Krypto-Betrug? News vom Fachanwalt für Bankrecht

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Die Fallzahlen von Kryto-Betrug sind leider in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die Polizei warnt im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit seit Jahren über die perfiden Tricks und Maschen der immer dreister auftretenden Kriminellen.

Auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahr und Tag über die immer raffinierteren Betrugsmaschen im Netz.

Populär ist aktuell auch die Masche, dass Digitalgewinne mit Kryptos suggeriert jedoch die Auszahlung der vermeintlichen Gewinne von weiteren Zahlungen, um etwa Steuern oder Gebühren vorab zu bezahlen, abhängig gemacht wird.

Aktuell liegen Rechtsanwalt -und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Kemal Eser gefälschte Dokumente sogar der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),  vor,  wonach angeblich die BaFin die Auszahlung der Gelder von weiteren Zahlungen abhängig machen würde.

An Dreistigkeit ist diese Masche nicht mehr zu übertreffen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.

Immer häufiger wenden sich daher geschädigte Anleger an die Anlegerschutz- und Bankrechtskanzlei ESER LAW und befürchten Opfer eines Betruges geworden zu sein.

Die Krypto-Anleger fragen nach Möglichkeiten,  dass vermeintlich in Krypton-Anlagen investierte Kapital wieder zurückzuholen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, bestehen im Einzelfall durchaus Chancen auf Erfolg, sodass Betroffene Anleger sich zeitnah von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren und beraten lassen sollten.

Die im Einzelfall bestehenden vielfältigen Handlungsmöglichkeiten lassen sich am besten im Rahmen eines ersten kostenlosen Beratungsgespräches erklären.

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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

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Foto(s): Kemal Eser

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