäß § 613 BGB. Das Recht zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang kann verwirkt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen …“ Weiterlesen